26.02.2016 - 18.04.2016

Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Forschung zur digitalen Hochschulbildung – Wirksamkeit und Wirkungen aktueller Ansätze und Formate – Trends und neue Paradigmen in Didaktik und Technik. Bundesanzeiger vom 26.02.2016

Vom 10. Februar 2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die derzeitige Praxis der Hochschulen ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Formaten und Anwendungsformen digitaler Hochschulbildung. Überwiegend ergänzen sie die klassische Präsenzlehre. Das Potenzial, das die Nutzung digitaler Medien in der Hochschulbildung bietet – für die Verbesserung von und Unterstützung bei Lehre, Prüfung und Beratung ebenso wie für die Unterstützung zentraler strategischer Ziele von Hochschulen –, ist jedoch bei weitem noch nicht ausgeschöpft.

Ziel dieser Förderbekanntmachung ist es, für Politik und Praxis wissenschaftlich abgesichertes Handlungswissen über Rahmen- und Gelingensbedingungen, funktionierende Ansätze und Innovationshemmnisse mit Blick auf Digitalisierung in der Hochschulbildung zu erzielen.

Konzepte, Strategien und Verfahren, die erkennbar Potenzial für Innovationen im Bereich der Hochschullehre aufweisen, sollen mit wissenschaftlichen Methoden auf ihre Wirkungen und ihre Wirksamkeit untersucht werden.

Auch die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung in der Hochschulbildung, wie sie etwa durch die Digitalisierungsstrategien der Hochschulen gesetzt werden, sind als wesentliche Gelingensbedingungen von Interesse.

Ergänzend hierzu wird in einem weiteren Schwerpunkt innerhalb der Förderbekanntmachung die Förderung von Projekten angeboten, die die Nutzung neuer Entwicklungen aus dem Bereich der Mensch-Technik-Interaktion (MTI) für die tertiäre Bildung in den Blick nehmen, denn neue digitale technische MTI-Entwicklungen können ein starker Treiber für Innovationen jenseits etablierter digitaler Ansätze sein.

Bei allen Forschungsarbeiten sollen Nutzen und Grenzen bzw. Risiken der digitalen Hochschulbildung in einem angemessenen Verhältnis angesprochen werden. Neben den oben angesprochenen Nutzenpotenzialen insbesondere in der Verbesserung von Lehre, Prüfung und Beratung sind also beispielsweise – je nach spezifischer Forschungsfrage – auch Aspekte wie Datenschutz/Datensicherheit und die Wahrung von Persönlichkeitsrechten zu beachten. Neben den Gelingensbedingungen interessieren in diesem Sinne auch Risiken und Grenzen wie etwa eine mögliche Fehlleitung von Ressourcen oder bislang ungelöste Probleme der Qualitätssicherung.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf). Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in ­Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Die mit der Förderung angeregten, auf generalisierbare Erkenntnisse angelegten Forschungsprojekte sollen sich mit Wirkung und Wirksamkeit digitaler Medien in der Hochschullehre befassen. Förderfähig sind in erster Linie entsprechende empirisch ausgerichtete FuE¹-Projekte, die eine gute theoretische Fundierung aufweisen und bei denen einschlägige Methoden der Bildungs- und Sozialforschung zur Anwendung kommen. Dabei kann es sich um Originalstudien handeln oder auch um Sekundärstudien, soweit einschlägige Daten-Repositorien vorhanden sind. Generelle Fördervoraussetzung ist, dass die untersuchten Ansätze ein möglichst hohes Innovationspotenzial aufweisen.

Darüber hinaus sind Forschungssynthesen förderfähig. Durch systematische, den internationalen Forschungsstand zusammenfassende Darstellungen soll gesichertes Wissen zur Wirkung bestimmter Gestaltungsformen im Hinblick auf die unten dargestellten Forschungs- und Handlungsfelder digitaler Hochschullehre der Forschungscommunity und Akteuren der Praxis verfügbar gemacht werden. Wo von der Forschungs- bzw. Literaturlage her möglich, können auch systematische Übersichtsarbeiten im engeren methodologischen Sinne ("systematic reviews") gefördert werden.

