11.05.2017

Bekanntmachung

Richtlinie zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion". Bundesanzeiger vom 11.05.2017

Vom 3. Mai 2017

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Innovationshöhe, wissenschaftlich-technische Qualität und Risiko, Umsetzbarkeit des Verwertungsplans sowie die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.

Die Fördermaßnahme ist Teil der neuen Hightech-Strategie "Innovationen für Deutschland" der Bundesregierung ( www.hightech-strategie.de), des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU "Vorfahrt für den Mittelstand" und des BMBF-Forschungsprogramms zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI) "Technik zum Menschen bringen". Sie stärkt die Position von KMU in Deutschland im Bereich der Mensch-Technik-Interaktion und trägt über mittelstandsgetriebene Innovationen zur breiten Nutzung von Schlüsseltechnologien bei.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszeck

KMU bilden eine tragende Säule der deutschen Wirtschaft. Sie sind oft hochspezialisiert, wichtige Partner in Wertschöpfungsketten und Treiber des technischen Fortschritts. KMU können durch ihre Flexibilität und Kundennähe schnell auf neue technische Entwicklungen oder Marktänderungen reagieren. Gleichzeitig können gerade KMU von einer Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen profitieren, indem sie Zugang zu aktuellen wissenschaftlich-technischen Ergebnissen erhalten und diese durch Technologietransfer in ihre eigenen Aktivitäten einbringen.

Das MTI-Forschungsprogramm folgt der Leitidee einer hilfsbereiten, nutzerorientierten, bedarfsgerechten und an der Menschenwürde orientierten Technik. Interaktive Technologien bedeuten einen grundlegenden Wandel in der Technologieentwicklung. Basierend auf Schlüsseltechnologien wie den Informations- und Kommunikationstechnologien, der Elektronik, der Robotik und der Bionik, optimieren sie das Zusammenspiel von Mensch und Technik. Erfolgreiche MTI-Lösungen entstehen oft durch interdisziplinäres Forschen, Entwickeln und Verwerten. Hier arbeiten unterschiedliche Branchen wie z. B. IT, Medizintechnik und Maschinenbau zusammen. Auf diese Weise entstehen innovative Lösungen, die Menschen in immer mehr Lebensbereichen unterstützen – von der mitdenkenden Wohnung über die intelligente Mobilität und die Gesunderhaltung bis hin zur assistierten Pflege.

Im Zeitalter interaktiver Technologien reagiert Technik nicht mehr nur auf Impulse durch den Menschen, sondern agiert zunehmend eigenständig. Die Förderung zielt darauf, an die Stelle einer starren und mechanischen Funktion eine natürliche und den menschlichen Sinnen entsprechende Interaktion zwischen Mensch und Technik zu setzen. Dabei lernt die Technik von und mit dem Menschen – und dies ohne den Menschen und sein Handeln vollständig zu überwachen oder zu vermessen. Das BMBF fördert die Entwicklung von autonomen Systemen, die individuelle Assistenzaufgaben übernehmen und auch jenseits von vordefinierten Kontexten komplexe Situationen bewältigen können. Technik vernetzt sich flexibel über Raum, Zeit, Einsatzbereiche und Personen hinweg und wird damit immer mehr zur verlässlichen Begleiterin des Menschen.

Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. Ein wesentliches Ziel ist eine signifikante Beteiligung von KMU, um das vorhandene Innovationspotenzial des deutschen Mittelstands zu erhalten, zu nutzen und auszubauen. Die KMU sollen insbesondere zu mehr Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mit zu gestalten. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinien, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach diesen Richtlinien erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE1-Vorhaben müssen dem Bereich Mensch-Technik-Interaktion zuzuordnen sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der Marktposition der beteiligten KMU. Dies soll auch dadurch erreicht werden, dass der Transfer von Forschungsergebnissen aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung beschleunigt wird.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:

  • Intelligente Mobilität
  • Digitale Gesellschaft
  • Gesundes Leben

Zu diesem Spektrum zählen beispielhaft im Themenfeld "Intelligente Mobilität" Fahrerassistenzsysteme, Intentions­erkennung und Nutzererleben, im Themenfeld "Digitale Gesellschaft" Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände (im Kontext von Robotik, Wohnen/Wohnumfeld), Interaktionskonzepte sowie im Themenfeld "Gesundes Leben" körpernahe Medizintechnik, Implantate, Prothesen/Orthesen und Pflegetechnologien.

Folgende Vorhaben sind förderfähig:

  • Einzelvorhaben eines KMU sowie
  • Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen (siehe Nummer 3). An dem Vorhaben muss mindestens ein KMU beteiligt sein. Das Vorhaben sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung muss den beteiligten KMU zugutekommen, ebenfalls sollen der Nutzen und die Verwertung der Vorhabenergebnisse größtenteils bei den beteiligten KMU liegen.

Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:

  1. KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (mit einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung). Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220). KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes (siehe Nummer 7) persönlich beraten lassen.
  2. Mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen (Aus­legung gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 Anhang I Artikel 3) zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.

Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Unternehmen, die nicht die in Buchstabe a und b genannten Kriterien erfüllen, können sich auf eigene Kosten am Vorhaben beteiligen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind und die über den Stand der Technik hinausgehen. Es können auch solche Unternehmen in die Förderung aufgenommen werden, die erstmalig FuE-Aktivitäten auf dem Gebiet der Mensch-Technik-Interaktion aufnehmen möchten.

