Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen dieser Richtlinie das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), um digitalisierte Prozesse und Produkte zu erproben und umzusetzen. Um die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten, hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht, beschleunigt und die Beratungsleistung für KMU ausgebaut. Die Bekanntmachung gibt grundsätzlich Anwendungsfelder und Technologie nicht vor; ein Bezug zu Industrie 4.0, Internet der Dinge oder Cyber-Physischen Systeme ist allerdings Voraussetzung.
Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationshöhe und wirtschaftliches Potenzial.
Die Fördermaßnahme ist Teil der neuen Hightech-Strategie "Innovationen für Deutschland" der Bundesregierung ( www.hightech-strategie.de) und des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU, "Vorfahrt für den Mittelstand". Sie stärkt und entwickelt die Position von KMU in Deutschland für Industrie 4.0. Sie fördert die Zusammenarbeit von KMU mit anwendungsorientierten Forschungseinrichtungen. Zusätzlich sichert die Fördermaßnahme die Vorreiterstellung Deutschlands im Bereich Industrie 4.0 und fördert deren weiteren Ausbau.
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
KMU bilden eine tragende Säule der deutschen Wirtschaft und sind in technologischen Wertschöpfungsketten vom Zulieferer bis zum Systemhersteller vertreten. Sie sind oft hochspezialisiert und interdisziplinär vernetzt. Sie sind wichtige Partner in Innovations- und Wertschöpfungsketten und somit Treiber des technischen Fortschritts.
KMU besitzen günstige Voraussetzungen, um schnell auf technische Entwicklungen und Marktpotenziale zu reagieren und Forschungsergebnisse in neue Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen umzusetzen. Die Evaluierung der Projektförderung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) hat gezeigt, dass KMU Projektergebnisse doppelt so schnell auf den Markt bringen wie Großunternehmen. KMU sind daher in besonderer Weise in der Lage, digitale Vernetzung und die Entwicklung hin zu einem Internet der Dinge und Dienste effektiv und effizient voranzutreiben. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für den Paradigmenwechsel in der Wirtschaft hin zu einer (digitalen) Industrie 4.0.
Gleichzeitig können gerade KMU von einem direkten Technologietransfer mit anwendungsorientierten Forschungseinrichtungen profitieren. Sie erhalten damit Zugang zu aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und können diese in ihre eigenen Aktivitäten einbringen. Innovationsbarrieren werden so vermieden und eine breite Anwendung neuer Technologien vorangetrieben. KMU werden damit bei der Digitalisierung ihrer Wertschöpfungskette sowie bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle gestärkt.
Ziel dieser Maßnahme ist es, kleine und mittlere Unternehmen bei der Anpassung an digitalisierte Prozesse und bei der Forschung und Entwicklung von neuen digitalen Produkten zu unterstützen. Dies geschieht durch die Förderung von Pilotprojekten zur Erprobung innovativer Industrie 4.0- Komponenten durch KMU in forschungsnahen Testumgebungen. An deutschen Forschungsinstituten stehen den KMU eine Reihe von Industrie 4.0 Testumgebungen zur Verfügung. Diese vernetzten und heterogenen Testumgebungen bieten den KMU unterschiedliche spezifische Kompetenzen und Fähigkeiten an. Damit erhalten KMU einen Zugang zu Pilotanlagen und Demonstrationsfabriken, um ihre neuen Methoden zur Gestaltung, zum Betrieb und zur Bewertung von IT-basierten Produktionssystemen zu erproben, anzupassen oder weiter zu entwickeln. Zusätzlich können geeignete Aus- und Weiterbildungsprogramme anhand der gewonnenen Erkenntnisse erarbeitet werden.
1.2 Rechtsgrundlage
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung des Bundes nach dieser Richtlinie erfolgt im Rahmen des Förderprogramms „IKT 2020“.
Bei der Prüfung einer FuEuI1–Beihilfe für einen Beihilfeempfänger, der einer Rückforderungsanforderung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nachzukommen hat, wird die Kommission den noch zurückzufordernden Betrag der Beihilfe berücksichtigen.
2. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen im Themenfeld Industrie 4.0 und Internet der Dinge. Die Erprobung von neuen digitalen Produkten, die Anpassung an digitalisierte Prozesse sowie die Entwicklung vernetzter Geschäftsmodelle soll gefördert werden.
Basis der geförderten Pilotanwendungen ist ein Zusammenwirken von KMU, die realitätsnahe, komplexe und vernetzte Testumgebungen für ihre neuen Industrie 4.0-Komponenten suchen und vorhandenen Demonstrationsanlagen, sogenannter "I4.0 Testumgebungen", die diese Umgebung bieten können. Die KMU werden mit der Förderung in die Lage versetzt, eigene Lösungen in für sie geeigneten, praxisnahen I4.0 Testumgebungen zu erproben. Damit wird die Einführung und Umsetzung von Industrie 4.0 in die betriebliche Praxis wesentlich erleichtert.