Schließlich sind Trendanalysen zu didaktischen, curricularen und technologischen Entwicklungen im Kontext der Digitalisierung der Hochschullehre (Roadmaps) förderfähig. Hier sind unterschiedliche methodische Ansätze denkbar. In jedem Fall muss deutlich werden, mit welchen klar beschriebenen Methoden welche Ergebnisse erzielt werden sollen.

  • Nicht möglich ist die Förderung reiner Evaluationen bestehender Programme oder Konzepte, die keine generalisierbaren Aussagen erlauben.
  • Nicht möglich ist ebenfalls die Förderung von Maßnahmen, die nicht dem engeren Bereich der unmittelbaren Durchführung von Forschungsprojekten zuzurechnen sind (z. B. singuläre Qualifizierungsmaßnahmen, Infrastruktur- und Investitionsmaßnahmen etc.).

Diese beiden Einschränkungen gelten für alle drei der unten dargestellten Themenfelder (vgl. Nummer 2.1 bis 2.3).

In den Projektvorschlägen sind – gegebenenfalls quantifizierbare – Indikatoren für die Wirkung und Wirksamkeit der untersuchten Ansätze und Formate im Hinblick auf die Qualität der Lernergebnisse und die Effizienz digitaler Hochschullehre zu definieren. Auf dieser Basis sollen erfolgreich etablierte und transferable Ansätze ("Modelllösungen") für eine qualitativ gute, effiziente und innovative Hochschullehre und deren Voraussetzungen identifiziert und generalisierbare Aussagen abgeleitet werden.

Besonders erwünscht sind Projektvorschläge, die sich auf den ersten und zweiten Zyklus des Studiums beziehen.

Erwünscht sind auch Projekte, die eine international vergleichende Perspektive einnehmen und dabei besonders innovative internationale Entwicklungen einbeziehen.

Von besonderem Interesse sind darüber hinaus Projekte, die sich mit der Gestaltung hochschulübergreifender Ansätze im Kontext der digitalen Hochschullehre beschäftigen.

Dabei werden Forschungsprojekte gefördert, die einem der folgenden drei Themenfelder zugeordnet werden können:

  • Forschungs- und Gestaltungsfelder digitaler Hochschulbildung,
  • Rahmenbedingungen und Digitalisierungsstrategien der Hochschulen,
  • Innovative digitale Hochschulbildung durch Nutzung vorhandener technischer Neuentwicklungen.

Darüber hinaus sind auch gut begründete Forschungsprojekte zu übergeordneten oder querschnittlichen Fragestellungen im Themenfeld der digitalen Hochschulbildung möglich.

2.1 Fokus: Forschungs- und Gestaltungsfelder digitaler Hochschulbildung

2.1.1 Lernen und Lehren

Innerhalb dieses im Zentrum des Förderangebots stehenden Forschungs- und Handlungsfelds können sowohl neue curriculare als auch didaktische Ansätze im Kontext digitaler Neuentwicklungen in den Blick genommen werden. In Bezug auf Ansätze, in deren Mittelpunkt neue/veränderte Lerninhalte vor dem Hintergrund des digitalen Wandels stehen, spielt die Medienpädagogik eine herausgehobene Rolle. Hinsichtlich der (didaktischen) Lehr-Lern-Arrangements können dabei zwei Teilbereiche unterschieden werden:

Das den digitalen Medien zugeschriebene Modernisierungspotenzial bezieht sich zunächst vornehmlich auf durch diese Medien selbst mögliche innovative Lehr-Lern-Formate, die etwa auf die allgegenwärtige Verfügbarkeit des Wissens rekurrieren oder neue Individualisierungsmöglichkeiten eröffnen. Daher geht es einerseits um Lehr-/Lernformate, die unmittelbar durch digitale Medien ermöglicht werden bzw. wesentlich auf den Eigenschaften digitaler Medien beruhen. Hierzu gehören Ansätze wie "Inverted Classroom"-Konzepte oder MOOCs/SPOCs, aber auch gänzlich neue Ansätze, die zusätzlich curriculare Neustrukturierungen in den Blick nehmen, welche – analog zur "Industrie 4.0" – stärker auf die Verfügbarkeit des Wissens in den digitalen Ressourcen abstellen.

