1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Innerhalb des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklungen“ (FONA) beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschungs- und Entwicklungs(FuE)-Vorhaben zur Begleitung und Unterstützung von Transformationsprozessen zum nachhaltigen Wirtschaften zu fördern. Die bisherige Förderung der „Sozial-ökologischen Forschung“ (SÖF) wird um diesen neuen Schwerpunkt ergänzt, der die Vorreiterrolle Deutschlands auf dem Weg zu einer Green Economy weiter ausbauen soll.
Die Green Economy verbindet wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit mit Umwelt- und Naturschutz sowie sozialer Inklusion und Gerechtigkeit. Ziel ist eine kohlenstoffarme, ressourceneffiziente und sozial inklusive Wirtschaft, in der Einkommen und Beschäftigung durch Investitionen in Nachhaltigkeitsinnovationen entstehen. Eine unabdingbare Voraussetzung hierfür ist, die Entwicklung der Wohlfahrt vom Ressourcen- und Energieverbrauch zu entkoppeln. Dazu bedarf es nicht nur der Entwicklung neuer Technologien. Vielmehr müssen auch gesellschaftliche Strukturen auf einen nachhaltigeren Entwicklungspfad umgelenkt werden. Dies betrifft beispielsweise Konsummuster oder auch die Möglichkeiten der Mitbestimmung und der Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern.
Nachhaltiges Wirtschaften wird maßgeblich vorangebracht von innovativen und an Nachhaltigkeit orientierten Unternehmen und Verbrauchern, die aber auch von den entsprechenden förderlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftssystems Unterstützung erfahren müssen. Diese Richtlinien richten sich deshalb vor allem an Unternehmen, Forschungsinstitute sowie an Verbraucher- und Umweltorganisationen.
Die noch anhaltende Wirtschafts- und Finanzkrise hat verdeutlicht, dass die vorherrschenden Regelsysteme des Wettbewerbs und der Gewinnoptimierung nicht-nachhaltige Lösungen der Marktakteure belohnen, die zu einer Destabilisierung unserer Gesellschaft führen können, häufig die Umwelt stark belasten und teilweise soziale Standards in der Produktion konterkarieren. Notwendig ist eine Entwicklungsperspektive, die Nachhaltigkeit umfassend in all ihren Dimensionen berücksichtigt und somit dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg mit Chancen für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen wie auch für mehr soziale Gerechtigkeit im nationalen wie internationalen Rahmen verbindet. Eine solche Ausrichtung erhöht mutmaßlich auch die Resilienz der gesellschaftlichen Systeme, und trägt dazu bei, Unternehmen, Organisationen und Individuen gegenüber Krisen zu stärken.
Produktion und Konsum von Gütern und Dienstleistungen tragen einerseits zu Wohlstand und Lebensqualität bei. Sie sind andererseits eine wesentliche Ursache für die Entstehung sozial-ökologischer Problemlagen. Vor diesem Hintergrund suchen und erproben zahlreiche Unternehmen und viele Verbraucher erfolgreich neue Formen des nachhaltigen Produzierens und Konsumierens.
Trotz der inzwischen erreichten Fortschritte und zahlreicher Beispiele für nachhaltige Unternehmensführung ist das Leitbild einer Green Economy insgesamt, besonders im globalen Zusammenhang betrachtet, noch nicht erreicht. Auch gab es in den letzten Jahren keine bahnbrechende Entwicklung zu nachhaltigen Konsummustern. Um die Ursachen zu analysieren und zu beheben, setzt diese Richtlinie an den in Nummer 2.1 genannten Fragestellungen für die Forschung an.
