01.04.2019 - 15.01.2020

Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Käte Hamburger Kollegs“, Bundesanzeiger vom 01.04.2019

Vom 14. März 2019

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die Geisteswissenschaften wirken bei der Gestaltung der Zukunft mit und sichern die kulturellen Grundlagen der Gesellschaft, die ein Zusammenleben orientiert an gemeinsamen Werten erst möglich machen. Sie leisten einen Beitrag zum kulturellen Gedächtnis, reflektieren soziale Praktiken und ermöglichen die Übersetzung zwischen Kulturen ebenso wie die Verständigung über Orientierungsmarken in Gesellschaften. In der Wissenschaft selbst sind die Geisteswissenschaften gefordert, angesichts hochgradig differenzierter Wissensbereiche Zusammenhänge herzustellen, gesellschaftliche Relevanz zu eruieren und zur Integrationsfähigkeit von Wissen beizutragen. Sie sind damit ein unentbehrliches Element in der Weiterentwicklung der Wissensgesellschaft. Darüber hinaus tragen die Geisteswissenschaften wesentlich zur Internationalisierung von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft bei und sind mit ihrem spezifischen Fachwissen bei diesem Prozess unerlässlich.

Seit 2008 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) „Käte Hamburger Kollegs“ (zunächst als „Internationale Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung“), womit es einschlägigen Empfehlungen des Wissenschaftsrats von 2006 folgte. Im Jahr 2017 fand die Evaluation des BMBF-Rahmenprogramms „Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ statt, aus der eine deutliche Empfehlung zur weiteren Förderung von Käte Hamburger Kollegs resultierte. Deshalb möchte das BMBF mit dem neuen Rahmenprogramm „Zukunft gestalten“ (2019 bis 2025) weiterhin geisteswissenschaftliche Spitzenforschung im Format der Käte Hamburger Kollegs fördern.

Die Käte Hamburger Kollegs sollen zur Weiterentwicklung der Strukturen für geisteswissenschaftliche Forschung sowie deren Vernetzung beitragen und die weltweite Sichtbarkeit der geisteswissenschaftlichen Forschung in Deutschland erhöhen. Zugleich sollen mit den Käte Hamburger Kollegs die für Deutschland wichtigen Beziehungen der geistes­wissenschaftlichen Forschung zu exzellenten Forschungszentren, Universitäten und Akademien in Europa und der Welt intensiviert werden.

Mit dem aktuellen Förderangebot können bis zu zehn Käte Hamburger Kollegs realisiert werden, die von einem inter­nationalen Begutachtungsgremium ausgewählt werden. Sechs bis sieben dieser Kollegs sollen einer originär geisteswissenschaftlichen Themensetzung folgen. Weitere drei bis vier Kollegs sollen geisteswissenschaftliche Forschung in Zusammenarbeit mit den Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften betreiben.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Die vorliegende Bekanntmachung besteht aus zwei Förderlinien. Das BMBF möchte zum einen Kollegs fördern, die eine geisteswissenschaftliche Themensetzung aufweisen (siehe Förderlinie I), zum anderen Kollegs, die eine dezidierte Zusammenarbeit der Geisteswissenschaften mit den Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften bei der Bearbeitung einer originär geisteswissenschaftlichen Fragestellung ermöglichen (siehe Förderlinie II).

Förderlinie I – Geisteswissenschaftliche Forschung: Interdisziplinäre Forschung in den Geisteswissenschaften zu innovativen Fragestellungen.

Förderlinie II – Transdisziplinäre Forschung: geisteswissenschaftliche Fragestellungen in der Zusammenarbeit mit Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften.

Zur Konzeption der Käte Hamburger Kollegs

Die Käte Hamburger Kollegs sollen herausragenden Geisteswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern an deutschen Universitäten bzw. Hochschulen die Möglichkeit geben,

  • eine international sichtbare und wirksame Schwerpunktbildung der deutschen Geisteswissenschaften an den Universitäten bzw. Hochschulen voranzutreiben und die Verbindungen zu ausländischen Forschungsschwerpunkten und exzellenten Einrichtungen zu stärken,
  • durch weitgehende Freistellung von universitären Verpflichtungen wissenschaftlichen Freiraum für exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu gewinnen, um selbstgewählte Forschungsfragen entwickeln und ihnen nachgehen zu können,
  • eine Lerngemeinschaft zu bilden, die durch die systematische Konfrontation mit anderen Wissenskulturen die eigenen Selbstverständlichkeiten auf den Prüfstand stellt,
  • internationale Fachkolleginnen und -kollegen in ihre Forschungsarbeiten an deutschen Universitäten bzw. Hochschulen einzubeziehen,
  • die geisteswissenschaftlichen Methoden – auch vergleichender, interdisziplinärer und transdisziplinärer Forschung – weiterzuentwickeln,
  • Graduierte nach der Dissertation (Postdocs) an internationale Spitzenforschung heranzuführen und in Netzwerke zu integrieren.

