29.03.2016 - 23.05.2016

Richtlinie zur Förderung der Forschung zu "Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte für inklusive Bildung

Richtlinie zur Förderung der Forschung zu "Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte für inklusive Bildung". Bundesanzeiger vom 29.03.2016

Vom 16. März 2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Inklusive Bildung – d. h. gemeinsame Lehr-Lernprozesse von Menschen mit unterschiedlichen Lern- und Leistungsvoraussetzungen – ist eines der zentralen Anliegen der aktuellen Bildungspolitik. Sie bildet die Grundlage für persönliche Entwicklung, soziale Teilhabe und Zugang zum Arbeitsleben für behinderte und nicht behinderte Menschen. Mit der Ratifizierung der "Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen" (VN-Behindertenrechtskonvention) in 2009 hat sich Deutschland auf das Leitbild zur Förderung inklusiver Bildung verpflichtet. Der Fokus von "Inklusion" liegt dabei – im Sinne einer inklusiven Bildung im Lebenslauf – auf dem gemeinsamen Lernen behinderter und nicht behinderter Menschen über alle Bildungsetappen hinweg, nicht auf Merkmalen wie beispielsweise Migrationsstatus, sozialem Hintergrund, etc.

Die Anforderungen an pädagogische Fachkräfte – d. h. Erzieher, Lehrer, Hochschullehrer sowie Fachkräfte in den Bereichen der Aus- und Fortbildung – haben sich durch den Anspruch, der Vielfalt in Bildung und Erziehung besser gerecht zu werden, nachhaltig verändert. Um inklusive Bildung für behinderte und nicht behinderte Lernende zu realisieren, ist eine entsprechende Professionalisierung nicht nur der Sonderpädagoginnen und -pädagogen, sondern aller pädagogischer Fachkräfte in allen Bundesländern und Bildungsbereichen unerlässlich. Fachkräfte müssen professionelle Kompetenzen und umfassendes Wissen über den professionellen Umgang mit Diversität besitzen, um besondere Bedarfe Lernender zu erkennen und entsprechende pädagogische Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher muss die Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte neu auf inklusive Lehr-Lernprozesse ausgerichtet werden (siehe auch KMK¹-Beschluss vom 20. Oktober 2011 "Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen"). Damit die Fachkräfte alle Lernenden gleichermaßen fördern können, ist die Einbeziehung inklusionsorientierter theoretischer sowie methodisch-didaktischer Inhalte in alle Aus- und Fortbildungen sowie die Vorbereitung der Fachkräfte auf die Arbeit in multiprofessionellen Teams in inklusiven Settings von hoher Bedeutung.

Die Qualifizierung des pädagogischen Personals für inklusive Bildung spielt in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle, da dessen Wissen, Kompetenz und Handeln zentrale Voraussetzungen für die Lernerfolge behinderter und nicht behinderter Lernender bilden. Die Aus- und Fortbildungsprogramme für pädagogisches Fachpersonal sind jedoch noch nicht gleichermaßen auf heterogene Gruppen von Lernenden ausgerichtet. Aktuell fehlt es noch an gesichertem Wissen darüber, auf welche Weise die Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte so auf inklusive Lehr-Lernprozesse ausgerichtet werden kann, dass alle Lernenden möglichst wirksam bei ihrer Kompetenzentwicklung unterstützt werden. Hinsichtlich einer adäquaten Kompetenzentwicklung pädagogischer Fachkräfte für inklusive Bildung besteht Forschungsbedarf in allen Bildungsbereichen, z. B. Kindertageseinrichtungen, Schulen, berufsbildenden Schulen und Hochschulen.

Auf den unzureichenden Kenntnisstand – insbesondere hinsichtlich der Professionalisierung pädagogischen Personals für inklusive Lehr-Lernprozesse in unterschiedlichen Bildungsbereichen und Bildungseinrichtungsformen – haben Ergebnisse verschiedener Studien und Konferenzen hingewiesen, u. a. die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Auftrag gegebene Studie "Inklusive Bildung professionell gestalten", der 5. Nationale Bildungsbericht – Schwerpunkt "Menschen mit Behinderungen" (2014), die Nationale Konferenz "Inklusion gestalten – gemeinsam. kompetent. professionell" (2013) und die "Inklusionstage" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 2014 und 2015.