Ziel der Förderung ist, durch Forschung die Grundlagen zu legen für:
- Handlungsoptionen für den Weg zum nachhaltigen Wirtschaften, z. B. für die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen, für die Aufskalierung und Übertragbarkeit von Erfolgsmodellen für nachhaltiges Wirtschaften oder für realistische Strategien für eine Reduktion des Ressourcenverbrauchs;
- bessere Bewertungsmöglichkeiten für die Fortschritte auf dem Weg zum nachhaltigen Wirtschaften sowohl als Managementinstrumente für einzelne Unternehmen als auch für die Green Economy als Leitbild insgesamt;
- neue erfolgversprechende Ansätze für nachhaltiges Wirtschaften, z. B. neue Geschäftsmodelle oder Formen nachhaltigen Konsums;
- ein an die BMBF-Förderinitiative „Nachhaltiger Konsum – Vom Wissen zum Handeln“ anknüpfendes besseres Verständnis von Verbraucherverhalten, um gezielte Instrumente für den Weg zum nachhaltigen Konsum zu entwerfen und Konsumenten gezielter über nachhaltigen Konsum und nachhaltige Produkte und Dienstleistungen informieren zu können.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Aus der Perspektive einer gesellschaftswissenschaftlichen Nachhaltigkeitsforschung, die die Natur- und Ingenieurswissenschaften (Interdisziplinarität) sowie Erkenntnisse und Problemstellungen der Praxis (Transdisziplinarität) einbezieht und ihnen gegenüber offen und anschlussfähig ist, können Forschungsbeiträge zu folgenden Themenbereichen geliefert werden:
- Unternehmen und Konsumenten als Gestalter sozial-ökologischen Wandels
- Systemische Fragen zur Transformation des Wirtschaftssystems
Dabei werden FuE-Vorhaben gefördert, die folgenden grundsätzlichen Kriterien genügen:
- Es werden sozial-ökologisch ausgerichtete Forschungsvorhaben gefördert, die inter- und transdisziplinären Forschungsansätzen folgen und auf diese Weise ökologische, ökonomische, soziale und technische Aspekte in einer problembezogenen Perspektive verknüpfen.
- Zu gewährleisten ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Partnern aus der Praxis (insbesondere Unternehmen, Verwaltung, Verbraucherorganisationen und/oder Nicht-Regierungsorganisationen) und wissenschaftlichen Einrichtungen bereits von der Problemdefinition an. Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxis sind in Konzipierung und Durchführung des Forschungsvorhabens zwingend einzubeziehen.
- Mehrere Unternehmen (insbesondere KMU1), NGO2 und Forschungsinstitute können sich zu so genannten Forschungsplattformen zusammenschließen. Diese Plattformen sollten sich auf bestimmte Produkte, Produktgruppen oder Dienstleistungen fokussieren und hierfür gemeinsame Nachhaltigkeitsstrategien entwickeln, erproben und verbesserte Informationen zur Nachhaltigkeit dieser Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher bereitstellen bzw. diese anregen, ihr Verhalten zu ändern. Die Initiative für eine solche Plattform kann dabei von einem Praxisakteur ebenso ausgehen wie von einem Forschungsinstitut.
- Die Forschungsarbeiten sollen Ergebnisse liefern, die für die praktische Umsetzung nachhaltigen Wirtschaftens hohe Relevanz haben und konkrete Politik- und Unternehmensempfehlungen beinhalten. Ein möglichst schneller Wissenstransfer aus den Projekten in die Anwendung ist sicher zu stellen. Der Arbeitsplan muss daher konkrete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und des Wissenstransfers (auch von Zwischenergebnissen) beinhalten.
- Vorhaben, bei denen die Erprobung der entwickelten innovativen Konzepte, Verfahren oder Instrumente in der Praxis Teil des Projekts ist, werden prioritär gefördert.
- Praxispartner können als Verbundpartner eine eigene Zuwendung erhalten (eigener Projektantrag). Ansonsten ist der Beitrag der Praxispartner zur Vorhabensdurchführung in geeigneter Weise zu dokumentieren. Mindestens soll eine Bereitschaftserklärung zur Mitwirkung in einem Praxisbeirat, eine Kooperationsvereinbarung, die Übernahme von Arbeitspaketen im Rahmen des Vorhabens o. Ä. vorliegen. Gegebenenfalls können Mittel für die Aufwandsentschädigung der Praxispartner (etwa NGO) beantragt werden.