Besondere Zuwendungsvoraussetzungen sind:

  • In den Vorhaben muss mindestens eines der in Nummer 2 genannten Themenfelder als Schwerpunkt erkennbar sein.
  • Das Vorhaben sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen (siehe Nummer 3) initiiert und koordiniert werden.
  • Mindestens 50 % der für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel sollte den in Nummer 3 in Buchstabe a und b genannten Unternehmen zugutekommen.
  • Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung muss durch die beteiligten KMU (Hersteller/Anwender) erbracht und der Nutzen des Vorhabens in erster Linie diesen zugutekommen.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. Eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit durch die Verbundpartner ist erwünscht und ihre aktive Beteiligung an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMBF ist verpflichtend.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Dies soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Bei Verbundprojekten ist von den Partnern ein Verbundkoordinator zu benennen. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragssteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammen­arbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragsstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_ formulare; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bei Antragstellern, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten Forschungsvorhaben 100 000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, kann eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA), den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) sowie dem Merkblatt ­Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK 4) entnommen werden. Sämtliche Unterlagen sind zu finden unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf.

Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98). Zur Vereinfachung des Förderverfahrens besteht für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, nach NKBF 98 die pauschalierte Abrechnung mit einem Gemeinkostenzuschlag auf die Personaleinzelkosten zu beantragen.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Wenn einer der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronisch Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

Interessierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern, wird empfohlen, sich für eine ausführliche Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Verbindung zu setzen. Als Lotsendienst berät sie bei der Zuordnung von Projektideen, vermittelt zu den fachlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bei den beteiligten Projektträgern und unterstützt insbesondere auch bei der Klärung der Antragsberechtigung gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission (siehe Nummer 3).

Lotsendienst für Unternehmen
bei der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes

Beratungstelefon: 08 00/2 62 30 09 (kostenfrei)
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Telefax: 0 30/2 01 99-4 70

Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger "Mensch-Technik-Interaktion; Demografischer Wandel"
Steinplatz 1
10623 Berlin

Ansprechpartner: Dr. Moritz Kirste
Telefon: 0 30/31 00 78-1 01
Internet: http://www.technik-zum-menschen-bringen.de/

Relevante Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse http://www.technik-zum-menschen-bringen.de/foerderung abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Die Skizzen sind in digitaler Form über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion" auf dem Internetportal www.kmu-innovativ.de hochzuladen, das die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung nötigen Informationen enthält. Die Entscheidung zur Weiterverfolgung der Projektidee wird entsprechend der in Nummer 7.2.1 benannten Kriterien auf Grundlage der Projektskizze gefällt. Ausschließlich die zur Weiterverfolgung ausgewählten Vorhaben werden in der zweiten Verfahrensstufe schriftlich zur Einreichung weiterer Antragsunterlagen aufgefordert (siehe Nummer 7.2.2).

Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

Bei Verbundprojekten ist die unter den Partnern abgestimmte Projektskizze durch den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen einen Umfang von zehn DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt und Anlagen nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 10 Pkt., einfacher Zeilenabstand, Rand mindestens 2 cm). Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich zu den oben genannten Terminen unterschrieben beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH des BMBF eingereicht werden.

Die Projektskizze sollte folgende Abschnitte enthalten:

  1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  2. Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheitsgrad der Idee und Patentlage
  3. Beschreibung des wissenschaftlich-technischen Lösungsansatzes und des wissenschaftlichen Vorgehens
  4. wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko, Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
  5. struktureller Aufbau des Verbunds, Kurzdarstellung der beantragenden Unternehmen
  6. Arbeitsplan, gegebenenfalls Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner
  7. grober Finanzierungsplan
  8. Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit insbesondere am Standort Deutschland, Marktpotenzial, Konkurrenzsituation)

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Fördermaßnahme und zu den Zielen des MTI-Förderprogramms
  • Innovationshöhe des Forschungs- und Entwicklungsansatzes im Vergleich zum Stand der Technik
  • wissenschaftlich-technische Risiken
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes und des Arbeitsplans
  • Qualifikation der Partner und gegebenenfalls der Verbundstruktur und des Projektmanagements
  • Finanzierbarkeit des Vorhabens
  • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans: Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial, Beitrag des Projekts zur zukünftigen Positionierung der Unternehmen am Markt

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten innerhalb von zwei Monaten nach Vorlage der Projektskizze schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Dafür stellt jeder Teilnehmer des Verbundkonsortiums einen separaten Antrag (auf AZA- oder AZK-Basis) inklusive einer ausführlichen Aufgabenbeschreibung und der Beschreibung der Arbeitspakete.

Diese sollen insbesondere die folgenden Informationen beinhalten:

  • detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung,
  • detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens,
  • ausführlicher Verwertungsplan,
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.

Gegebenenfalls sind dabei Auflagen aus der ersten Stufe zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen förmlichen Förderanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Ausgaben bzw. Kosten,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Fördermittel,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
  • gegebenenfalls Umsetzung der Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden. Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline. Hier können auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen abgerufen werden.

Die Bewilligung erfolgt spätestens zwei Monate nach Vorlage der vollständigen formgebundenen Anträge.

Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBF auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den in Nummer 2 sowie in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge. Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 gültig.

Bonn, den 3. Mai 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
A. Eickmeyer-Hehn

Änderung der Bekanntmachung zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion". Bundesanzeiger vom 07.09.2017

1 - FuE = Forschung und Entwicklung