Weiterhin können bekannte didaktische Konzepte – wie etwa forschungs­orientiertes Lernen und problembasiertes Lernen (PBL) –, die auch ohne digitale Komponenten anwendbar sind, durch die Nutzung der digitalen Medien weiterentwickelt und in ihrer Wirksamkeit unterstützt werden. Hier geht es also um Analysen und Untersuchungen zur Wirksamkeit dieser digital unterstützten Ansätze, gegebenenfalls differenziert etwa nach Zielgruppen oder Fachgebieten.

Die digitalen Lehr-/Lernsysteme selbst können unterteilt werden in

  • Informationssysteme zur Präsentation von Informationen (z.B. Wikis, Datenbanken, digitale Bibliotheken),
  • Lehrsysteme zur interaktiven Auseinandersetzung mit Lerninhalten z. B. durch das Anregen lernförderlicher Verarbeitungsprozesse,
  • Übungssysteme mit adaptivem Feedback,
  • Simulationssysteme zur Vermittlung komplexen Wissens und/oder zum Training von Kompetenzen in komplexen Zusammenhängen.

Hinsichtlich der Zielsetzungen können aus einer weiteren Perspektive Systeme zum fachlichen Lernen einerseits den Systemen zum Training fachübergreifender, generischer Kompetenzen andererseits gegenübergestellt werden.

Die spezifische Form der Förderung von Lernprozessen kann sich schließlich äußern in

  • Lehr-/Lernfunktionen (Motivation, Information, Informationsverarbeitung, Speichern/Abrufen, Anwendung/Transfer),
  • Diagnostik und individueller Förderung (auch Learning Analytics, Intelligent Tutoring),
  • Kommunikation und Kooperation (z. B. Computer Supported Cooperative Learning – CSCL).

2.1.2 Prüfen

Digitale Systeme werden auch für Prüfungen im Hochschulkontext eingesetzt, beispielweise im Sinne eines Technology-Based Assessment in der Hochschullehre (gegebenenfalls einschließlich Computer-Adaptivem Testen – CAT).

Neben herkömmlichen können auch innovative Aufgabenformate zur Anwendung kommen, insbesondere solche, die auf eine stärkere Kompetenzorientierung der Prüfung abstellen.

Bei Prüfungen mit Relevanz für Hochschulzugang, -zulassung und -abschluss sind besondere Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen. Dazu gehören allgemeine Aspekte der IT-Sicherheit und des Datenschutzes ebenso wie im Speziellen die Sicherheit vor Manipulation und Betrug und damit zusammenhängend die Rechtssicherheit der Prüfungsergebnisse.

2.1.3 Beraten

Digitale Systeme zur Beratung und Schulung beziehen sich auf Studierende (einschließlich Studieninteressierte) und Lehrende.

Online-Self-Assessment-Systeme (OSA) unterstützen bereits die Phase der Studienorientierung. Darüber hinaus können auch Themen der allgemeinen Studienberatung von digitalen Systemen abgedeckt werden.

Für Lehrende ist Beratung insbesondere hinsichtlich der Entwicklung und Nutzung digitaler Medien von Interesse.

Zu solchen Beratungskonzepten gehören oftmals auch strukturierte Angebote der Schulung und Qualifizierung für die Entwicklung und Nutzung digitaler Medien in der Hochschullehre. Solche Qualifizierungsmaßnahmen richten sich an Lehrende und auch – insbesondere was die Nutzung digitaler Medien angeht – an Lernende.

2.2 Rahmenbedingungen und Digitalisierungsstrategien der Hochschulen

Es ist davon auszugehen, dass für eine erfolgreiche Realisierung dieser im Zuge des digitalen Wandels entwickelten neuen Ansätze und Formate in der Hochschulbildung die jeweils von den Hochschulen verfolgten Digitalisierungsstrategien und – damit zusammenhängend – die Gestaltung der hochschulinternen Rahmenbedingungen von entscheidender Bedeutung sind.