Internationalität wird als Programm der Kollegs verstanden, das weit über die Internationalität der eingeladenen Fellows hinausgeht: Den programmatischen Mittelpunkt des Kollegs bildet eine Fragestellung oder ein Problem, das eine internationale oder vergleichende Forschungsperspektive erfordert und innerhalb einer internationalen Forschungs­community eine besondere Chance der Reflexion bietet.

Die Kollegs sollen einen Gesprächsraum eröffnen. Sie können großformatige und planbare Forschungsprozesse, für die es bewährte Förderinstrumente wie Graduiertenkollegs und Sonderforschungsbereiche gibt, nicht ersetzen, sondern ergänzen diese. In den Kollegs soll einem kleinen Direktorenteam (maximal zwei Personen) bzw. einer herausragenden Wissenschaftlerin/einem herausragenden Wissenschaftler frei verfügbare Forschungszeit gegeben werden, verbunden mit der Möglichkeit, an ihrem Ort nationale und internationale Forschungspartner auf Zeit für das Kolleg zu gewinnen. Mit diesem Angebot wird die Erwartung verbunden, dass die Konzeption des Kollegs zugleich

  • Fortschritte bei der interdisziplinären und transdisziplinären Kooperation vor Ort,
  • Fortschritte bei der internationalen Kooperation der Fächer sowie
  • Fortschritte bei der strukturellen Stärkung der Geisteswissenschaften an der ausführenden Hochschule möglich macht.

Funktionsweise

Die Käte Hamburger Kollegs wollen wissenschaftliche Freiräume schaffen – als Orte des persönlichen Austauschs und der Entwicklung von Ideen in einem anregenden Forschungsumfeld. Herausragende Forscherpersönlichkeiten sollen Zeit und Ressourcen zur Einladung von Fellows (mehrheitlich aus dem Ausland) sowie eine kleine personelle und sachliche Infrastruktur erhalten, um in ihrem Umfeld, in ihrer Universität einen Gesprächs- und Arbeitsraum zu schaffen, in dem sie – von Verpflichtungen in Lehre und Administration weitgehend befreit – auf ihrem Forschungsgebiet den internationalen wissenschaftlichen Austausch vorantreiben können.

Ein Käte Hamburger Kolleg ist als Ort der persönlichen wissenschaftlichen Begegnung gedacht. Es basiert einerseits auf dem Ortsprinzip und ermöglicht so die direkte Kommunikation der Fellows miteinander. Andererseits entwickelt das Kolleg Attraktion und Strahlkraft in Richtung Ausland. Vergleichbar mit einem „Think-and-do-Tank“ sollen im Kolleg neue Fragestellungen und Themen in international (kultur-)vergleichender Perspektive und ausgehend von den Herangehensweisen und Methoden verschiedener Wissenskulturen gedacht sowie die personenbezogene Zusammenarbeit gefördert werden. Überraschende Ideen entstehen auch und insbesondere durch die Perspektive „von außen“, indem ausländische Fellows beteiligt werden und durch die systematische Konfrontation mit anderen Wissenskulturen eigene Selbstverständlichkeiten auf den Prüfstand gestellt werden. Gewünscht wird, dass das Kolleg in seiner wissenschaftlichen Ausrichtung einem Konzept von gesellschaftlich engagierten Geisteswissenschaften folgt, im Sinne des aktuellen BMBF-Rahmenprogramms (2019 bis 2025) für die Geistes- und Sozialwissenschaften „Zukunft gestalten“. Dazu gehören die Öffnung der Geisteswissenschaften gegenüber anderen Disziplinen und Sichtweisen sowie der Transfer der Forschung in die Öffentlichkeit.

