01.03.2017 - 01.05.2017

Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen und Forschungsvorhaben im Bereich Maschinelles Lernen im Rahmen des Förderprogramms „IKT 2020 – Forschung für Innovationen“. Bundesanzeiger vom 01.03.2017

Vom 7. Februar 2017

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind Treiber für Innovationen und damit Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die „Digitale Wirtschaft und Gesellschaft“ voranzubringen ist eine der sechs prioritären Zukunftsaufgaben der "Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland" der Bundesregierung. Mit dem Förderprogramm „IKT 2020 – Forschung für Innovationen“ setzt die Bundesregierung einen Schwerpunkt ihrer Innovationspolitik auf Informations- und Kommunikationstechnologien.

Die Menge der produzierten Daten wächst ungebrochen. Die Gründe für diesen rapiden Zuwachs sind neben der Digitalisierung von Inhalten und dem Austausch von Daten vor allem die Integration digitaler Mess-, Steuer- und Regelsysteme – eingebetteter Systeme – auch in Alltagsgegenstände sowie der Austausch und die Verarbeitung der Daten in „intelligenten Umgebungen“. Die Digitalisierung von Gegenständen erzeugt Daten für vielfältigste Zwecke und erfasst alle Bereiche des Lebens. Der Motor für Industrie 4.0 ist die Verarbeitung einer zunehmend unüberschaubar werdenden Menge von Daten aus einzelnen Geschäftsvorfällen und deren Verknüpfung mit Daten aus anderen Bereichen eines Unternehmens zur weiteren Optimierung von Unternehmensprozessen. Auch in der Wissenschaft nimmt die Menge der produzierten Daten unaufhörlich zu; sei es in der Klimaforschung, der Experimentalphysik oder in den Sozialwissenschaften.

In den großen Datenmengen enthalten ist oftmals implizites Wissen von großem Wert und Nutzen. Die Auswertung der wachsenden Datenmengen ist daher eine der bedeutenden Herausforderungen unserer Zeit. Einer der wichtigsten Technologiebausteine in einer komplexen Datenanalyse stellt Maschinelles Lernen (ML) dar. Das ML dient dazu, Muster in Daten zu erkennen oder Daten erst auf eine Weise zu segmentieren, die eine weitere Bearbeitung ermöglicht. Das ML als Baustein der Datenanalyse insbesondere bei Big Data ist daher ein Sammelbegriff für verschiedene Methoden, wie unter anderem Neuronale Netze, Support Vector Machines oder Bayessche Netze, die je nach Anwendungsgebiet zum Einsatz kommen.

Aus wissenschaftlicher wie technologischer Sicht wird die erfolgreiche Auswertung großer Datenmengen als notwendiger Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen angesehen. Neue Anwendungsbereiche stellen das ML jedoch vor neue Herausforderungen. Diese müssen adressiert werden auf prinzipieller Ebene von induktiven Verfahren (u. a. Nachvollziehbarkeit, Validierbarkeit, Reproduzierbarkeit, Interdeterminismus) als auch bei den Grenzen des ML (u. a. bei minimalen oder sehr großen Datenmengen, bei Lernen mit unsicheren Daten, bei exponentiell wachsendem Rechenaufwand). Weiterhin müssen Anforderungen verschiedener neuer Anwendungen hinsichtlich der ­Beweisbarkeit, Zuverlässigkeit, Zertifizierbarkeit und Transparenz untersucht werden. Große Herausforderungen und Potenziale ergeben sich auch für verschiedene Wissenschaftsdisziplinen, die sich mit einer immer größer werdenden Menge verwertbarer Daten für ihre Forschung konfrontiert sehen.

Eine Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Einsatz von ML ist eine fundierte Aus- und Weiterbildung, die die verschiedenen Methoden umfassend vermittelt und anhand von praktischen Beispielen erfahrbar macht. Die dazu notwendigen technischen Infrastrukturen sind jedoch nicht in geeignetem Maße Teil der gegenwärtigen Qualifikationsangebote. Sie sind oftmals nicht auf die jüngsten technischen Entwicklungen im ML abgestimmt. Die Verfügbarkeit von Werkzeugen hat zumeist nicht Schritt gehalten mit dem stark gestiegenen Interesse an einer Aus- oder Weiterbildung im ML. Diese Defizite bei der Verfügbarkeit technischer Werkzeuge erzeugt eine zunehmende Lücke zwischen den Erfordernissen, ML mit den neuesten und zunehmend komplexen Werkzeugen in der Qualifizierungsphase möglichst praxisnah einzuüben und den Möglichkeiten, praktische Übungsphasen in Qualifizierungsangeboten anzubieten.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die Aus- und Weiterbildung sowie die Forschung im Bereich des ML in Deutschland gezielt zu unterstützen und auszubauen.