- Die Forschungsprojekte sollen bevorzugt in Form thematisch orientierter Verbünde, in Ausnahmefällen auch als Einzelvorhaben strukturiert sein.
- Auch der Einsatz neuer Forschungsansätze, die Raum für Experimente bieten (z. B. „Reallabore“), ist möglich.
- Die Analysen sollten der Thematik entsprechend den europäischen Nachbarschaftsraum mit einbeziehen, um Erkenntnisse zu den Wechselwirkungen zwischen nationalen Wirtschaftsstrukturen und -politiken zu liefern und die Auswirkungen auf das internationale Gefüge besser zu verstehen.
- Es ist zu prüfen, inwieweit die Berücksichtigung der Genderperspektive im Forschungsdesign wesentliche Erkenntnisse verspricht.
- Anträge können entweder zu einem der unter Nummer 2.1 genannten Themenbereiche oder themenübergreifend gestellt werden.
Forschungsinhalte und -fragen
zu A Unternehmen und Konsumenten als Gestalter sozial-ökologischen Wandels
Sowohl Unternehmen als auch Konsumenten nehmen in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle als Gestalter sozial-ökologischen Wandels wahr.
So gestalten Unternehmen als Marktakteure aktiv Produktions- und Konsummuster und wirken als politische Akteure auf gesellschaftliche und politische Prozesse. In Bezug auf Unternehmen sind differenzierte Analysen gefragt, die sich mit Risiken und Strategien hinsichtlich der Prozesse, Produkte, Lieferketten und des Umfelds auf einzelunternehmerischer Ebene, insbesondere auch für KMU, sowie auf Ebene von Unternehmensverbünden und Partnerschaften mit anderen Akteuren auseinandersetzen. Die unter Beteiligung von Forschungs- und Praxisakteuren aus Wirtschaft und NGO durchzuführenden Projekte sollen praxisrelevante Ergebnisse mit konkreten Nachhaltigkeitswirkungen erarbeiten. Sie sollen dabei relevante unternehmerische Nachhaltigkeitsherausforderungen (wie z. B. Prozesse entlang der Wertschöpfungskette, Ressourcen- und Wassermanagement, Klima und Energiemanagement, Logistik, Biodiversität und/oder soziale Aspekte der Nachhaltigkeit) aufgreifen und Lösungen hierfür entwickeln.
Die Themenbereiche Konsum und Suffizienz besitzen ebenfalls eine hohe Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung. Verbraucher haben als Schlüsselakteure einen mehrfachen Einfluss auf eine nachhaltige Entwicklung: So durch die Art und Höhe der Nachfrage (Nachfragemacht), durch den Gebrauch der Produkte (Umweltauswirkungen durch Nutzung), durch stärkere Teilhabe an der Entwicklung oder Herstellung von Produkten (Prosuming), durch die Beteiligung an Produktion und Handel (z. B. Investition in Windkraftanlagen, Tauschbörsen im Internet), durch das Verhalten im informellen Bereich, zum Beispiel durch bürgerschaftliches Engagement (Nachbarschaftshilfe, Vereine, etc.), oder die Initiierung und Unterstützung politischer Prozesse.
