1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Die vorliegende Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) leistet einen Beitrag zur Umsetzung des BMBF-Forschungsprogramms zur Mensch-Technik-Interaktion "Technik zum Menschen bringen" sowie der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung, in der das Forschungs- und Innovationsfeld "Gesundes Leben" als eine prioritäre Zukunftsaufgabe adressiert wird.
Ein langes und gesundes Leben ist ein elementarer Wunsch des Menschen. Technische Innovationen können einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung dieses Wunsches leisten. Dies gilt im besonderen Maße auch für körpernahe Medizintechnik. Dabei handelt es sich um medizintechnische Systeme, die entweder unmittelbar am Körper oder zumindest nah am Körper getragen und eingesetzt werden. Vor allem miniaturisierte Sensoren und Computersysteme haben hier in den letzten Jahren vielversprechende Potentiale eröffnet. Körpernahe medizintechnische Systeme werden immer kleiner und flexibler, so dass sie zunehmend zu einem ständigen Begleiter des Patienten werden können. Sie ermöglichen nicht nur die Erfassung und Interpretation von physiologischen Daten zur Diagnostik, sondern auch die Einbindung von Aktorik zur Therapie und Rehabilitation. Dadurch – und durch die Kombination von Sensorik und Aktorik – können körpernahe Medizintechniksysteme einen wichtigen Beitrag für ein gesundes Leben leisten. Dies gilt nicht zuletzt auch für langfristige bzw. dauerhafte Anwendungen. Patienten und ihren Angehörigen ermöglicht die Nutzung dieser Systeme zudem eine größere Unabhängigkeit, während sie dem medizinischen Personal die Möglichkeit eröffnet, Behandlungen besser auf die Bedürfnisse der Patienten abzustimmen.
Die weitere Erschließung dieser Möglichkeiten stellt die Forschung und Entwicklung jedoch noch vor erhebliche Herausforderungen. Diese betreffen neben der medizinischen Effektivität und Robustheit der Systeme auch ihre nutzerzentrierte Gestaltung. Innovative Konzepte der Mensch-Technik-Interaktion können bei der Bewältigung dieser Herausforderungen helfen. Insbesondere solche Systeme, deren Effektivität in hohem Maße von der Interaktion mit dem Nutzer abhängt, können davon profitieren.
1.2 Rechtsgrundlage
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.
Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.
2 Gegenstand der Förderung
Im Fokus der Förderbekanntmachung stehen interaktive körpernahe Medizintechniksysteme. Dabei handelt es sich um technische Systeme, die
- unmittelbar oder nah am Körper getragen werden,
- in direkter Interaktion mit dem Nutzer stehen,
- in ihrer Effektivität wesentlich von dieser Interaktion abhängen und
- auf eine medizinisch-diagnostische, -therapeutische, -nachsorgende oder -rehabilitative Anwendung abzielen und einen essentiellen Beitrag zur Gesundheit von Patienten leisten.
Nutzer dieser Systeme sind die Patienten und gegebenenfalls auch medizinisches Fachpersonal.
Gefördert werden Forschungsprojekte, in denen technologische Innovationen entwickelt werden, die zu einer verbesserten Interaktion zwischen eben solchen medizintechnischen Systemen und ihren Nutzern beitragen und zu einer Verbesserung der medizinischen Effektivität und Praxistauglichkeit dieser Systeme führen. Die in den Projekten entwickelten Innovationen müssen in mindestens einem der nachfolgend genannten Aspekte deutlich über den gegenwärtigen Stand von Forschung und Entwicklung hinausgehen und einen erheblichen Mehrwert für Patienten oder das medizinische Fachpersonal aufweisen. Besonderer Wert ist dabei in allen Fällen auf die Beachtung der Prinzipien der Patientenautonomie und informationellen Selbstbestimmung des Patienten zu legen. Gleiches gilt für die Berücksichtigung der rechtlichen, ethischen und auch technischen Anforderungen an die in den Projekten angestrebten Lösungen hinsichtlich Datensicherheit und Datenschutz:
- Entwicklung vernetzter, rechenfähiger, nah oder direkt am Körper getragener Technik: Diese Systeme sind in der Lage, Vitaldaten zu erfassen sowie selbstständig auf Zustandsänderungen zu reagieren. Die Vernetzung verschiedener Sensoren mit weiteren technischen Systemen ermöglicht die Auswertung, Protokollierung oder auch Visualisierung weiterer Daten. Die Systeme müssen so gestaltet sein, dass sie einen validierbaren medizinischen Nutzen zum Ziel haben. Technische Herausforderungen liegen dabei unter anderem in der Systemminiaturisierung, der Energieversorgung und der Entwicklung kosteneffizienter alltagstauglicher Systeme, die unaufdringlich und diskret am Körper getragen werden können und dabei eine sehr hohe Messgenauigkeit für den medizinischen Kontext aufweisen.