Der Zweck der Zuwendung ist es, die Qualität der Qualifikation im Bereich des ML vorrangig bei Masterstudiengängen und für Anwender aus der Wirtschaft zu verbessern. Das BMBF beabsichtigt mit der Fördermaßnahme, die Verfügbarkeit von Fachkräften und wissenschaftlichem Nachwuchs im Bereich des ML zu erhöhen und deren praxisgerechte Fertigkeiten im Umgang mit den komplexen Methoden des ML deutlich zu verbessern.

Wesentliche Kriterien für eine Förderung sind die Exzellenz der Partner eines Projekts und die zu erwartende Breitenwirkung und Innovation der Qualifizierungskonzepte.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBF wird im Rahmen der Bekanntmachung Einzelprojekte von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Verbundprojekte aus der Wissenschaft fördern, die gezielt die beschriebenen Herausforderungen adressieren und entsprechende Maßnahmen in einem Qualifizierungskonzept beschreiben.

Das Qualifizierungskonzept soll die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften und akademischem Nachwuchs im ­Bereich des ML nachhaltig verbessern. Im Qualifizierungskonzept müssen die angestrebten Qualifizierungsergebnisse, die beabsichtigte Hard- und Software, die geplanten Lehrinhalte, die Beschreibung der Ausbildungs- und Lernformen sowie die Verknüpfung von theoretischen Grundlagen und praxisorientierter Anwendung nachvollziehbar beschrieben werden. Dargelegt werden muss ferner, in welcher Weise Praxisphasen und praxisgerechte Übungen in die Aus- und Weiterbildung integriert und unterstützt werden bzw. werden sollen. Weiterhin muss die langjährige Erfahrung und ausgewiesene Expertise im Bereich ML von den Partnern im Projekt dargestellt werden.

Mit dem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme müssen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, die für einen konkreten Praxisfall geeigneten ML-Methoden auszuwählen und selbstständig anzuwenden.

Im Rahmen der Bekanntmachung können Mittel für Personal zur Betreuung von Masterstudierenden und Teilnehmern vornehmlich in den Praxisphasen der Aus- und Weiterbildung sowie Mittel zur Beschaffung von dedizierten, modernen leistungsfähigen Rechnersystemen und Software zur Durchführung der Aus- und Weiterbildung im ML beantragt werden. Die jeweiligen Ansätze und die Kriterien für die Auswahl der Hard- und Software sind anhand der jeweils geplanten fachlichen Ziele zu begründen. Die Anschaffung von Hard- und Software, die der Grundausstattung zugerechnet werden kann, ist nicht förderfähig.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und/oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Verbünde von Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Bei Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Bei Verbundprojekten ist von den Partnern der Koordinator zu benennen.

Eine Beteiligung von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, als assoziierte Partner ist möglich.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt – Vordruck 01101 entnommen werden.

Die Förderung setzt die grundsätzliche Bereitschaft der Projektteilnehmer zur Öffentlichkeitsarbeit und zum Transfer voraus. Im Rahmen der Programmsteuerung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Das BMBF unterstützt insbesondere den Austausch von Erfahrungen und Ergebnissen der Qualifizierungsangebote aus dieser Fördermaßnahme in pädagogisch-curricalärer Hinsicht ebenso wie in technischer Hinsicht. Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an entsprechenden Querschnittsmaßnahmen zu beteiligen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bzw. die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Es werden Vorhaben mit einer Laufzeit von grundsätzlich zwei Jahren gefördert.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sein.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98) sein.

Zusätzlich sind die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf BMBF) Bestandteil eines Zuwendungsbescheids, sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.

Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.

Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.

Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger (PT) beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Softwaresysteme und Wissenstechnologien (PT-SW)
Rosa-Luxemburg-Straße 2
10178 Berlin

Ansprechpartner:

Dr.-Ing. Matthias Schulz
Telefon: 0 30/6 70 55-79 37
Telefax: 0 30/6 70 55-7 42
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Internet: http://www.softwaresysteme.pt-dlr.de/de/maschinelles-lernen.php

Dort sind weitere Informationen erhältlich.