Das geisteswissenschaftliche Programm (= Forschungsfragestellung) des Käte Hamburger Kollegs wird von den Antragstellenden selbst gewählt und formuliert. Es sollte geeignet sein, vorhandene Stärken der Universität bzw. Hochschule sowie individuelle Forschungsideen aufzugreifen, um zur geisteswissenschaftlichen Profil- und Strukturbildung der Universität bzw. Hochschule insgesamt beizutragen. Vom Kolleg wird erwartet, dass es sich im örtlichen Kontext sowie im nationalen Rahmen einbringt und über geeignete Maßnahmen des Transfers und der Öffentlichkeitsarbeit Forschungsfragen und -ergebnisse auch in einen breiteren öffentlichen Diskurs einspeist. Es entscheidet selbst, in welchem Umfang und durch welche Formen (z. B. Gesprächs- oder Veranstaltungsreihen, Sommerschulen, Aufnahme nationaler Gäste aus anderen Programmen, Anstoß und Betreuung von weiteren Drittmittelprojekten für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler etc.) dies realisiert wird.

Die wissenschaftliche Arbeit des Kollegs wird von einem fachlichen Beirat begleitet. Er leistet einen zentralen Beitrag zur kontinuierlichen wissenschaftlichen Qualitätssicherung des Kollegs und berät u. a. bei der Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Arbeit, bei der strategischen Ausrichtung, bei der Aufnahme von Kooperationen, beim Transfer und insbesondere bei der Fellowauswahl. Bei der Besetzung des Beirats ist grundsätzlich auf ein möglichst ausgeglichenes Geschlechterverhältnis und die Beteiligung von noch im aktiven Berufsleben stehenden Personen zu achten. Für die Förderlinie II ist besonderes Gewicht auf eine breitgefächerte interdisziplinäre Besetzung des Beirats zu legen. Die Leitung des Kollegs legt dem Beirat mindestens einmal im Jahr bei einem Beiratstreffen einen Bericht über die Arbeit des Kollegs vor.

Administrativer Rahmen

Eine Direktorin bzw. ein Direktor oder ein Direktoren-Team von zwei herausragenden Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern bildet die Leitung des Käte Hamburger Kollegs. Die Zuwendung ermöglicht der Universität eine Freistellung von bis zu zwei Personen auf Zeit durch Finanzierung ihrer jeweiligen Vertretungen. Die Freistellungen können je nach Programm des Kollegs flexibel gehandhabt werden, wobei allerdings eine Person über den gesamten Förderzeitraum von zunächst vier Jahren die Kontinuität der Kollegleitung gewährleisten muss.

Bei den Kollegs der Förderlinie II kann das Direktorium bei einer Doppelspitze aus je einer Vertreterin/einem Vertreter der beiden beteiligten Disziplinen stammen. Es muss eine Vertreterin/ein Vertreter aus den Geisteswissenschaften im Direktorium sein.

Die Leitung des Kollegs erhält mit der Zuwendung die Möglichkeit, jährlich fünf bis zehn Fellows ihrer Wahl – mehrheitlich aus dem Ausland – an das Kolleg zu berufen. Für die Fellows wird die Vertretung an der Heimathochschule für die Dauer des Aufenthalts finanziert, bzw. sie erhalten Stipendien. Als Regelaufenthaltsdauer hat sich ein Jahr bewährt; es sind aber grundsätzlich auch Aufenthalte unterschiedlicher Dauer möglich. Im Interesse der Kontinuität und Vertiefung der Arbeitsbeziehungen sollten jedoch längerfristige Fellowships den Kern bilden. Bei der Auswahl der Fellows liegt es im Ermessensspielraum der Leitung des Kollegs, eine produktive Mischung jüngerer (Postdocs) und erfahrener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einzuladen. Für die Leitung wie für die Fellows gilt, dass die Förderung in die Zeit ihres aktiven Berufslebens fallen sollte. Im Falle eines altersbedingt notwendigen Wechsels in der Leitung sollte die Kontinuität gewährleistet sein.

