Resilienz beschreibt im Zusammenhang mit der zivilen Sicherheit die Fähigkeit, sich auf bekannte wie unbekannte Krisen- und Katastrophenszenarien vorzubereiten, diese möglichst im Vorfeld zu verhindern, sich von einem potenziell entstandenen Schaden schnell zu erholen und die gesammelten Erfahrungen wieder in die Vorbereitung einfließen zu lassen. Resilienz stellt somit eine der Schlüsselkompetenzen der zivilen Sicherheit dar.
Die Förderrichtlinien sollen einen Beitrag dazu leisten, die Vorsorge für und die Vermeidung von Krisen und Katastrophenlagen zu verbessern und zu deren Bewältigung und der Wiederherstellung des „Status-quo-ante“ beizutragen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Resilienz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte. Die Bevölkerung soll nicht länger nur als Betroffene einer Krise betrachtet, sondern auch als Akteur in die Krisenvorsorge und –bewältigung mit einbezogen werden.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 - 2017“ (
http://www.sifo.de) verfolgt das Ziel, den Schutz der Gesellschaft vor Bedrohungen zu verbessern, die z. B. durch Naturkatastrophen, Terrorismus, organisierte Kriminalität und Großschadenslagen ausgelöst werden.
Es werden Verbundprojekte mit mehreren Projektpartnern gefördert,
- die durch innovative Lösungen dazu beitragen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen,
- die interdisziplinär und interinstitutionell aufgestellt sind,
- denen ein eindeutig ziviles Sicherheitsszenario zugrunde liegt,
- die am tatsächlichen Bedarf anwendungsorientiert ausgerichtet sind und die jeweiligen Endnutzer des zu untersuchenden Szenarios einbinden.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die geplante Förderung erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (AGVO; ABl. (EU) L 187/1 vom 26.6.2014) und ist im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt.
Die nach diesen Richtlinien förderfähigen Vorhaben fallen unter Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d AGVO, soweit die Zuwendungsempfänger Unternehmen im Sinne des Artikels 107 AEUV sind. Gemäß Artikel 1 Absatz 4a AGVO werden einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet hat, keine Einzelbeihilfen gewährt.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Projekte, die mit ihren innovativen Lösungen dazu beitragen, die Resilienz der Bevölkerung sowie der Einsatzkräfte gegenüber Krisenszenarien und langanhaltenden Katastrophenlagen durch ganzheitliche Lösungen zu erhöhen. Sie sollen einen Beitrag zur Vorsorge und Vermeidung von Katastrophen sowie zur Bewältigung und Wiederherstellung im Schadensfall leisten. Es müssen relevante zivile Szenarien zugrunde gelegt werden. Diese müssen unter den Aspekten der „Vorsorge und Vermeidung“ und der „Bewältigung und Wiederherstellung“ behandelt werden und so alle Phasen des Resilienzgedankens aufgreifen. Die Verbünde sollen alle zur Bewältigung notwendigen Institutionen berücksichtigen und die Bevölkerung einbinden.
Folgende Themen sind Gegenstand der Förderung, wobei aus jedem der beiden Themenblöcke mindestens ein Aspekt abgebildet sein muss:
- Vorsorge und Vermeidung:
- Analyse zukünftiger Bedrohungen (Ermittlung von Frühindikatoren für Krisen- und Katastrophensituationen, Ermittlung und Simulation zukünftiger Bedrohungen und Gefahren),
- Konzepte zur Schaffung eines übergreifenden Risikobewusstseins in Institutionen und Bevölkerung,
- Erhöhung der Selbsthilfefähigkeit sowie Verbesserung der Information der Bevölkerung unter Berücksichtigung spezifischer Gruppen (z. B. städtisch, ländlich, hilfebedürftig, Migrationshintergrund) durch Aufklärungs- und Ausbildungskonzepte,
- Ausbildungskonzepte und Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandfähigkeit und zur Ertüchtigung von Einsatzkräften gegenüber Krisen und langanhaltenden Katastrophenlagen (ggf. auch unter Berücksichtigung der tangierten Infrastrukturen).
- Bewältigung und Wiederherstellung:
- automatische Generierung von Warn- und Gefahrenmeldungen,
- Kommunikation mit der Bevölkerung unter Berücksichtigung spezifischer Gruppen (z. B. städtisch, ländlich, hilfebedürftig, Migrationshintergrund),
- Einsatzkonzepte und Notfallpläne für Einsatzkräfte zur Bewältigung von Krisenlagen,
- technische und organisatorische Unterstützungssysteme und Verfahren zur organisations- übergreifenden Vernetzung von Einsatzkräften, Betreibern, Behörden und Bevölkerung bei langanhaltenden Katastrophenlagen,
- Maßnahmen zur Versorgung der Bevölkerung unter Berücksichtigung spezifischer Gruppen (z. B. städtisch, ländlich, hilfebedürftig, Migrationshintergrund) bei langanhaltenden Katastrophenlagen,
- Konzepte und Verfahren zur Koordination und Integration freiwilliger Helfer in die Bewältigung akuter Katastrophenlagen,
- Rückspiegelung der gesammelten Erfahrungen in die Vorsorge und Vermeidung.