Im Fokus liegt die Qualifizierung für inklusive Bildung, das heißt die Ausrichtung der Fachkräftebildung auf gemeinsame Lehr-Lernprozesse behinderter und nicht behinderter Lernender. Sie dient dem Zweck, für die erfolgreiche Realisierung inklusiver Bildung in den verschiedenen Bildungsbereichen sowie in deren Übergängen die erforderliche wissenschaftliche Expertise über notwendige Anforderungen an die Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte zu erarbeiten und bereitzustellen. Dieses Wissen soll von den im Bildungsbereich politisch und administrativ Verantwortlichen sowie den Bildungseinrichtungen selbst als theoretisch und empirisch fundierte Grundlage zur Qualifizierung der Fachkräfte genutzt werden können.

Im Kontext des Rahmenprogramms zur Förderung der empirischen Bildungsforschung ( http://empirische-bildungsforschung-bmbf.de/) fördert die Fördermaßnahme die Untersuchung der Entwicklungsbedingungen für professionelle Kompetenzen des pädagogischen Personals, um langfristig wissenschaftlich fundierte Anpassungen der Standards in Aus- und Fortbildung zu ermöglichen. Eine durch Forschung begleitete Implementation der Ergebnisse in den Aus- und Fortbildungsgängen und im Studium kann dazu beitragen, die Qualität der Qualifizierung des pädagogischen Personals und damit auch die der Lernergebnisse behinderter und nicht behinderter Lernender zu erhöhen.

Die Förderlinie knüpft an die Ergebnisse des bisherigen Rahmenprogramms zur Förderung der empirischen Bildungsforschung an, insbesondere die Förderschwerpunkte "Entwicklung von Professionalität des pädagogischen Personals in Bildungseinrichtungen" (http://www.bmbf.de/foerderungen/12431.php) und "Chancengerechtigkeit und Teilhabe" (https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=521). Sie ist strukturell und inhaltlich anschlussfähig an die derzeit stattfindende Weiterentwicklung des Rahmenprogramms. Ferner hat sie Schnittstellen zur gemeinsam mit den Bundesländern initiierten „Qualitätsoffensive Lehrerbildung" (http://www.bmbf.de/foerderungen/24295.php), die Fragen der Heterogenität und Inklusion berücksichtigt. Weitere Anknüpfungspunkte bestehen zur "Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte" ( www.weiterbildungsinitiative.de) sowie die daran anschließende Forschungsförderung, die sich mit dem inhaltlichen und institutionellen Entwicklungsbedarf frühpädagogischer Fachkräfte beschäftigt.

1.2 Rechtsgrundlagen

Grundlagen der Förderrichtlinie sind die Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung vom 27. November 2013 sowie die von Deutschland am 24. Februar 2009 ratifizierte VN-Behindertenrechtskonvention. Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Die im Förderschwerpunkt zu fördernden Forschungsprojekte sollen Grundlagen für eine stärkere wissenschaftliche Fundierung professionellen Handelns pädagogischer Fachkräfte für inklusive Bildung in unterschiedlichen Bildungsbereichen schaffen. Zur Verbesserung der diesbezüglichen Aus- und Fortbildung sollen erforderliche Kompetenzen identifiziert und konzeptualisiert werden. Diese Kompetenzen sollen an den Lernenden orientiert sein und daher die Ziele und Standards für Aus- und Fortbildung und Studium berücksichtigen und weiterentwickeln. Dabei sollen – sofern sinnvoll und möglich – jüngste Reformmaßnahmen des Bildungssystems berücksichtigt werden. Gefördert werden Forschungsvorhaben, die zur Unterstützung folgender Zielsetzungen beitragen, die hier beispielhaft aufgeführt werden:

  • Erarbeitung von Konzepten bzw. Maßnahmen für die Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften für inklusive Bildung in den unterschiedlichen Bildungsbereichen bzw. in deren Übergang.
  • Identifizierung bzw. Fortentwicklung von erforderlichen inklusionspädagogischen, theoretischen und praxisbezogenen Inhalten der Qualifizierungsphase, z. B. medizinisches, pädagogisches und rechtliches Wissen, Fachwissen, Diversity-Training, digitale Medienbildung für inklusive Lehr-Lernprozesse.
  • Konzeptualisierung bzw. Identifizierung der für inklusive Bildung erforderlichen Qualifikationen der Fachkräfte, z. B. der pädagogischen, (fach-)didaktischen und diagnostischen Qualifikationen, um die Qualität und Effektivität von Lehr-Lernprozessen zu befördern.
  • (Weiter-)Entwicklung von Verfahren multiprofessioneller Kooperation in Bildungseinrichtungen und Entwicklung der Organisationsmodelle.
  • Identifizierung von Gelingensbedingungen inklusiver Bildung, (Weiter-)Entwicklung von Transferinstrumenten sowie Evaluation von Interventionsvorhaben im Bereich der Professionalisierung der Fachkräfte.