Die Digitalisierungsstrategie einer Hochschule beschreibt, wie digitale Technologien für die Ziele und Aufgaben der jeweiligen Hochschule genutzt werden sollen, wie die dafür notwendigen Verantwortlichkeiten geregelt sind und welche Ressourcen wie dafür eingesetzt werden sollen. Sie ist Teil einer übergeordneten Hochschulstrategie, die sich idealerweise auf alle Leistungsbereiche der Hochschule (Forschung, Lehre und Wissenstransfer) bezieht. Die Digitalisierungsstrategien können mehr oder weniger explizit formuliert sein oder sie müssen aus der konkreten Verwendung digitaler Technologien und der entsprechenden Praxis an den spezifischen Hochschulen erschlossen werden.

Zu den einzelnen Forschungs- und Handlungsfeldern im Rahmen der Digitalisierungsstrategien der Hochschulen gehören daher im Kontext dieser Bekanntmachung:

  • IT-Governance und externe Kooperation,
  • Medienproduktion und IT-Infrastruktur,
  • Anreizstrukturen und Finanzierung,
  • Mediennutzung.

Forschungsprojekte, die in ihren Fragestellungen diese vier Handlungsfelder verbinden, sind von besonderem Interesse. Es können aber auch Projekte gefördert werden, die auf einzelne dieser drei Aspekte fokussieren. Ziel der Forschungsprojekte sollte eine vergleichende Analyse von Digitalisierungsstrategien sein. Für die vier Handlungsfelder sind dabei insbesondere die im Folgenden in Nummer 2.2.1 beschriebenen Themen und Fragestellungen für empirische Untersuchungen von Interesse.

Bei der Analyse der hochschulischen Digitalisierungsstrategien ist von besonderem Interesse, wie jeweils das Management von Chancen und Risiken der Digitalisierung gestaltet wird. So ist die jeweils spezifische Ausrichtung auf ­Nutzendimensionen wie insbesondere eine höhere Qualität der Lehre ebenso bedeutsam wie Mechanismen zur ­Bewältigung von Risiken, wie beispielsweise mögliche Gefährdungen von Persönlichkeitsrechten und Datenschutz beim Einsatz von Learning Analytics.

Ein Querschnittsaspekt für alle vier im Folgenden beschriebenen Forschungs- und Handlungsfelder ist das Qualitätsmanagement bzw. die Qualitätssicherung.

2.2.1 IT-Governance und externe Kooperation

Hier stellt sich zunächst die Frage nach der Einbettung der Digitalisierungsstrategie in die Gesamtstrategie der Hochschule im Hinblick auf die grundlegenden Leistungsbereiche Forschung, Lehre und Wissenstransfer.

Diese Digitalisierungsstrategien definieren idealerweise zugleich die für die jeweilige Hochschule als angemessen erachtete Ausprägung der Informationskompetenz im breiten Sinne, wie sie auch von der Hochschulrektorenkonferenz diskutiert wird².

Weiterhin relevant sind Entscheidungsstrukturen im Hinblick auf die Entwicklung und Koordinierung aller luK-Aufgaben der Hochschulen in den zentralen Leistungsbereichen (Forschung, Lehre, Wissenstransfer). In den letzten zehn Jahren wurde eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle (z.B. CIO³-Strukturen) dazu etabliert, die sich hinsichtlich ihrer hierarchischen Verankerung, des Umfangs ihrer Entscheidungskompetenzen, ihres Aufgabenspektrums/ihres Selbstverständnisses (z. B. "Treiber" oder "technischer Dienstleister"), ihres Grads der Zentralisierung, der Einbindung von Didaktik und Technik, der balancierten Berücksichtigung aller drei oben genannten Leistungsbereiche und anderen Aspekten stark unterscheiden.

Auch Fragen der Qualitätssicherung digitaler Lehr-/Lernarrangements gehören hinsichtlich ihrer Governance-Aspekte hierher.

Schließlich können die hochschulischen Digitalisierungsstrategien in unterschiedlicher Weise und Intensität externe Kooperationsbeziehungen einbeziehen, etwa zu anderen Hochschulen, außerhochschulischen Forschungseinrichtungen, von den jeweiligen Ländern eingerichteten Kompetenz- und Ressourcenzentren und/oder weiteren externen Partnern.

In diesem Kontext sind die speziell auf die digitale Lehre abzielenden Strategieelemente besonders herauszuarbeiten.