Folgende Themenfelder können in diesem Bereich untersucht werden:
- Messen und Bewerten der Nachhaltigkeitswirkungen von Unternehmenshandeln bzw. von ausgewählten Produkten und Dienstleistungen
Um den Beitrag von Unternehmen zu einem gesellschaftlichen Wandel in Richtung Nachhaltigkeit zu fördern, ist eine transparente und vergleichbare Bewertung bis hin zur Wirkungsevaluation erforderlich. Denn nur, wenn neben den ökonomischen Wirkungen (business case) auch die Umweltwirkungen (Schadschöpfung) und gesellschaftlichen Wirkungen (social case) eines Unternehmens bekannt sind, können Maßnahmen zur Verbesserung angegangen werden. Das Messen und Bewerten der Wirkungen des Unternehmenshandelns dient einerseits der Steuerung nach innen in das Unternehmen hinein, andererseits der Kommunikation nach außen zur Information der Geschäftspartner bzw. Endverbraucher. Insbesondere in Bezug auf die Endverbraucher stellt sich hier die Frage, wie Verbraucherinformation derart zu gestalten ist, dass einerseits Komplexität reduziert wird, aber dennoch Transparenz geschaffen und Orientierung gegeben wird.
Das Messen und Bewerten von Nachhaltigkeitswirkungen kann sich einerseits auf ein Unternehmen insgesamt beziehen, andererseits aber auch auf bestimmte Produkte, Produktgruppen oder Dienstleistungen, die von verschiedenen Unternehmen angeboten werden (vgl. hierzu oben: Instrument der Forschungsplattform). Das Messen und Bewerten von Nachhaltigkeitswirkungen soll in engem Zusammenhang zu Forschungsfragen der Verbraucherinformation und -kommunikation durchgeführt werden (vgl. unten).
Mittlerweile gibt es zahlreiche Unternehmen, die eigene Methoden und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsbewertung ihres Unternehmenshandelns und -erfolgs entwickelt haben. Diese Ansätze gilt es weiter zu entwickeln und Vorschläge zu erarbeiten, wie diese in die übergeordnete Unternehmensstrategie sowie in das generelle Kennzahlengerüst von Unternehmen, insbesondere auch KMU, integriert werden können. Dies betrifft die Bewertung der sozialen und ökologischen Wirkungen von Produkt- und Dienstleistungsinnovationen, Produktionsprozessen oder des Unternehmenshandelns insgesamt (z. B. mittels sozial-ökologischer Gewinn- und Verlustrechung, Lebenszyklusanalysen oder Hot Spot-Analysen, um etwa externe Effekte internalisieren zu können, das Supply Chain Management nachhaltiger zu gestalten oder gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit zu initiieren). Des Weiteren bedarf es einer Standardisierung von Bewertungsansätzen und -methoden sowie deren Verbreitung, insbesondere, um einen Vergleich zwischen verschiedenen Unternehmen zu ermöglichen und so Transparenz für Geschäftspartner und Endverbraucher herzustellen. Insbesondere bei der Nachhaltigkeitsbewertung des Unternehmenshandelns bzw. ausgewählter Produkte, Produktgruppen und Dienstleistungen werden die oben beschriebenen Forschungsplattformen prioritär gefördert.
- Neue Geschäftsmodelle
Für unternehmerischen Erfolg bedarf es Innovationen. Jedoch nicht jede Innovation ist nachhaltig bzw. unterstützt sozial-ökologische Transformationsprozesse. Aus diesem Grund ist zu untersuchen, wie Unternehmen ihre Innovationsprozesse gezielter auf Nachhaltigkeitsanforderungen ausrichten können. Zu betrachten sind hierbei insbesondere die Potenziale und Nachhaltigkeitswirkungen neuer Geschäftsmodelle.
Des Weiteren gilt es, das Nachhaltigkeitspotenzial von kollaborativen Innovationsprozessen zu untersuchen. Unter Berücksichtigung aktueller Innovationstrends wie „mass customization“ und „open innovation“ soll geprüft werden, ob und wie diese stärker für die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsinnovationen genutzt werden können. Gefördert werden konkrete Beispiele für die Entwicklung, Untersuchung und Erprobung derartiger neuer Geschäftsmodelle.