Die Arbeit des Kollegs wird durch einen Servicestab gestaltet und unterstützt, der je nach Größe des Kollegs bis zu sieben Stellen (VZÄ) umfassen kann. Teil des Servicestabs können sein:

  • eine Geschäftsführerin/ein Geschäftsführer zur Erfüllung der administrativen Aufgaben;
  • ein bis zwei wissenschaftliche Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren zur Unterstützung des Direktoriums;
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die neben eigener Forschungsarbeit im Rahmen des Kollegprogramms folgende Aufgaben übernehmen: Unterstützung der Leitung in fachlichen und organisatorischen Fragen, Organisation des Kollegalltags, Betreuung der Fellows, Beschaffung von Literatur sowie Pflege des akademischen Lebens).

Eigenleistungen der Hochschule schmälern dieses Kontingent nicht.

Stellung in der Hochschule

Die Käte Hamburger Kollegs sollen als Freiräume geisteswissenschaftlicher Spitzenforschung innerhalb der Universität bzw. Hochschule errichtet werden. Sie brauchen für ihre Wirksamkeit eine gewisse administrative Selbstständigkeit, z. B. als zentrale Einrichtung der Universität bzw. Hochschule, die dem Rektorat unmittelbar untersteht, oder angehängt an den Stab des Präsidenten. Das Kolleg entscheidet selbstständig über die finanziellen Mittel, Einstellungen sowie Einladungen von Fellows, unter Berücksichtigung des geltenden Zuwendungsrechts, der jeweils aktuellen FAQ (siehe Nummer 5) sowie der Regularien der jeweiligen Universität bzw. Hochschule.

Das Programm des Kollegs soll mit der Entwicklungsperspektive der Universität bzw. Hochschule in Einklang stehen. Die Einrichtungen sollten sich auch nach außen sichtbar für das Kolleg engagieren. Vorausgesetzt wird die Bereitstellung von Räumen für das Kolleg sowie Unterstützung bei der Unterbringung der Fellows bzw. Gäste. Weiterhin wünschenswert sind Formen der Unterstützung wie Kooperationen bei interdisziplinärer/transdisziplinärer Zusammenarbeit, Möglichkeiten der Verbindung von Wissenschaft und Praxis (z. B. in Reallaboren, Pilotprojekten mit Einbezug von Praxispartnern oder Citizen-Science-Projekten), bevorzugte Gewährung von Forschungsfreisemestern oder Reduktionen des Lehrdeputats von weiteren beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der jeweiligen Universität sowie personelle Unterstützung im administrativen Bereich. Für die Kollegs der Förderlinie II sind darüber hinaus konkrete Unterstützungsangebote für die Zusammenarbeit über Fakultätsgrenzen, gegebenenfalls auch im regionalen Verbund zweier Hochschulen (ausschließlich Förderlinie II), zu schaffen.

Vom Käte Hamburger Kolleg wird erwartet, dass es der Universität bzw. Hochschule ein Lehrangebot macht. Auf diese Weise können Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die in der Regel eine Bereicherung für die Universität darstellen, besonders gut integriert werden, in ihrem Wirken an der Einrichtung Sichtbarkeit erlangen und den Wissenstransfer befördern.

Zudem wird erwartet, dass die Hochschule das Käte Hamburger Kolleg mit einem erkennbaren Eigenanteil unterstützt.

Besondere Anforderungen an die Sichtbarkeit werden an die Kollegs der Förderlinie II gestellt. Sie haben aufgrund der hohen Anforderungen an die Organisation einer inter- bzw. transdisziplinären Zusammenarbeit auf Augenhöhe einen Pilotcharakter. Ihre Ergebnisse sollen daher an der Hochschule und – entsprechend der Ausrichtung des Kollegs – auch in der Breite der Gesellschaft wahrnehmbar sein. Formate könnten hier z. B. die gemeinsame Lehre bzw. inter­disziplinäre Lehrangebote in der Graduiertenausbildung sowie interdisziplinäre Ringvorlesungen oder Summer Schools sein.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Universitäten bzw. Hochschulen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Universität) in Deutschland verlangt. Die Fördermaßnahme zielt explizit auf internationale Verwertung. Laufende oder durch das BMBF in der Vergangenheit geförderte Käte Hamburger Kollegs bzw. ihre Direktorinnen oder Direktoren sowie unmittelbar aus Großförderung resultierende Forschungsprogramme (z. B. Sonderforschungsbereiche) sind im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinien nicht antragsberechtigt. Universitäten, an denen bereits ein Käte Hamburger Kolleg gefördert wurde/wird, sind grundsätzlich antragsberechtigt, allerdings nicht als Fortführung eines bereits bestehenden Käte Hamburger Kollegs. Zu beachten ist, dass Innovativität und Originalität des Forschungsthemas leitendes Auswahlkriterium sind.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die Bewerberinnen und Bewerber für die Leitung eines Kollegs müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vor­arbeiten ausgewiesen sein. Das Programm des Kollegs soll im Einklang mit der Entwicklungsperspektive der jeweiligen Universität bzw. Hochschule stehen und einen Beitrag zur Profil- und Strukturbildung der Einrichtung leisten.