2.2.2 Medienproduktion und IT-Infrastruktur

In der traditionellen Lehre ist die Produktion der einzelnen Lehr-/Lernformate (Vorlesungen, Übungen, etc.) und der jeweils damit verbundenen Inhalte und gegebenenfalls Medien üblicherweise gebunden an einzelne Personen (z. B. Professorinnen und Professoren) oder kleine Gruppen von Personen (z. B. Assistentinnen und Assistenten), die nach ihren jeweils eigenen Vorstellungen vorgehen. Für die digitale Hochschulbildung sind wesentlich strukturiertere ­Produktionsmethoden im Zusammenspiel verschiedener fach- und medienbezogener Expertinnen und Experten kennzeichnend. Diese Produktionsmethoden können wiederum innerhalb der Hochschule oder auch über einzelne Hochschulen hinaus (z. B. in Verbünden) mehr oder weniger stark standardisiert sein.

Die technische Ausstattung und die jeweils bereitgestellten IT-Infrastrukturen sind als konkrete Operationalisierungen der Digitalisierungstragegien zu betrachten und in Relation zu Anspruch und Reichweite der jeweiligen Strategien zu analysieren.

2.2.3 Anreizstrukturen und Finanzierung

Die Entwicklung und Verbreitung von Konzepten und Anwendungen digitaler Bildung in den Hochschulen kann auf verschiedene Weise initiiert und gefördert werden, beispielsweise durch hochschulinterne Wettbewerbe. Die Digitalisierungsstrategien der jeweiligen Hochschulen sehen deshalb – implizit oder explizit – auch Anreizsysteme vor, die insbesondere die Lehrenden dazu motivieren sollen, sich in der digitalen Lehre zu engagieren. Solche Anreizstrukturen können sehr unterschiedliche Elemente beinhalten, wie beispielsweise hochschulinterne Wettbewerbe, reputations-orientierte Impulse ("Preise") oder die Bereitstellung von Finanz-, Personal- oder Sachressourcen für digitales Lehren und Lernen. Fragen der Finanzierung werden sich auch danach richten, ob es sich vornehmlich um Anwendungen im nichtwirtschaftlichen (traditionelle Lehre) oder wirtschaftlichen (Weiterbildung) Bereich handelt.

2.2.4 Mediennutzung

Die Digitalisierungsstrategien der Hochschulen können im Bereich der digitalen Hochschulbildung unterschiedliche Nutzungskontexte vorsehen. Diese Kontexte entsprechen im Wesentlichen den Forschungs- und Handlungsfeldern, die in Nummer 2.1 als "Forschungs- und Gestaltungsfelder digitaler Hochschulbildung" beschrieben wurden: Lernen und Lehren, Prüfen, Beraten.

2.3 Innovative digitale Hochschulbildung durch Nutzung vorhandener technischer Neuentwicklungen

Auch für Innovationen in der Hochschulbildung sind technische Neuentwicklungen ein zentraler Treiber. Ein besonders hohes Potenzial kann diesbezüglich digitalen Neuentwicklungen aus dem Bereich Mensch-Technik-Interaktion (MTI) zugeschrieben werden.

Beispielhaft sind hier zu nennen:

  • Avatare und Pedagogical Agents,
  • Prozessdiagnostik von Kognition, Motivation und Emotion,
  • Assistenzsysteme und intelligente tutorielle Systeme,
  • Anwendungen virtueller und erweiterter Realität.

Förderfähig sind hier Projekte mit unterschiedlichen Formaten, soweit sie sich mit dem Nutzungspotenzial dieser technischen Entwicklungen für die Hochschullehre befassen. Dies können Trendanalysen mit Blick auf deren Bedeutung für die Hochschulbildung sein, aber auch auf deren Basis erfolgende didaktische und/oder curriculare Neuentwicklungen – insbesondere, wenn diese dazu beitragen können, bislang nicht realisiertes Innovationspotenzial in der Hochschulbildung zu verankern. Ausgeschlossen sind hier Projekte, in denen technische Entwicklungen im Mittelpunkt stehen.