Die vielfach in Folge von Collaborative Consumption (z. B. Car-Sharing-Initiativen oder Energiegenossenschaften) entstehenden nutzerinitiierten nachhaltigen Unternehmensgründungen (NNU) sind ein weltweiter Trend, der als Sharing Economy beschrieben wird und eine besondere „Spielart“ neuer Geschäftsmodelle darstellt. Es entstehen neuartige Unternehmensformen, die neue Formen des Teilens einfach und massentauglich machen und das Konsumverhalten immer größerer Bevölkerungsgruppen schon heute verändern. Dieser Wirtschaftszweig ist in den vergangenen Jahren in hohem Tempo gewachsen, die Potenziale für eine Green Economy sind aber kaum erforscht, z. B. hinsichtlich ihrer Erfolgsfaktoren, ihrer Nachhaltigkeitswirkungen und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die nachhaltige neue Geschäftsmodelle besonders unterstützen.
- Verbraucherverhalten und -kommunikation
Forschungsprojekte zu Verbraucherverhalten und -kommunikation sind in der Regel mit den oben genannten Themen zum Messen und Bewerten von Nachhaltigkeitswirkungen und neuen Geschäftsmodellen zu verbinden.
Es sind insbesondere Forschungsprojekte gefragt, die soziale Innovationen im Bereich des nachhaltigen Konsums analysieren und die Verbraucherverhaltensforschung stärker empirisch fundieren. Es besteht Forschungsbedarf zu den Transformationsblockaden und den Transformationstreibern für nachhaltigen Konsum. Hemmnisse und Informationsdefizite auf dem Weg zu einem nachhaltigen Konsum sollen identifiziert, Möglichkeiten der Marktdurchdringung nachhaltiger Produkte und ihrer nachhaltigen Nutzung aufgezeigt werden. Hierbei gilt es insbesondere an die Ergebnisse aus der mittlerweile abgeschlossenen Förderinitiative des BMBF „Vom Wissen zum Handeln. Neue Wege zum nachhaltigen Konsum“ ( http://www.fona.de/de/9876) anzuknüpfen.
Da Verbraucher in hohem Maß hybrid handeln, sind Erkenntnisse über das Verbraucherverhalten und langfristige Verbraucherorientierungen entsprechend differenziert zu erheben und die Ergebnisse auf ihre Relevanz für den Einzelnen hin zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise von Interesse, welche Werte und Motive für nachhaltiges Verhalten von besonderer Bedeutung sind. Dabei ist u. a. zu untersuchen, wie kulturelle Aspekte, Routinen, Alltagskontext und soziale Einbettung nachhaltigen Konsum bzw. nachhaltige Lebensstile beeinflussen. Eine weitere Frage ist, wie Konsumentscheidungen in sozialen Gruppen ausgehandelt werden und wie sich soziale Normen, Motive und nicht-nachhaltige Routinen verändern lassen. Es ist zu untersuchen, welche Rolle verbraucherpolitische Instrumente wie Transparenzmaßnahmen (Information, Beratung, Bildung) im Gegensatz zu Produktregulierung spielen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Förderinitiative „Vom Wissen zum Handeln. Neue Wege zum nachhaltigen Konsum“ ist die Wirkung dieser Instrumente auf das nachhaltige Konsumverhalten vergleichend zu erforschen.
Es wird insbesondere auf Forschungsvorhaben gezielt, die das Messen und Bewerten von nachhaltigen Produkten oder Dienstleistungen (vgl. oben) mit Untersuchungen zur Verbraucherkommunikation und zum Verbraucherverhalten ergänzen. Dafür bieten sich insbesondere Forschungsplattformen an, an denen mehrere Unternehmen, Verbraucherorganisationen und ein oder mehrere Forschungsinstitute beteiligt sind.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung können Forschungsarbeiten zum Thema Collaborative Consumption sowohl aus der unternehmerischen Perspektive (neuer Geschäftsmodelle, vgl. oben) als auch aus Verbrauchersicht eingereicht werden. Es ist von Interesse, wie nachhaltig die verschiedenen Formen des Collaborative Consumption tatsächlich sind, welche Voraussetzungen für die Umsetzung und Routinisierung von Collaborative Consumption notwendig sind, welche Zielgruppen (Milieus, Typen alltäglicher Lebensführung, demographische Gruppen) davon besonders profitieren können und welche eher benachteiligt bzw. schwer erreichbar sind. So wäre zu untersuchen, wie Bevölkerungsgruppen mit speziellen Anforderungen wie z. B. Migranten, junge und ältere Menschen oder bildungsferne Menschen erreicht werden können. Dabei sind auch die möglicherweise unterschiedlichen Geschlechterperspektiven zu berücksichtigen.