Es wird erwartet, dass die Universitäts- bzw. Hochschulleitung in einem begleitenden Schreiben ihre Unterstützung des Kollegs deutlich darlegt und den entsprechend geplanten Umfang skizziert. Die Universität soll überdies strukturelle Überlegungen vorlegen, wie das Kolleg nachhaltig zur Profilbildung an der Universität bzw. Hochschule – auch nach Auslaufen der BMBF-Förderung – beitragen kann. Für die Förderlinie II muss die Universität bzw. Hochschule darlegen, dass sie besondere Unterstützungsleistungen für die Zusammenarbeit im transdisziplinären Feld anbietet und wie sie den Nachwuchs jenseits seiner disziplinären Verortung auf seinem Karriereweg unterstützt.

Von allen Käte Hamburger Kollegs wird erwartet, dass sie sich engagiert an der Vernetzung der Käte Hamburger Kollegs untereinander und in angrenzende Förderlinien des BMBF (z. B. Merian Centres, Zentren für Regionalstudien, kleine Fächer) beteiligen.

Pro Universität bzw. Hochschule kann nur ein Antrag pro Förderlinie eingereicht werden. Es wird daher empfohlen, geplante Bewerbungen im Vorfeld innerhalb der Universität abzustimmen.

Für Förderlinie II besteht die Möglichkeit, dass an kleineren Hochschulstandorten eine Kooperation von Geistes­wissenschaften mit den Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften über Hochschulgrenzen hinaus aufgebaut wird. In diesem Falle gilt, dass die Partner eines Verbundprojekts ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln. Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110)1.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für die Universitäten bzw. Hochschulen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die Zuwendungen können zunächst für einen Zeitraum von vier Jahren gewährt werden. Nach zirka drei Jahren dieser Förderlaufzeit findet auf Basis eines Forschungsberichts der bislang geleisteten Arbeit, eines Forschungsprogramms für die kommende Laufzeit sowie einer Vor-Ort-Begehung eine Evaluation durch ein internationales Expertengremium statt. Nach positiver Evaluation kann das Kolleg eine Förderung für weitere vier Jahre beantragen, die nach noch­maliger Evaluation um abschließende vier Jahre ergänzt werden kann. In den letzten zwei Jahren der dritten Laufzeit ist die Förderung degressiv angelegt und beläuft sich auf 60 % der ursprünglichen Fördersumme.

Das Käte Hamburger Kolleg wird durch das BMBF mit einer Förderung in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro pro Jahr (zuzüglich Projektpauschale) finanziert, wodurch die Ausgaben für Leitung, Fellows, Servicestab und Sachkosten gedeckt werden. Die Leitung des Kollegs entscheidet über die fach- und sachgerechte Verwendung der Mittel in Übereinstimmung mit dem inhaltlichen Programm, dem geltenden Zuwendungsrecht und den an der Universität geltenden Regularien (z. B. Tarif- und Reiserecht). Die Förderung ist auf vier Jahre mit der Option der Verlängerung um zweimal vier Jahre (Laufzeit insgesamt: maximal 12 Jahre) befristet. Es wird erwartet, dass die Universität ab der zweiten Förderphase einen größeren Eigenanteil bereitstellt.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Förderfähig sind grundsätzlich folgende Positionen:

  • Personalausgaben
    • Leitung des Käte Hamburger Kollegs:
      Für die Vertretung der freigestellten Leitung des Kollegs kann eine Wissenschaftlerin/ein Wissenschaftler mit einer Besoldung nach W2/W3 oder vergleichbar mit bis zu 101 100 Euro pro Jahr (einschließlich Personalnebenkosten) angesetzt werden. Daneben kann eine weitere Professur der Universität in Form einer Vertretung mit bis zu 101 100 Euro angesetzt werden.
    • Fellows:
      Es können fünf bis zehn Fellows bzw. ihre Vertretung vorkalkulatorisch mit einer Besoldung bis zu W2/W3 oder vergleichbar mit bis zu 101 100 Euro pro Jahr (einschließlich Personalnebenkosten) angesetzt werden. Die Abrechnung dieser Personalausgaben erfolgt entweder durch Rechnung der abgebenden Hochschule an den Zuwendungsempfänger oder durch den Nachweis der Zahlung eines Stipendiums an den Fellow. Die Rechnungen bzw. Nachweise sind dem Zuwendungsgeber mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen.
    • Servicestab:
      Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (bzw. Postdocs), Projektmanagerinnen/Projektmanager, Bürosach­bearbeiterinnen/Bürosachbearbeiter Sekretariat und studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sind mit den an der Hochschule üblichen Stunden-/Monatssätzen (z. B. auf der Grundlage des TV-L) anzusetzen.
      Die Ermittlung der tatsächlichen persönlichen Vergütung ist anhand der bei dem Zuwendungsempfänger geltenden tariflichen Regelungen vorzunehmen.
  • Sächliche Verwaltungsausgaben:
    Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Literatur, Post- und Fernmeldegebühren sowie Druckarbeiten dürfen vorkalkulatorisch mit bis zu 10 % der Gesamtsumme der Personalausgaben (Position 0824 des Gesamtfinanzierungsplans) pauschal veranschlagt und mittels Belegen im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden. Es besteht die Möglichkeit, Mittel zur Übersetzung bedeutender geisteswissenschaftlicher Werke mit Bezug zum je­weiligen Kollegprogramm zu beantragen.
    Nicht unter die oben genannten sächlichen Ausgabearten fallen weitere Sachausgaben z. B. für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit. Diese sind grundsätzlich zuwendungsfähig, aber nicht innerhalb der Pauschale zu kalkulieren.
  • Reisekosten:
    Für Dienstreisen/Inland kann ein vorkalkulatorischer Ansatz von bis zu 5 % der Gesamtsumme der Personalausgaben veranschlagt werden.
    Für Dienstreisen/Ausland kann ein vorkalkulatorischer Ansatz beruhend auf Schätzwerten pro Wissenschaftler und Fellow vorgelegt werden. Die Anforderung weitergehender Erläuterungen für Dienstreisen/Inland bzw. Ausland bleibt vorbehalten.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Universitäten.

Als Orientierungshilfe werden den Universitäten im Rahmen der bisherigen Förderung von Käte Hamburger Kollegs entwickelte FAQ (siehe Nummer 7.1) zur Verfügung gestellt, in denen administrative Standards festgehalten und laufend aktualisiert werden.

Nach Abschluss des Vorhabens sind die tatsächlich entstandenen, zuwendungsfähigen (Ist-)Ausgaben mit dem Verwendungsnachweis (einschließlich der Belegliste) nachzuweisen. Nähere Regelungen hierzu siehe Nummer 4 der Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung (NABF). Im Übrigen gelten die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA).

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit be­auftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:


DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Geistes- und Sozialwissenschaften
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartnerinnen sind:

Dr. Kerstin Lutteropp
Telefon: 02 28/38 21-16 42
Telefax: 02 28/38 21-15 00
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

Dr. Claudia Hauser
Telefon: 02 28/38 21-18 42
Telefax: 02 28/38 21-15 00
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Internet: https://www.dlr.de/pt/

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim DLR2 Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline).

Es wird dringend empfohlen, vor der Einreichung eines förmlichen Förderantrags mit dem DLR Projektträger Kontakt für eine Beratung aufzunehmen und die FAQ abzurufen, die zuwendungsrechtliche Regelungen zu Fellowaufenthalten zusammenfassen. Zudem bietet der DLR Projektträger ein Webinar zur Beratung für die Antragstellung an.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig und findet unter Einbezug internationaler Gutachterinnen und Gutachter statt. Das Verfahren ist zudem offen und kompetitiv.

Bei Verbundprojekten (nur bei Förderlinie II möglich) sind Skizzen und Förderanträge in Abstimmung mit dem vor­gesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Fristen für die Antragseinreichung

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 15. Januar 2020 formlose, begutachtungsfähige Projektskizzen in schriftlicher sowie elektronischer Form über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=GSW&b=KHK_2-STAFFEL&t=SKI vorzulegen.