3 Zuwendungsempfänger

Im Rahmen dieser Förderlinie können sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert werden. Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland sowie nationale Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazitäten im Rahmen eines Verbundprojekts mit einer Hochschule oder außer­universitären Forschungseinrichtung. Verbundprojekte sind durch eine der jeweils mitwirkenden Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zu koordinieren.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Allgemein

Förderinteressierte, die Projektvorschläge entsprechend der in Nummer 2 beschriebenen inhaltlichen Anforderungen sowie des in Nummer 7 dargestellten Verfahrens einreichen, sollten auf dem Gebiet der Wissenschafts-/Hochschulforschung, der allgemeinen Lehr-Lernforschung oder der Organisationsforschung ausgewiesen sein.

Bei allen Forschungsvorhaben sollten die Vertragslaufzeiten für beschäftigte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler möglichst der Laufzeit des Projekts insgesamt entsprechen.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll in der Skizze unter "Notwendigkeit der Zuwendung" kurz dargestellt werden.

Die Antragsteller verpflichten sich, im Rahmen des Projekts gewonnene Daten nach den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis für die Sekundärnutzung verfügbar zu machen. Um eine Archivierung der Daten sicherzustellen und auch eine Nachnutzung durch Dritte zu ermöglichen, sind in der finalen Projektphase die Daten aufbereitet und dokumentiert an ein geeignetes Datenrepositorium zu übergeben. Beim Management und der Weitergabe der Daten sind nationale und internationale Standards des Forschungsdatenmanagements zu beachten. In diesem Zusammenhang sind die entsprechenden Hinweise in den FAQs zu beachten. Die Antragsteller werden im Rahmen einer Zuwendung darüber hinaus verpflichtet, mit einer zur Förderlinie eingesetzten Evaluation und anderen querschnittlich angelegten Projekten im Forschungsfeld "Digitale Hochschullehre" zu kooperieren.

4.2 Wissenschaftliche Nachwuchsgruppen

Als besondere Form eines Forschungsvorhabens kann besonders befähigten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die schon in der Forschung und Lehre Erfahrungen gesammelt haben, im Rahmen von eigenständigen Nachwuchsgruppen die Möglichkeit eröffnet werden, sich wissenschaftlich weiterzuqualifizieren. Für Nachwuchsgruppen gelten auch die in Nummer 4.1 genannten allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen.

Dazu kann eine wissenschaftliche Nachwuchsgruppe an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung eingerichtet werden. Diese Einrichtungen übernehmen die Arbeitgeberfunktion und stellen die notwendige ­Infrastruktur zur Verfügung. Die fachliche Leitung übernimmt eigenverantwortlich die/der Projektverantwortliche ("Nachwuchsgruppenleitung"). Die eigenverantwortliche fachliche Leitung durch die Nachwuchsgruppenleitung umfasst die ­Ausarbeitung des inhaltlichen Forschungsplans, die Aufstellung des Finanzierungsplans, die Durchführung des Forschungsvorhabens und die Ergebnisverwertung.

Die Anbindung der Nachwuchswissenschaftler an eine Hochschule sowie die dortige Anschlussfähigkeit und ein ­aktives Interesse an dem zu bearbeitenden Thema im Sinne dieser Förderrichtlinie wird vorausgesetzt. Im Rahmen der Einreichung soll eine Mentorin oder ein Mentor benannt werden, die/der an der Hochschule tätig ist und sich verpflichtet, die Projektleitung bei der Konzeption und der Durchführung des Forschungsvorhabens und der Auswahl von Doktoranden zu unterstützen. Die Förderung soll erreichen, dass sich alle am Projekt beteiligten wissenschaft­lichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Förderdauer akademisch weiterqualifizieren, also z. B. promovieren, und sich mit relevanten Forschungsarbeiten für den weiteren Berufsweg in Wissenschaft und Praxis qualifizieren. Auch in Nachwuchsgruppen sollen die Vertragslaufzeiten für beschäftigte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Laufzeit des Projekts insgesamt entsprechen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.