Darüber hinausgehend gilt es zu erforschen, welches Potenzial neue Gestaltungsideen wie etwa Nudging (sanfte Beeinflussung statt direkte Aufforderungen) oder „Storytelling“ für den Kauf und die Nutzung von nachhaltigen Produkten besitzen.
zu B Systemische Fragen zur Transformation des Wirtschaftssystems
Eine Transformation des Wirtschaftssystems erfordert, neben den konkreten Maßnahmen einzelner Akteure (Unternehmen, Verbraucher und viele andere) auch das Gesamtsystem in den Blick zu nehmen, um die Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges Wirtschaften richtig setzen zu können. Hierfür benötigen Politik und Wirtschaft die Darstellung von Optionen und Lösungswegen in einer systemischen Perspektive, die Ansätze aus verschiedenen Handlungsfeldern integriert und aufeinander abstimmt.
Gefordert ist daher eine Forschung, die ordnungspolitisches Handeln reflektiert, gesellschaftspolitische Maßnahmen und wirtschaftspolitische Instrumente auf ihre Eignung in Hinblick auf nachhaltiges Wirtschaften untersucht und auf Basis einer integrierten Analyse Vorschläge für Rahmenbedingungen einer Green Economy erarbeitet. Dabei ist eine Gesamtstrategie zu entwickeln, in der aufgezeigt wird, wie Anreize zur Steigerung der Ressourceneffizienz verbunden werden können mit Suffizienzstrategien, so dass Reboundeffekte vermieden werden. Eine wesentliche Rolle spielt hierfür, ökologische Leitplanken zu definieren. Es ist zu klären, welche Mengenziele bzw. Zielkorridore gesetzt werden müssen, um Fortschritte auf dem Weg zu einem nachhaltigen Wirtschaftssystem zu machen und wie die Zielerreichung gemessen und bewertet werden kann. Dabei sollte auch auf die Eigenlogiken und Zwänge globalisierter Wirtschaftssysteme eingegangen werden.
Die Gesamtstrategie soll auch Vorschläge zu einer „Nachhaltigkeitsgovernance“ auf verschiedenen regionalen Ebenen enthalten. Zu untersuchen ist, inwieweit nationale Vorreiterrollen (z. B. mit Bezug auf bestimmte Sektoren) oder Ansätze zur „Regionalisierung der Globalisierung“ Erfolg versprechend sind bzw. wie Fragen des gerechten Interessensausgleichs im internationalen Maßstab verhandelt werden können (etwa durch geeignete Kompensationsregimes). Von besonderer Bedeutung sind Vorschläge zur Ausgestaltung von Institutionen bzw. Instrumenten für die gerechte und effiziente Bewirtschaftung von globalen Gemeinschaftsgütern (wie der Atmosphäre oder den Ozeanen). Neben der internationalen sind auch die nationale und sub-nationale Ebene zu berücksichtigen, zum einen im Sinne der Subsidiarität bei den globalen Gemeingütern, zum anderen auch bezogen auf die Nutzung von regionalen natürlichen und auch sozialen Gemeingütern.