- Systemische Umsetzungen und Interaktionskonzepte für eine bessere Handhabung körpernaher Medizintechniksysteme: Sowohl für das medizinische Fachpersonal als auch für die Patienten selbst müssen neue Gesundheitstechnologien eine einfache, sichere und in ihrer Funktionsweise transparente Handhabung ermöglichen. Diese erhöhte Anwendungssicherheit umfasst insbesondere die Vereinfachung der korrekten Positionierung von Sensoren am Körper und deren automatisierte bzw. unterstützte Kalibrierung. Damit einher geht eine erhöhte Funktionsgenauigkeit. Neben Systemen, welche dauerhaft getragen werden, erfordern andere Systeme nur eine zeitlich begrenzte Nutzung. Solche Systeme müssen im Rahmen der Entwicklung in ein ganzheitliches Interaktionskonzept eingebunden werden. Dazu können auch kontextsensitive Umsetzungen gehören.
- Multimodale Sensordatenverarbeitung und -auswertung für robuste Systeme: Um die Robustheit und Zuverlässigkeit sensorischer Systeme zu erhöhen, können mehrere Sensoren und Sensortypen vernetzt und deren Daten fusioniert werden. Technische Herausforderungen liegen hier in der umfassenden Sensordatenfusion, welche die Verarbeitung der erfassten Daten in Echtzeit sowohl lokal als auch auf vernetzten Geräten umfasst. Die Interpretation der weiterverarbeiteten Daten erfordert eine umfangreiche Auswertung. Diese kann technisch unterstützt werden, wobei der Grad und die Art dieser Unterstützung vom Umfang und der Komplexität der Daten abhängen. Der technische Beitrag zur Interpretation ist dabei so zu konzeptionieren, dass er dem Nutzer eine adäquate Entscheidungsgrundlage bietet.
- Vermittlung von Gesundheitsinformationen durch interaktive benutzerfreundliche Schnittstellen: Mit Hilfe interaktiver tragbarer Medizintechnik ist es möglich, umfangreiche Daten über den akuten und langfristigen Gesundheitszustand von Personen zu erhalten, die bisher nur mit großem Aufwand oder punktuell erhoben werden. Die so gewonnenen Daten und ihre Bedeutung für Patienten sollen mit Hilfe interaktiver und benutzerfreundlicher Schnittstellen adäquat dargestellt und verständlich gemacht werden. Der Umgang mit diesen Informationen kann eine verbesserte Patientenautonomie in der Beziehung zwischen Patienten und medizinischem Fachpersonal gewährleisten. Gleichzeitig werden medizinischem Personal in der Zusammenarbeit mit den Patienten neue Handlungsräume für eine optimale Diagnose, Therapie, Nachsorge und Rehabilitation eröffnet.
Eine bedarfsgerechte Entwicklung von verlässlichen, ausfall- und datensicheren und dabei zugleich einfach und intuitiv zu bedienenden Technologien ist grundlegend für alle Forschungsvorhaben in diesem Förderschwerpunkt. Individuelle Bedürfnisse, Fähigkeiten und Voraussetzungen der Anwender, wie zum Beispiel Alter, technischer Hintergrund und krankheitsbedingte Aufnahmefähigkeit, sollen berücksichtigt werden. Ebenso sind die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Aspekte zu beachten. Die Innovationen müssen ferner über ausschließliche Softwareentwicklungen hinausgehen.
Weitere Zuwendungsvoraussetzungen und die dringend zu beachtenden Anforderungen an die Zusammensetzung der Projektkonsortien sind in Nummer 4 dieser Bekanntmachung aufgeführt.
Im Rahmen der BMBF-Bekanntmachung „Medizintechnische Lösungen für die digitale Gesundheitsversorgung“ eingereichte Projektskizzen sind nicht antragsberechtigt.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Verbünde von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Verbund mit Unternehmen. Die Antragstellung durch KMU1 wird ausdrücklich begrüßt (Definition von KMU siehe https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220). Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Bei Verbundprojekten ist von den Partnern der Koordinator zu benennen.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen.
Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft in dem geplanten Projekt.
An einem solchen Verbund müssen neben den erforderlichen Forschungs- und Entwicklungspartnern grundsätzlich auch Anwender, Dienstleister sowie Systemhersteller oder -anbieter beteiligt sein. Insbesondere muss durch die Zusammensetzung des Konsortiums sichergestellt sein, dass sich die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Sinne einer nutzerzentrierten Entwicklung („User-Centered-Design“) an den Anforderungen der Patienten, ihrer Angehörigen sowie des medizinischen Fachpersonals orientieren.
Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner mit Marktzugang beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zu einer breiten Anwendung bringen wollen und können.
Verbünde mit signifikanter Mitwirkung von KMU werden bevorzugt behandelt. Als Koordinator ist bevorzugt eines der verwertenden oder anwendenden Unternehmen zu benennen (anwendergeführte Verbundprojekte).