Neben Personalmitteln können die zur Durchführung des Vorhabens notwendigen Mittel für stud./wiss. Hilfskräfte, Sach- und Reisemittel bewilligt werden. Investitionen können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie gegebenenfalls die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF). Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Neben­bestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger "Digitale Hochschullehre"
Steinplatz 1
10623 Berlin


E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben
Telefon: 0 30/31 00 78-5 24
www.vdivde-it.de
Ansprechpartnerin: Dr. Katia Tödt

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zur Erstellung von Projektskizzen in der ersten Stufe des Ver­fahrens (siehe Nummer 7.2.1) soll das für die Bekanntmachung eingerichtete elektronische Skizzentool ( https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/dhsl) genutzt werden.

In der zweiten Stufe (siehe Nummer 7.2.2) sind förmliche Förderanträge mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-online" zu erstellen.

Für weitere Informationen zur Forschungsförderung des Bundes kontaktieren Sie bitte foerderinfo@bmbf.bund.de.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger

bis spätestens 18. April 2016, 18.00 Uhr

zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form über das Skizzentool ( https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/dhsl) vorzulegen.

Der Skizze ist ein Anschreiben/Vorblatt zur Einreichung beizulegen, auf dem Vertreter aller Projektpartner (in der Regel die Projektleiterinnen/Projektleiter) mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Verbundprojekten ist die Skizze in Abstimmung aller Beteiligten durch den vorgesehenen Verbundkoordinator als eine Skizze vorzulegen.

Die Projektskizzen für Projekte sind wie folgt zu gliedern:

  • Akronym und Titel des Projekts
  • Name und Anschriften (einschl. Telefon, Telefax und E-Mail) der antragstellenden Institution bzw. Institutionen bei Verbundprojekten inkl. Benennung einer Ansprechperson mit Kontaktdaten
  • Geplante Laufzeit
  • Beschreibung des Vorhabens (Teil A und Teil B) – maximal zehn DIN-A4-Seiten bei Einzelprojekten und maximal 15 DIN-A4-Seiten bei Verbundprojekten (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang) in Schriftgröße Arial 11, einem Zeilenabstand von mindestens 1,15 und Seitenrändern von mindestens 2 cm.
  • Anhang: Der Anhang darf insgesamt fünf DIN-A4-Seiten nicht überschreiten.

Die Beschreibung des Vorhabens für die Projektskizze muss folgende Teile beinhalten:

Teil A:

  • Ausführungen zum nationalen und internationalen Forschungsstand
  • Ableitung und Beschreibung der Projektidee inkl. Darstellung zur theoretischen Fundierung und des Bezugs zu den Zielen der Förderbekanntmachung
  • Darstellung der Forschungsfragen
  • Beschreibung des methodischen Vorgehens
  • Planungen zur Verwertung der Projektergebnisse und Aussagen zur Generalisierbarkeit bzw. Übertragbarkeit der Projektergebnisse

Teil B:

  • Skizzierung des Arbeitsprogramms mit grober zeitlicher Planung und bei Verbundprojekten Überblick über die ­Zuständigkeiten der Verbundpartner
  • Tabellarische grobe Finanzierungsübersicht zu Personal, Sachmitteln, Reisemitteln und gegebenenfalls geplanten Auftragsvergaben

In den Anhang zu nehmen sind:

  • Darstellung der fachlichen Eignung der vorgesehenen Projektleitung (maximal eine Seite) und gegebenenfalls der Verbundpartner im Forschungsfeld (pro Verbundpartner maximal eine Seite) inkl. mindestens fünf themenbezogener Veröffentlichungen

Es wird dringend empfohlen, bei der Erstellung der Skizzen die detaillierten Vorgaben des FAQ unter https://www.bmbf.de/de/digitale-hochschullehre-2417.html zu beachten.

Sofern die eingegangenen Projektskizzen die formalen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen und der vorgegebenen Gliederung entsprechend vollständig sind, werden sie unter Beteiligung externer Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Erfahrungen im Forschungsfeld und theoretische Fundierung
  • Originalität und Relevanz der Projektidee
  • Angemessenheit und Umsetzbarkeit des skizzierten methodischen Vorgehens
  • Schlüssigkeit des Verwertungskonzepts, insbesondere Entwicklung von generalisierbaren Aussagen oder übertragbaren Ansätzen
  • Angemessenheit des Finanzierungsplans

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen schriftlich aufgefordert, einen rechtsverbindlich unterschriebenen förmlichen Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung und gegebenenfalls weitere Unterlagen bis zum dort angegebenen Termin vorzulegen. Dieser Termin gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Durch das Gutachtergremium formulierte inhaltliche Auflagen oder vom Projektträger formulierte Auflagen sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.