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der oben genannten Internetadresse abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 1. Mai 2017 zunächst eine Projektskizze vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen müssen den konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung darlegen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen nicht mehr als zehn Seiten umfassen und über das Internet-Portal pt-outline2 online erstellt werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen und Werkzeuge sind dort verfügbar. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich bis zum Abgabetermin der ersten Verfahrensstufe rechtsverbindlich unterschrieben auf dem Postweg beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.

Die Projektskizzen sollen in Kurzform (maximal zehn Seiten) folgende Punkte darstellen:

  • Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und E-Mail des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten, Zuwendungsbedarf und Laufzeit;
  • Ziele des geplanten Vorhabens;
  • eigene Vorarbeiten, Berücksichtigung laufender Forschungsarbeiten national und international sowie bestehender Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung;
  • Beschreibung des Qualifizierungskonzepts bzw. der Qualifizierungsmaßnahme insbesondere auch zur Bedeutung und Ausgestaltung der Praxisphasen in der Qualifizierungsmaßnahme und die Rolle spezifischer IT-Werkzeuge dabei;
  • Darstellung der angestrebten Verbesserung durch Praxisphasen;
  • Spezifikation der geplanten Hard- und Software zur Durchführung der Qualifikationsmaßnahmen und den erwarteten Zugewinn für die Forschung zu ML;
  • Arbeits- und Zeitgrobplanung mit Salden in Zeit- und Personenmonaten;
  • evtl. Kooperationspartner und Arbeitsteilung;
  • Darstellung von Angeboten und Beiträgen aus der Qualifizierungsmaßnahme für die Fachcommunity;
  • Kurzdarstellung des Kompetenzprofils; Darstellung der eigenen Exzellenz.

Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • strategischer Beitrag zur Lösung der Herausforderungen im Bereich des ML;
  • Qualität und Breitenwirkung des Qualifizierungskonzepts insbesondere auch die Darstellung der Ausgestaltung der Praxisphasen;
  • Relevanz der vorgeschlagenen Lösung für industrielle Anwendungen;
  • eigene Vorleistungen;
  • Beitrag zum Kompetenzaufbau bzw. Kompetenzausbau auf Seiten der industriellen Anwender sowie zur Profilbildung, insbesondere auf Seiten der Forschungspartner.

Das BMBF behält sich vor, zur Bewertung auf externe Sachverständige zurückzugreifen. Auf Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Einreicher bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, förmliche Förderanträge sowie eine ausführliche Vorhabenbeschreibung vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung entschieden wird.

In dem förmlichen Förderantrag muss der Finanzierungsplan detaillierter aufgeschlüsselt und mit fachlichen Ausführungen in der Vorhabenbeschreibung untersetzt werden. Darüber hinaus müssen in der Vorhabenbeschreibung die bereits in der Projektskizze kurz dargestellten Punkte detaillierter ausgeführt werden. Dabei müssen insbesondere die Ziele sowie der Arbeits- und Verwertungsplan ausführlicher und konkreter dargestellt werden. In der Vorhabenbeschreibung und gegebenenfalls im Antrag ist auf zusätzliche Hinweise und Auflagen der Gutachter aus der Skizzenphase einzugehen.

Zusätzlich gelten ergänzend zu den oben genannten Kriterien u. a. folgende Bewertungskriterien:

  • Projektmanagement;
  • Festlegung von Meilensteinzielen mit quantitativen bzw. nachprüfbaren Kriterien, Definition weiterer Übergabepunkte;
  • Erfüllung der Auflagen aus der Skizzenphase;
  • detaillierter Verwertungsplan.

Die Erstellung von förmlichen Förderanträgen muss über die Nutzung des Internetportals „easy-Online“3 erfolgen. Hier können auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen abgerufen werden. Alternativ können diese auch unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Für die zeitnahe Bearbeitung und Förderentscheidung sind die formgebundenen Anträge dem Projektträger spätestens zwei Monate nach der Aufforderung vorzulegen.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrens­gesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 30. Juni 2021 gültig.

Berlin, den 7. Februar 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Ruhmann

Änderung der Bekanntmachung zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen und Forschungsvorhaben im Bereich Maschinelles Lernen im Rahmen des Förderprogramms "IKT 2020 – Forschung für Innovationen". Bundesanzeiger vom 01.03.2017

https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219
https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/ml1
https://foerderportal.bund.de/easyonline