Wo sinnvoll und möglich sollte eine – gegebenenfalls international – vergleichende Perspektive eingenommen werden.

Das BMBF fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der bewilligten Vorhaben zur Weiterentwicklung des Forschungsfelds. Zu diesem Zweck soll eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden. Diese ist überwiegend für die Zuwendungsempfänger und den Projekterfolg von Bedeutung und wird langfristig u. a. folgende Aufgaben, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Projektträger, übernehmen:

  • Vernetzung der Forschungsprojekte mit thematisch verwandten Forschungs-, Entwicklungs- und darauf bezogenen Evaluationsprojekten,
  • Einrichtung einer Plattform für den Informationsaustausch zwischen den Forschungsprojekten sowie zur Außendarstellung der Förderlinie und der in ihr geförderten Forschungsprojekte,
  • Organisation von Workshops, Diskussionsforen und Symposien, darunter auch spezielle Veranstaltungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs,
  • Vorbereitung des Transfers der in den Forschungsprojekten gewonnenen Erkenntnisse, z. B. durch Informationsaustausch zwischen Wissenschaft, Bildungspolitik und -administration sowie Akteuren der inklusiven Bildung,
  • Erstellung einer Forschungssynthese aufbauend auf Hans Döbert und Horst Weishaupt (Hrsg. 2013): Inklusive Bildung professionell gestalten. Situationsanalyse und Handlungsempfehlungen. Waxmann Verlag: Münster, New York.

Die Koordinierungsstelle kann ausschließlich als alleiniges Vorhaben beantragt werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Grundlegende Voraussetzung für eine Förderung ist ein theoretischer bzw. empirischer Zugang zu dem in Nummer 2 skizzierten Gegenstandsbereich der Förderung. Dabei können sowohl quantitative als auch qualitative Methoden zum Einsatz kommen.

Projektleiter der Antrag stellenden Institution müssen durch einschlägige Expertise und entsprechende wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein sowie eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zum fachlichen Austausch mit den Beteiligten an weiteren geförderten Forschungsvorhaben mitbringen.

Im Rahmen dieser Fördermaßnahme für die empirische Bildungsforschung werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert. Im Fall von Verbünden wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessenten vorausgesetzt.

Jede Vorhabenskizze muss die Unterschrift des/der Hauptverantwortlichen für das geplante Vorhaben tragen. Partner innerhalb einer Institution haben in geeigneter Weise eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit zu treffen.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von ­Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF → Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Antragstellende sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte ­Vor­haben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Im Fall von geplanten Datenerhebungen ist zu prüfen, ob die notwendigen Daten selbst erhoben werden müssen oder ob für die Untersuchung der Fragestellung vorhandene Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS – National Educational Panel Study) oder anderer Datenbestände der empirischen Bildungsforschung genutzt werden können. Falls nicht vermieden werden kann, eigene Daten zu erheben, ist weiterhin zu prüfen, inwieweit diese Daten anschlussfähig an bestehende Datensätze sind. Das Ergebnis dieser Prüfungen ist in der Vorhabenbeschreibung zu dokumentieren.

Die Antragstellenden verpflichten sich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. einem vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten anerkannten Forschungsdatenzentrum) zur Verfügung zu stellen, um langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragsteller/-innen ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben. Die wesentlichen Punkte, die dabei zu beachten sind, können einem Merkblatt ( http://wiki.bildungsserver.de/bilder/upload/checkliste_datenmanagement.pdf) entnommen werden. Die Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist in der Vorhabenbeschreibung darzulegen und wird begutachtet.