Damit mögliche Innovationsbarrieren vermieden werden und um besonders KMU anzusprechen, die noch keine Erfahrung mit öffentlichen Fördermöglichkeiten haben, wird die gesamte Fördermaßnahme begleitet. Diese Begleitung umfasst für Förderinteressenten z. B. eine Erstinformation, eine Unterstützung bei der Auswahl einer geeigneten I4.0 Testumgebung oder der Antragstellung. Während der Fördermaßnahme wird die Durchführung der Pilotanwendung begleitet, der Projektabschluss unterstützt sowie eine Auswertung mit expliziten Handlungsempfehlungen angeboten. Nach Abschluss des Projekts besteht darüber hinaus die Möglichkeit für einen Erfahrungsaustausch zwischen KMU und Testumgebungs-Betreibern.
Es wird ein breites Themenspektrum adressiert. Förderung kann für Pilotanwendungen beantragt werden, die den Einsatz von Industrie 4.0 in den KMU voranbringen. Dazu gehören die Entwicklung, Erprobung oder Anpassung neuer digitaler Produkte, innovative Systemansätze und damit zusammenhängender vernetzter Geschäftsmodelle. Durch die Fördermaßnahme soll insbesondere eine schnelle und zielgerichtete Entwicklung innovativer cyber-physischer Systeme (CPS) unterstützt werden. Die Vernetzung und Interoperabilität in heterogenen CPS-Umgebungen soll beschleunigt werden.
Die adressierten Anwendungsfelder / Branchen entsprechen dem Förderprogramm IKT 2020: Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie IKT-Wirtschaft. Aufgrund des Innovationsbedarfs wird ein Fokus auf Komponenten-, Maschinen- und Anlagenhersteller gelegt.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit FuE -Kapazität in Deutschland im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (siehe http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm). KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes persönlich beraten lassen.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden Pilotanwendungen, durch die eine Nutzung von vorhandenen I4.0-Testumgebungen ermöglicht wird. Die Nutzung muss der praxisnahen Erprobung eigener Industrie 4.0-Lösungen des beantragenden KMU dienen.
Es werden nur Einzelvorhaben von KMU gefördert, deren Ergebnisse in der Bundesrepublik Deutschland primär verwertet werden und so den Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und weiter ausbauen. Eine zusätzliche Nutzung der Projektergebnisse im EWR oder der Schweiz ist nicht eingeschränkt. Die Förderung ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei bis maximal zwölf Monate angelegt.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Im Hinblick auf die große Anwendungsnähe in dieser Fördermaßnahme können diese Kosten für kleine Unternehmen bis zu 50 % anteilsfinanziert werden Für mittlere Unternehmen - im Sinne der Definition der Europäischen Kommission – können bis zu 40% anteilsfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen der EU- Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Die im Unionsrahmen aufgeführten differenzierten Aufschläge für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind bei den aufgeführten Förderquoten berücksichtigt.
Als finanziellen Orientierungsrahmen für diese Fördermaßnahme gelten maximal 100.000 Euro Zuwendung für ein Vorhaben, das zwölf Monate nicht übersteigen darf. Es wird davon ausgegangen, dass beantragte Vorhaben nur in begründeten Ausnahmefällen eine kürzere Projektlaufzeit als sechs Monate vorsehen.
Mittel aus der Zuwendung sollten zur Erreichung der Projektziele für einen FuE-Vertrag mit dem Betreiber einer Industrie 4.0 Testumgebung genutzt werden. In der Regel sollten die Kosten für den FuE-Vertrag die Wertigkeit der eigenen Aktivitäten nicht übersteigen. Wünschenswert ist eine Skizzeneinreichung mit vorkalkulierten Aufwänden für den entsprechenden FuE-Vertrag.
Bei Antragstellern, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten Forschungsvorhaben 100.000 € pro Jahr nicht überschreiten, kann eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Kosten können den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) sowie dem Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK 4) entnommen werden. Sämtliche Unterlagen sind zu finden unter: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
7. Verfahren
Interessierte Unternehmen wenden sich an die
Nationale Kontakt- und Koordinierungsstelle "I4.0 Testumgebungen für KMU"
Institut für Industrielle Fertigung und Fabrikbetrieb (IFF) Universität Stuttgart
Nobelstraße 12
70569 Stuttgart
Telefon: +49 711 685-61866
Internet:
http://www.i40-testumgebungen-fuer-kmu.de/
Die Nationale Kontakt- und Koordinierungsstelle "I4.0 Testumgebungen für KMU" begleitet alle interessierten Unternehmen durch den gesamten Antrags- und Durchführungsprozess. Damit sollen insbesondere auch Erstantragsteller ermutigt werden, eine Förderung für einen Praxistest ihrer neuen Ideen zu beantragen.