Darüber hinaus müssen die Vorhaben darlegen, wie sie die angemessene Berücksichtigung der relevanten rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen, ethischen und sozialen Aspekte sicherstellen. Dies sollte sich gegebenenfalls auch im Arbeitsplan und der Konsortialstruktur erkennbar widerspiegeln. Das gilt vor allem dann, wenn im Sinne eines User-Centered-Design-Ansatzes Befragungen mit Nutzern beispielsweise zur Usability und Gebrauchstauglichkeit durchgeführt werden oder wenn medizinische Daten der Nutzer erhoben, gespeichert und übermittelt werden. Die Einbindung rechtlicher, insbesondere datenschutzrechtlicher, ethischer und sozialwissenschaftlicher Fachexpertise in die Projektkonsortien kann in diesem Zusammenhang angezeigt sein.
Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden erwartet (z. B. im Rahmen von Statusseminaren und Vernetzungstreffen). Eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit durch die Verbundpartner, aber auch ihre aktive Beteiligung an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMBF, ist erwünscht.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Dies soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF → Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).
5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Vorhaben von Großunternehmen können nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Diese AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE2-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Demografischer Wandel; Mensch-Technik-Interaktion“
Steinplatz 1
10623 Berlin
Telefon: 0 30/31 00 78-1 01
Internet:
http://www.mtidw.de/
Ansprechpartner: Dr. Markus Schürholz, Dr. Julia Seebode
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.mtidw.de/foerderung abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
7.2 Vorlage von Projektskizzen
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens zum 6. April 2016 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form unter www.mtidw.de/ueberblick-bekanntmachungen/ALS vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen vom Verbundkoordinator vorzulegen. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen dürfen einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten inklusive Anlagen nicht überschreiten (mindestens 10 Punkt Schriftgröße, 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sind unter besonderer Beachtung der Ausführungen in den Nummer 2 „Gegenstand der Förderung“ und Nummer 4 „Zuwendungsvoraussetzungen“ die Ziele des Verbundprojekts, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm zu erläutern. Besonderer Wert wird dabei auf eine nachvollziehbare Darstellung gelegt, inwiefern die zu entwickelnden technischen Systeme über den gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technologie hinausgehen und einen deutlichen Mehrwert im Vergleich zu bereits existierenden oder in Entwicklung befindlichen Lösungen aufweisen.
Zudem muss die Skizze ein Verwertungskonzept/Geschäftsmodell enthalten, in dem Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum dargestellt werden.
Ein Gliederungsvorschlag für die Projektskizze ist zu finden unter: www.mtidw.de/ueberblick-bekanntmachungen/ALS. Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.
Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.
Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die Bewertung und Auswahl der Projektskizzen erfolgt unter Einbindung eines vom BMBF berufenen Gutachtergremiums. Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung
- Wissenschaftlich-technische Innovationshöhe: Geht die im Projekt adressierte Innovation über den gegenwärtigen Stand von Forschung und Entwicklung hinaus?
- Praktischer Innovationseffekt: Stellt die Innovation einen Mehrwert für den Einsatz oder die Handhabbarkeit körpernaher medizintechnischer Systeme dar?
- Wissenschaftlich-technische Qualität der Projektskizze (methodisches Vorgehen, aussagefähiger Arbeitsplan)
- Umsetzung des integrierten Forschungs- und Entwicklungsansatzes:
- Einbindung der Nutzerperspektive („User-Centered-Design“)
- Falls relevant: Beachtung von „Design-for-all“-Anforderungen
- Berücksichtigung der relevanten rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen, ethischen und sozialen Aspekte
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Qualifikation der Partner und Zusammensetzung des Verbunds (z. B. Einbindung von Partnern mit kommerzieller Verwertungsperspektive und von KMU)
- Qualität des Verwertungskonzepts / Geschäftsmodells
- Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen schriftlich aufgefordert, in Abstimmung mit dem Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Dafür stellt jeder Teilnehmer des Verbundkonsortiums über das elektronische Antragssystem "easy-Online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline) einen separaten Antrag (auf AZA- oder AZK-Basis) inklusive einer ausführlichen Aufgabenbeschreibung des jeweiligen Teilvorhabens und der Beschreibung der Arbeitspakete im jeweiligen Teilvorhaben. Diese Beschreibungen dienen der Spezifizierung der Projektskizze und sollen zudem für jeden Partner eine ausführliche Auflistung und Erläuterung der benötigten Ressourcen, der Finanzierungsplanung sowie der Verwertungsperspektiven des Verbunds und der Teilvorhaben enthalten.
Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind.
8 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 24. November 2015
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
A. Eickmeyer-Hehn
Änderung der Bekanntmachung zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Interaktive körpernahe Medizintechnik". Bundesanzeiger vom 07.09.2017 |
KMU = kleine und mittlere Unternehmen
FuE = Forschung und Entwicklung