Um Forschungsergebnisse für Reformen im Bildungssystem nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche und barrierefreie Darstellung der Forschungsergebnisse erforderlich. Antragstellende verpflichten sich, gegebenenfalls in Abstimmung mit der oben genannten Koordinierungsstelle, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit zusätzlich auch zur Veröffentlichung für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum (gegebenenfalls in Kurzfassung, ca. 20 Seiten) aufzubereiten. Dieser Beitrag zur Verwertung/Öffentlichkeitsarbeit lässt die Regelungen der Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF98) unberührt.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

In besonders begründeten Fällen, insbesondere bei Längsschnittstudien, kann gleichzeitig mit der ersten eine zweite Förderphase von bis zu drei Jahren beantragt werden. Ein Anspruch auf Förderung einer zweiten Phase besteht nicht.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Für die Koordinierungsstelle kann keine Projektpauschale gewährt werden.

Beantragt werden können Mittel für wissenschaftliches Personal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie für Sach- und Reisemittel und in Ausnahmefällen für Investitionen und weitere Positionen. In Abgrenzung zur Grundausstattung muss hierbei ein vorhabenspezifischer Bedarf sichtbar werden. In begründeten Fällen können auch Mittel für detailliert beschriebene Aufträge an Dritte beantragt werden.

Es wird besonderer Wert auf die Qualifizierung nicht promovierter Nachwuchswissenschaftler gelegt. Die Einstellung von Doktoranden soll daher mit Projektstellen gefördert werden, in der Regel mit halben Stellen der geltenden Tarife für Wissenschaftler (z. B. ½ TV-L E 13, ½ BAT IIa). Hierbei soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaber so mit der Projektarbeit verschränkt werden, dass eine erfolgreiche Promotion parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt sichergestellt wird. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind daher Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftler verbunden werden sollen.

Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch auf dem Gebiet der Bildungsforschung zu verbessern. Daher können auch Reisemittel und weitere Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden, wie z. B. für Besuche internationaler Konferenzen im In- und Ausland, Forschungsaufenthalte in Instituten des Auslands oder Einladung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern.

Das BMBF fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der an den bewilligten Forschungsvorhaben Beteiligten. Zu diesem Zweck können Mittel für Workshops und Symposien beantragt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben (NKBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
Organisationseinheit Bildungsforschung, Integration, Genderforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: www.dlr.de/pt

(zunächst bis zur Einreichung der förmlichen Förderanträge)

Ansprechpartnerinnen beim Projektträger sind:

Dr. Wiebke Hortsch
Telefon: 02 28/38 21-20 09
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

Dr. Annette Wilczek

Telefon: 02 28/38 21-14 12
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de (Formularschrank) abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-online“ zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline).

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger (Anschrift siehe oben)

bis spätestens 23. Mai 2016

(Datum des Eingangsstempels beim Projektträger, bis spätestens 15 Uhr) zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Da nur ein fachlicher Prüfschritt vorgesehen ist, müssen die Vorhabenbeschreibungen alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Sie dürfen einen Umfang von zehn Seiten für ein Einzelvorhaben und 15 Seiten bei Verbundvorhaben (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Die Vorhabenbeschreibungen sind in 20 Exemplaren (DIN A4, doppelseitig, Schriftgröße 11 pt, 1,5-zeilig und ein Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) vorzulegen.