In diesem Rahmen sollen auch realistische Suffizienzstrategien entwickelt werden. Darunter fallen Forschungsarbeiten, wie sich alternative Konsumformen aufskalieren lassen. Beispielsweise könnte untersucht werden, inwiefern Initiativen aus dem Non-profit-Bereich (z. B. „Transition Towns“) und die oben erwähnten Formen des „Collaborative Consumption“ zu einer verbesserten Resilienz von Gemeinschaften sowie zum Aufbau von Sozialkapital und dem Erhalt von Naturkapital beitragen. Zu untersuchen ist beispielsweise, inwieweit auf volkswirtschaftlicher Ebene dadurch die Abhängigkeit vom Konsum ressourcenintensiver Produkte und umweltschädlicher Produktionsformen verringert werden kann und welche Rolle hierfür alternative Arbeitszeitmodelle und Formen der „Nicht-Erwerbsarbeit“ spielen.
Für den Erhalt von sozialem und ökologischem Kapital und die dazu notwendigen Investitionen sollten Unternehmen Anreize erhalten, für die entsprechende Rahmenbedingungen zu formulieren sind. Vorschläge können sich auf die Finanzpolitik (insbesondere Steuerpolitik), aber auch auf die Wirtschaftspolitik (insbesondere Wettbewerbspolitik, Subventionen), die Sozialpolitik oder die Arbeitsmarktpolitik beziehen.
3 Synthese- und Transferprojekt
Es ist beabsichtigt, ein Synthese- und Transfervorhaben zu fördern, das aber nicht Gegenstand dieser Richtlinie ist und gesondert ausgeschrieben werden wird. Da aber von den im Rahmen dieser Richtlinie ausgewählten Fördervorhaben die Bereitschaft erwartet wird, in einem solchen Synthese- und Transfervorhaben zu kooperieren, werden im Folgenden die Ziele dieses Begleitvorhabens kurz beschrieben:
- Transfer: Unterstützung des Transfers von Forschungsergebnissen in die Anwendung. Das Vorhaben soll Wege erkunden, wie bereits Zwischenergebnisse für laufende Transformationsprozesse nutzbar gemacht werden können und den Ergebnistransfer von Zwischen- und Endergebnissen aktiv unterstützen.
- Synthese: Einbindung der Projektfragestellungen, der -ansätze und -ergebnisse in eine Gesamtbetrachtung und -bewertung der Green Economy und Synthese im Sinne von Handlungsempfehlungen für Politik und Gesellschaft.
- Vernetzung: Die einzelnen Projekte sollen soweit sinnvoll kooperieren und zum gegenseitigen Nutzen Wissen in Statusseminaren und Konferenzen austauschen. Vernetzung ist auch zur internationalen und besonders europäischen Wissenschaft erwünscht.
4 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Einbeziehung europäischer Partner ist grundsätzlich möglich und erwünscht. In der Regel werden europäische Partner im Rahmen der Förderprogramme ihrer jeweiligen Länder gefördert. Sofern die Einbindung internationaler Kooperationspartner für die Bearbeitung der Fragestellung erforderlich ist, weil es zu dem jeweils betreffenden Fachthema keine deutschen Forschungspartner mit der erforderlichen wissenschaftlichen Kompetenz gibt, und andere Finanzierungsmittel nicht gegeben sind, ist im Ausnahmefall auch möglich, Personal-, Sach- und Reisekosten für diese Partner in einem Unterauftrag zu beantragen.
5 Zuwendungsvoraussetzungen
Grundlage für diese Förderaktivität ist das „Rahmenprogramm FONA“, insbesondere die Schwerpunkte „SÖF“ und „Wirtschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit“.
Weitere Informationen zum Rahmenprogramm FONA sind unter Forschung für die Nachhaltigkeit zu finden bzw. unter http://www.sozial-oekologische-forschung.org und http://www.wi-n.org/.
Die Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Dazu gehört die Präsentation von (Zwischen-) Ergebnissen auf Statusseminaren und die Mitwirkung bei dem projektübergreifenden Transfer- und Syntheseprojekt.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
6 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( Merkblatt Vordruck 0110).