Diese Bekanntmachung wird zu zwei weiteren Terminen geöffnet:
1. April 2021 – Vorlage der Projektskizzen bis spätestens 17. Januar 2022,
1. April 2023 – Vorlage der Projektskizzen bis spätestens 15. Januar 2024.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechts­anspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.

An das Fristende schließt sich ein unabhängiges Begutachtungsverfahren an. Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden Einreicher geeigneter Skizzen zu einer Präsentation vor einem Gutachtergremium eingeladen.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung von Projektskizzen mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Die Projektskizze darf (inklusive eventueller bibliographischer Angaben) maximal 15 Seiten umfassen (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11 oder 12) und soll folgender Gliederung folgen:

  • Deckblatt: Bewerberin bzw. Bewerber mit Institution und Kontaktdaten, (vorläufiger) Titel des Vorhabens, beantragte Laufzeit, grob abgeschätzte Gesamtkosten,
  • Ideendarstellung und Vorhabenziel: Darstellung der geisteswissenschaftlichen Forschungsfragestellungen und Konzeption des interdisziplinären/transdisziplinären Programms des Kollegs, Aussagen zur angestrebten internationalen Herangehensweise des Kollegs und der Lerngemeinschaft,
  • grobe strukturelle Beschreibung des Vorhabens und des Arbeitsplans,
  • Darstellung des Forschungsstands: Berücksichtigung der Wissensbasis, auf die Bezug genommen wird; Vorarbeiten der/des Antragstellenden (ausschließlich mit Bezug auf das Forschungsthema des Kollegs),
  • Einbindung in die Universität, beabsichtigte Kooperationen vor Ort, Zusammenarbeit mit externen Forschungs- und Praxispartnern,
  • Skizzierung der erwarteten Ergebnisse und der angestrebten Ergebnisverwertung (Lehre, Transfer, Öffentlichkeitsarbeit) sowie nationale und internationale wissenschaftliche Anschlussfähigkeit,
  • geschätzte Ausgaben (gegebenenfalls inklusive Projektpauschale), jedoch noch kein detaillierter Finanzierungsplan. Diese sind der zweiten Stufe vorbehalten.

Die Projektskizzen sollen zusätzlich zur digitalen Version mit einem unterschriebenen Exemplar und acht Kopien beim DLR Projektträger eingereicht werden.

Beigelegt werden soll der Projektskizze ein kurzer Abstract des Forschungsprojekts (maximal eine Seite, in englischer und deutscher Sprache).

Für das geplante Forschungsvorhaben muss neben einer überzeugenden wissenschaftlichen Begründung ein Konzept zur interdisziplinären bzw. transdisziplinären Zusammenarbeit an der Hochschule vorgelegt werden. Da diese Aktivitäten wesentlich von den individuellen Bedingungen an der Hochschule abhängig sind, soll die Hochschule in einem Letter of Intent (LOI) Aussagen zur Unterstützung der inter- und transdisziplinären Zusammenarbeit im geplanten Vorhaben, zur Profilbildung des Kollegs an der Hochschule sowie zu Verstetigungsaussichten der Kollegforschung an der Hochschule leisten. Gewünscht wird ein erkennbarer Eigenanteil der Hochschule für die Umsetzung des Käte Hamburger Kollegs. Das Schreiben kann der Skizze als Anhang angefügt werden.

Bewertung der Projektskizzen

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet:

  • Originalität und wissenschaftliche Qualität des Kollegprogramms unter Berücksichtigung der internationalen, interdisziplinären und universitären Bezüge,
  • wissenschaftliche Qualifikation der/des Antragstellenden,
  • Perspektiven der interdisziplinären bzw. transdisziplinären Zusammenarbeit,
  • Internationalität des Forschungsvorhabens,
  • Beitrag zur Profilbildung an der Universität,
  • Verwertungsperspektiven, Sichtbarkeit sowie Anschlussfähigkeit/Nachhaltigkeit unter besonderer Berücksichtigung von Wissenstransfer und Wissenschaftskommunikation,
  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel.

Für die Förderlinie II kommen die folgenden, stark gewichteten Kriterien hinzu:

  • wissenschaftliche Qualität der gemeinsamen transdisziplinären Forschungsfrage,
  • Konzeption der transdisziplinären Zusammenarbeit (inklusive von Formaten, die der Entwicklung einer gemeinsamen Forschungssprache, des gemeinsamen Forschungsaustauschs sowie einer gemeinsamen Publikationskultur dienen).