Die Vorhabenbeschreibungen sollen entsprechend dem nachfolgenden Gliederungsschema aufgebaut werden und Aussagen zu den folgenden Punkten enthalten:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben (maximal 2 Seiten)
    • Titel/Thema des Forschungsprojektes,
    • Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben (d. h. über mehrere wissenschaftliche Einrichtungen hinweg),
    • Hauptansprechpartner (nur eine Person), vollständige Dienstadresse,
    • gegebenenfalls (z. B. bei Verbünden) weitere Projektteilnehmer, vollständige Dienstadressen,
    • beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens,
    • Gesamtfinanzierungsplan, gegebenenfalls (bei Verbünden) gegliedert nach den beteiligten Einrichtungen (jeweils Personalmittel, Sachmittel, gegebenenfalls weitere Positionen; Angaben pro Jahr und Gesamtsumme) sowie
    • Unterschrift des/der Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und gegebenenfalls der beteiligten Projektleiter.
  2. Beschreibung der Forschungsinhalte (maximal acht Seiten bzw. bei Verbünden: 13 Seiten)
    • kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache (maximal eine Seite),
    • internationaler Forschungsstand,
    • eigene Vorarbeiten (Publikationsliste mit maximal zehn themenbezogenen Publikationen der letzten fünf Jahre, vorangegangene und laufende Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang),
    • Fragestellung und Ziel des Vorhabens, gegebenenfalls Hypothesen,
    • Arbeitsprogramm, inklusive vorgesehener Methoden,
    • gegebenenfalls Kooperation zwischen den Projektpartnern (gegebenenfalls zwischen den Verbundpartnern wechselseitiger Mehrwert).
      Angaben, die nur für bestimmte Forschungsvorhaben notwendig sind (innerhalb der oben angegebenen Gesamtseitenzahl):
      Bei Längsschnittstudien und anderen besonders begründeten Fällen mit zweiter Forschungsphase: Neben der genauen Beschreibung der ersten Förderphase von drei Jahren ist ein Ausblick auf die zweite Förderphase inklusive Finanzbetrachtungen zur zweiten Phase erforderlich; die Angaben zur zweiten Förderphase unterliegen ebenfalls der Begutachtung. Die abschließende Bewilligung der zweiten Phase ist von der positiven Evaluierung der ersten Phase abhängig. Die Forschungsergebnisse der ersten Forschungsphase müssen für sich genommen abgeschlossen und verwertbar sein.
    • Bei Promotionsvorhaben im Rahmen des Forschungsprojekts: Erläuterungen zur Einbindung des/der Promovierenden in den Forschungskontext sowie die begleitende forschungsmethodische Weiterqualifizierung des/der Promovierenden.
    • Beim Aufbau von Infrastruktur: Verbindliche Angaben zur Nachhaltigkeit (z. B. Fortführung einer Datenbank nach Ablauf der Förderphase etc.).
    • Bei Workshops/Symposien etc.: Angaben zu Zielen, Thema, voraussichtlicher Teilnehmerzahl, Referenten, Dauer etc.
  3. Literatur/Anlagen
    • Literaturverzeichnis,
    • CV des Projektleiters/der Projektleiterin und weiterer Projektbeteiligter.
      Die vorgelegten Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
    • Relevanz der Fragestellung im Sinne der Förderrichtlinie, innovatives Potenzial,
    • bundesweite Transferier- bzw. Verwertbarkeit der Forschungsergebnisse, Anwendungsbezug,
    • theoretische Fundierung und Berücksichtigung des internationalen Forschungsstands,
    • Angemessenheit der gewählten Methoden,
    • Vorarbeiten (auch in angrenzenden Feldern): Ausgewiesenheit/Einschlägigkeit der Projektleitung,
    • Qualität der Datenerhebung und des Datenmanagements,
    • Realisierbarkeit des Vorhabens im Förderzeitraum; Struktur des Arbeitsplans,
    • Angemessenheit des Finanzierungsplans,
    • Interdisziplinarität des Vorhabens.
      Entsprechend der Bewertung nach den oben angegebenen Kriterien werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
      Eingegangene Skizzen für die Koordinierungsstelle werden nach folgenden Kriterien bewertet:
    • Einschlägigkeit des Antragstellers im Bereich der Forschung zu inklusiver Bildung sowie Erfahrung mit interdisziplinärer Kooperation,
    • Kohärenz und Klarheit des Gesamtkonzepts sowie des Arbeitsplans der Koordinierungsstelle,
    • Qualität der Vernetzungs- und Kooperationsstrategien innerhalb der wissenschaftlichen Community,
    • Qualität des Konzepts zum Transfer der Ergebnisse in die Praxis und für die Öffentlichkeitsarbeit,
    • Kommunikations- und Organisationserfahrung an den Schnittstellen von Wissenschaft, Politik, Administration und Praxis.

Für die Koordinierungsstelle wird nur ein Konzept ausgewählt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die eingegangenen Anträge werden ebenfalls nach den in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien bewertet und geprüft. Zusätzlich soll Nachstehendes enthalten sein:

  • detaillierter Arbeitsplan,
  • Erläuterung der beantragten Finanzpositionen/des Finanzierungsplans,
  • konkrete Aussagen zur Verwertungs- bzw. Anwendungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse (Angaben dazu, für welche Zielgruppen die Projektergebnisse nutzbar sind, praktische Implikationen des Forschungsvorhabens, Auflistung angestrebter Disseminationsprodukte und -organe, gegebenenfalls weitere Verwertungsstrategie).

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Die Vordrucke für förmliche Förderanträge (vgl. Nummer 7.2) sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Auf die mögliche Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird hingewiesen.

7.3 Zu beachtende Vorschriften:

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 16. März 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
A. Scharsich

- KMK = Kultusministerkonferenz