7 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF98).
8 Verfahren
8.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
beim DLR – Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
AE 41 Globaler Wandel/Klima- und Umweltschutz, Sozial-ökologische Forschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-15 11 (Sekretariat)
Telefax: 02 28/38 21-15 00
beauftragt.
Ansprechpartner für die Fördermaßnahme sind
Herr Dr. Ralph Wilhelm
Telefon: 02 28/38 21-15 85
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
und
Herr Thomas Schulz
Telefon: 02 28/38 21-15 84
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
8.2 Förderverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig unter Beteiligung externer Gutachter.
8.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen
In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst formlose, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen
bis zum 22. November 2013
in PT-Outline (Link: www.pt-it.de/ptoutline/application/SOEF) in deutscher Sprache einzureichen. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung durch den Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Vorhabenbeschreibung soll maximal 15 Seiten (DIN-A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße Arial 11) umfassen. Zusätzlich zur Einreichung per PT-Outline sollen fünf Ausdrucke (doppelseitig bedruckt) per Post an oben angegebene Adresse des PT-DLR gesendet werden.
Die in PT-Outline für die Vorhabenbeschreibungen vorgegebene Gliederung sieht wie folgt aus:
- Beschreibung der Problem- und Zielstellung, des gesellschaftlichen Bedarfs;
- Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten;
- Bezug zu den Förderzielen;
- Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und des Arbeitsprogramms, unter Einschluss der Darstellung von Methoden, die zur Anwendung kommen bzw. entwickelt werden sollen;
- vorgesehene Kooperationen (Forschungs- und Praxispartner) und Arbeitsteilung;
- erwartetes Ergebnis, Anwendungspotenzial und angestrebte Ergebnisverwertung;
- Zeitplanung und Kostenschätzung (Gesamtkosten bzw. -ausgaben, Grobkalkulation von Personal-, Sach- und Reisemitteln, gegebenenfalls Berücksichtigung von Eigenbeteiligung sowie Drittmitteln).
Als Anhang können Literaturlisten und Curricula vitae beigefügt werden.
Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Die Vorhabenbeschreibungen werden unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen nach folgenden Kriterien bewertet:
- Gesellschaftliches Innovationspotenzial, möglicher Beitrag zur Realisierung eines nachhaltigen Wirtschaftens, gemessen an den in Nummer 1.1 genannten Zielen: –
Beitrag zu Handlungsoptionen für den Weg zur Green Economy; - Verbesserung der Bewertung und Messbarkeit des Fortschritts zur Green Economy;
- Innovationshöhe neuer vorgeschlagener Ansätze;
- Beitrag zum Verständnis des Verbraucherhandelns und daraus abgeleiteter Handlungsoptionen.
- Passfähigkeit zu den Inhalten der Bekanntmachung;
- wissenschaftliche Qualität und Originalität des Projektes;
- Kenntnis des Stands von nationaler wie internationaler Forschung und anderer einschlägiger Wissensquellen im Themenfeld;
- angemessene Auswahl der Methoden bzw. Darlegung der zu entwickelnden Methoden;
- Stringenz des Forschungsdesigns;
- eine der Problemstellung angemessene inter- und transdisziplinäre Zusammensetzung des Forschungsteams (Beteiligung der für den gewählten Forschungsgegenstand relevanten Fächer und Kompetenzen), insbesondere auch Grad der Einbeziehung von Praxispartnern;
- wissenschaftliche Qualifikation der Antragsteller, insbesondere in Hinsicht auf gesellschaftswissenschaftliche sowie inter- und transdisziplinäre Kompetenz;
- Konzepte zum Transfer der Ergebnisse in die Praxis.
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Vorhabenbeschreibungen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
8.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung das BMBF entscheidet.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.
Die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ ist für die Einreichung förmlicher Förderanträge Voraussetzung.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
9 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 20. August 2013
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. A. Fischer