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden geeignete Skizzen für eine Präsentation vor dem Gutachtergremium ausgewählt. Das Auswahlergebnis in der ersten Verfahrensstufe wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förm­lichen Förderantrag vorzulegen sowie weitere, die Projektskizze ergänzende Angaben beizufügen. Die vollständigen Antragsunterlagen sind dem Projektträger in deutscher Sprache vorzulegen.

Einzureichen sind:

  • ein vollständiger förmlicher Förderantrag,
  • ausführliche Vorhabenbeschreibung (Gliederung siehe unten),
  • verbindliches Schreiben der Universität (siehe „Gegenstand der Förderung“), welches Aussagen liefert:
    1. zur Unterstützung und Einbindung des Kollegs an der Universität (bei Förderlinie II sind zudem die Formen der fakultätsübergreifenden Zusammenarbeit sowie der Unterstützung des interdisziplinären Nachwuchses darzu­stellen),
    2. zur Profilbildung des Kollegs für die Universität sowie
    3. im universitären Engagement im Hinblick auf eine mögliche Verstetigung des Kollegs nach Auslaufen der BMBF-Förderung an der Universität.

Eventuelle Auflagen und Hinweise aus der Begutachtung in der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich.

Die Vorhabenbeschreibung darf (inklusive eventueller bibliographischer Angaben) maximal 25 Seiten umfassen (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11 oder 12) und soll folgender Gliederung folgen:

  • Zusammenfassung des Vorhabens (jeweils maximal eine Seite in englischer und deutscher Sprache),
  • Ziele: Gesamtziel des Vorhabens; Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen; Darstellung des erheblichen Bundesinteresses an der Förderung des geplanten Vorhabens; Darstellung der geisteswissenschaftlichen Forschungsfragestellungen und des Programms des Kollegs, Aussagen zur angestrebten internationalen Herangehensweise des Kollegs und der Lerngemeinschaft,
  • Darstellung des Forschungsstandes: Berücksichtigung der Wissensbasis, auf die Bezug genommen wird; Vorarbeiten der/des Antragstellenden (ausschließlich mit Bezug auf das Forschungsthema des Kollegs),
  • ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Arbeitsplans: Design und Methodik des Forschungsvorhabens; vorhabenbezogene Ressourcenplanung,
  • Einbindung in die Universität, beabsichtigte Kooperationen vor Ort, Zusammenarbeit mit externen Forschungs- und Praxispartnern,
  • wissenschaftliche Ergebnisse und Verwertungsplan: erwartetes Ergebnis; angestrebte Ergebnisverwertung (Lehr­formate; Verwertungs- und In-Wertsetzungskonzept; öffentlichkeitswirksame Präsentation des Vorhabens, z. B. durch Publikationen, Konferenzen, Social Media, Datenbanken, Ausstellungen); nationale und internationale wissenschaftliche Anschlussfähigkeit,
  • konkrete Zeit- und Finanzplanung (inklusive Balkenplan).

Antragstellende in der Förderlinie II legen eine erweiterte Vorhabenbeschreibung vor, die zusätzlich zu den oben aufgeführten Punkten Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten muss:

  • Konzeption zur Zusammenarbeit zwischen beiden Wissenschaftsfeldern,
  • Konkretion von Formaten zur transdisziplinären Zusammenarbeit (z. B.: gemeinsame Methoden- und Austausch­workshops zur Etablierung transdisziplinärer Forschungsmethoden; Expertenworkshops; gemeinsame Publikationsformate).

Unabhängig von der Seitenbegrenzung ist der Vorhabenbeschreibung gesondert ein Deckblatt voranzustellen. Aus dem Deckblatt sollen die Antragstellenden mit Institution und Kontaktdaten, der (vorläufige) Titel des Vorhabens, die beantragte Laufzeit und die beantragte Fördersumme (Schätzung) hervorgehen. Eingereicht werden sollen ein Exemplar und eine Kopie.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Ziele der Fördermaßnahme,
  • Umsetzung eventueller Auflagen und Empfehlungen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien wird nach abschließender Antragsprüfung durch das BMBF über eine Förderung entschieden. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 gültig.

Bonn, den 14. März 2019

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Hack

1 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare, Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
2 - DLR = Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.