Die Projektvorschläge müssen deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen, um für die Zukunft eine entscheidende Verbesserung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Die Vorschläge müssen klare Vorteile gegenüber bereits vorhandenen Lösungen aufweisen.
Wesentliche Merkmale der Verbundprojektvorschläge müssen sein:
- Beschreibung des konkreten Sicherheitsszenarios und der Bedrohungs- bzw. Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung aller relevanten Einflussgrößen,
- Nachweis eines deutlichen Fortschritts der im Projekt angestrebten Lösung gegenüber dem gegenwärtigen Stand der Sicherheit,
- klar und plausibel formuliertes, praxisorientiertes Projektziel,
- wissenschaftliche Exzellenz,
- konsequente Nutzung der jeweils neusten Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung,
- eindeutiger Bezug zur Erhöhung der Resilienz der Bevölkerung und von Einsatzkräften.
Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch Normungsaktivitäten (bspw. DIN-spec) gefördert.
Um die Verbundstruktur möglichst schlank zu gestalten, kann es sich anbieten, bei einer großen Anzahl zu berücksichtigender Akteure auf das Instrument der assoziierten Partnerschaften zurückzugreifen.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen,
sowie Endnutzer im Sinne dieser Richtlinien:
- Behörden,
- Kommunen,
- Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Katastrophenschutz usw.),
- Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens,
- Betreiber kritischer Infrastrukturen.
Eine Forschungseinrichtung, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert wird, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung erhalten. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Die Ergebnisse aus den bereits geförderten Projekten (siehe DUMMY_https://www.bmbf.de/foerderungen/) sind zu berücksichtigen.
Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten, deren Ziele produktspezifische Anwendungen und Entwicklungen darstellen, Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen, und ausschließlich literaturbasierte Studien.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner des Verbundprojekts haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF unter „Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte", Vordruck-Nr.0110 (
Merkblatt Vordruck 0110), entnommen werden.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für Verbundprojekte von KMU eine differenzierte Aufschlagregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Details sind beim zuständigen Projektträger zu erfragen. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220).
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis.
Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen werden.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers
Mit der Abwicklung der Förderrichtlinien hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Martin Bettenworth
Telefon: +49 2 11/62 14 – 3 99
Telefax: +49 2 11/62 14 – 4 84
E-Mail:
E-Mail:
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7.2 Zweistufiges Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe wird eine Projektskizze ausgewählt. In der zweiten Stufe werden förmliche Förderanträge von jedem einzelnen Verbundpartner gestellt.
- Erste Stufe:
Vorlage von Projektskizzen
Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinierenden, jeweils eine begutachtungsfähige, gut verständliche und ohne weitere Hilfsmittel nachvollziehbare Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) bis spätestens
zum 26. September 2014
ein.
Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das Online-Tool zur Einreichung von Projektskizzen: www.vdi.de/tz-pt. Die für eine Beteiligung an den Förderrichtlinien benötigten Informationen sind dort verfügbar. Die Projektskizze muss bis zu dem oben genannten Termin, unterschrieben durch den Koordinierenden, beim Projektträger eingehen.
Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:- Ziele
- Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags,
- Beschreibung des Sicherheitsszenarios, wissenschaftliche bzw. technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen,
- Projektkonsortium: Projektkoordinatorin/Projektkoordinator, Verteilung der Rollen,
- Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten,
- Stand von Wissenschaft und Technik,
- bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter),
- bisherige Arbeiten der Antragstellerin/des Antragstellers,
- Arbeitsplan.
- Verwertungsplan und Normungskonzept (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung und zusätzlich Ermittlung der geltenden und ggf. anzupassenden Normen und Richtlinien sowie ggf. Strategien zur Erstellung oder Anpassungen von Richtlinien, Standards und Normen)
- Balkenplan (mit Übergabepunkten und einem Meilenstein zur Projektmitte)
- Finanzierungsplan (einzeln nach Verbundpartner)
Es steht den Verbundpartnern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Auswahl von Projektskizzen
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Berücksichtigung folgender Kriterien bewertet:- fachlicher Bezug zu den Förderrichtlinien und zum Rahmenprogramm,
- Berücksichtigung der beiden Aspekte „Vorsorge und Vermeidung“ und „Bewältigung und Wiederherstellung“,
- Innovationshöhe und Erkenntnisgewinn,
- Qualität und Belastbarkeit des Verwertungskonzepts und des Normungskonzepts,
- Qualität des Projektkonsortiums unter Berücksichtigung aller relevanten Akteure.
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF - das Auswahlergebnis - wird der Verbundkoordinatorin oder dem Verbundkoordinator vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über die Koordinatorin oder den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.
- Ziele
- Zweite Stufe:
Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verbundpartner von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird. Hierbei gelten ebenfalls die aufgeführten Bewertungskriterien.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 3. Juli 2014
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Wolf Junker