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Beauftragt mit der Abwicklung der Fördermaßnahme "I4.0 Testumgebungen – Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0" wurde vom BMBF der
DLR Projektträger Softwaresysteme und Wissenstechnologien (PT-SW) Rosa-Luxemburg-Str. 2
10178 Berlin
Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Sabine Hemmerling
Telefon +49 30 67055-736
Telefax +49 30 67055-742
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
Dort sind weitere Informationen erhältlich.
7.2 Zweistufiges Förderverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Die Skizzen sind in digitaler Form über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme "I4.0 Testumgebungen – Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0 auf dem Internetportal http://www.softwaresysteme.pt-dlr.de/de/i40-testumgebungen-fuer-kmu.php
hochzuladen, das die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung nötigen Informationen enthält. Es gelten folgende Bewertungsstichtage:
- 15. Oktober 2016
- 15. Januar 2017
- 15. April 2017
- 15. Juli 2017
- 15. Oktober 2017
- 15. Januar 2018
Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandkraft erlangt, muss diese zusätzlich zu den oben genannten Terminen unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächsten Stichtag bei der Projektauswahl berücksichtigt werden.
Die eingereichte Projektskizze sollte die Erfüllung der inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für eine Förderung nachweisen. Die Skizze darf einen Umfang von zehn DIN-A4-Seiten nicht überschreiten (Zeilenabstand 1,5 Zeilen, Schriftgrad 11, Schriftart Arial). Abbildung und Tabellen können ggf. im Anhang beigefügt werden. Zusätzlich ist eine einseitige Zusammenfassung zu erstellen. Die Skizze muss ein fachlich beurteilbares Konzept für die geplante Pilotanwendung und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Projektkonzept sollte der Ist-Stand, das erwartete Ergebnis und der Lösungsweg dargestellt werden. Erwartet wird die Darstellung eines konkreten Verwertungskonzepts. Wünschenswert ist die Darlegung der Marktpotenziale und unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland.
Die Projektskizze soll folgender Gliederung folgen:
- Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse) des Antragstellers, Laufzeit des Vorhabens, Tabelle "Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf"
- Zusammenfassung des Projektvorschlags (maximal eine Seite: Titel, Kennwort, Ist-Stand, Ziele, Lösungsweg unter Angabe aussagefähiger Daten der zur Umsetzung benötigten Technik insbesondere in der Testumgebung, Verwertung der Ergebnisse)
- Thema und Zielsetzung des Vorhabens
- Neuheit des Lösungsansatzes, Patentlage
- Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
- Marktpotenzial, Marktumfeld, Wettbewerbssituation
- Kurzdarstellung des beantragenden Unternehmens, konkrete Darlegung der Geschäftsmodelle und Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils
- Arbeitsplan
- Finanzierungsplan (Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit)
- Verwertungsplan, wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten
Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:
- Innovationshöhe des Industrie 4.0 Anwendungsfalls.
- Wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes.
- Wirtschaftliches Potenzial.
- Qualifikation des Interessenten / Eigene Vorarbeiten.
- Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial.
- Beitrag des Projekts zur zukünftigen Positionierung des Unternehmens am Markt.
- Abschätzung der Bedeutung der Ergebnisse für die gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Stellung Deutschlands im Themengebiet Industrie 4.0.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird dem Antragsteller in der Regel acht Wochen nach den Bewertungsstichtagen durch Bescheid mitgeteilt.
Aus der Vorlage der Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Ferner besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht werden.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Zur Vereinfachung der Antragstellung genügt, bezüglich der inhaltlichen Darstellung, die eingereichte Projektskizze als Vorhabenbeschreibung. Der Projektträger behält sich vor, weitere zur Antragsentscheidung benötigte Unterlagen anzufordern.
Für die zeitnahe Bearbeitung und Förderentscheidung sollten die formgebundenen Anträge dem Projektträger spätestens zwei Wochen nach der Aufforderung vorgelegt werden. Die Bewilligung erfolgt in der Regel zwei Monate nach Vorlage der vollständigen formgebundenen Anträge.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline.
Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBF auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den in Nummer 2 (Gegenstand der Förderung) sowie in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge. Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bonn, den [Datum]
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. E. Landvogt
Änderung der Bekanntmachung zur Förderung zur Förderung von KMU "Industrie 4.0-Testumgebungen – Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0". Bundesanzeiger vom 24.04.2016 |