Bei Verbundprojekten legt jeder Antragsteller eine Vorhabenbeschreibung in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vor.

Die Vorhabenbeschreibungen für Projekte sind wie folgt zu gliedern:

  • Akronym und Titel des Projekts (bei Verbundprojekten Name des Verbundprojekts und Titel des Teilvorhabens des Antragstellers)
  • Name und Anschriften (einschl. Telefon, Telefax und E-Mail) der antragstellenden Institution bzw. Institutionen bei Verbundprojekten inkl. Benennung einer Ansprechperson mit Kontaktdaten
  • Geplante Laufzeit
  • Beschreibung des Vorhabens (Teil A und Teil B) – maximal 20 DIN-A4-Seiten bei Einzelprojekten und maximal 25 DIN-A4-Seiten bei Verbundprojekten (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang) in Schriftgröße Arial 11, einem Zeilenabstand von mindestens 1,15 und Seitenrändern von mindestens 2 cm.
  • Anhang (keine Seitenbegrenzung)

Die Beschreibung des Vorhabens – bzw. Teilvorhabens bei Verbundprojekten – für den Antrag muss folgende Punkte beinhalten:

Teil A (entspricht in der Regel Teil A der Skizze):

  • Ausführungen zum nationalen und internationalen Forschungsstand
  • Ableitung und Beschreibung der Projektidee inkl. Darstellung zur theoretischen Fundierung und des Bezugs zu den Zielen der Förderbekanntmachung
  • Darstellung der Forschungsfragen
  • Beschreibung des methodischen Vorgehens
  • Planungen zur Verwertung der Projektergebnisse und Aussagen zur Generalisierbarkeit bzw. Übertragbarkeit der angestrebten Projektergebnisse

Teil B (ausführlichere Darstellung als in Teil B der Skizze):

  • Ausführliche Darstellung des Arbeitsprogramms inkl. Meilenstein-, Zeit- und Ressourcenplanung pro Arbeitspaket (bei Verbundprojekten im Überblick für den Verbund und im Detail für den Antragsteller)
  • Konzept zum Forschungsdatenmanagement inklusive Darstellungen zur Datenarchivierung und -bereitstellung (bei Verbundprojekten auf Teilvorhabenebene)
  • Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten
  • Darstellung des Antragstellers zur Notwendigkeit der Zuwendung
  • Erläuterungen zur Berücksichtigung der Auflagen des Gutachtergremiums

In den Anhang zu nehmen sind:

  • Darstellung der fachlichen Eignung der vorgesehenen Projektleitung der antragstellenden Institution (maximal eine Seite) im Forschungsfeld
  • Darstellung der Qualifikationen der geplanten Projektmitarbeiterinnen/Projektmitarbeiter sofern das Personal bekannt ist
  • Erläuterungen zu den geplanten Reisen und Veranstaltungsbesuchen
  • Bei Bedarf "Letter of Intent" von weiteren Beteiligten

Bei Verbundprojekten legt der Verbundkoordinator zusätzlich eine Gesamtbeschreibung des Verbundprojekts vor, welche den Teil A sowie die Angaben zu Teil B auf Verbundebene enthält.

Sofern die eingegangenen Anträge die formalen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen und der vorgegebenen Gliederung entsprechend vollständig sind, werden sie nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Erfüllung der Auflagen des Gutachtergremiums
  • Angemessenheit der Arbeitsplanung
  • Schlüssigkeit des Konzepts für das Forschungsdatenmanagement

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.2.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 10. Februar 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Diegelmann

- FuE = Forschung und Entwicklung
- Vgl. Entschließung der 13. Mitgliederversammlung der HRK am 20. November 2012 in Göttingen. Hochschule im digitalen Zeitalter: Informationskompetenz neu begreifen – Prozesse anders steuern. Online unter http://www.hrk.de/uploads/tx_szconvention/Entschliessung_Informationskompetenz_20112012_01.pdf
- Chief Information Officer, strategische und operative Führung im Bereich der Informationstechnik (IT)