In der vorgenannten Bekanntmachung vom 25. November 2009 (BAnz. S.4361), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 30. August 2011 (BAnz. S.3110) geändert worden ist, werden folgende Änderungen bekanntgegeben:
Der unter Nummer 2 benannte Gegenstand der Förderung wird wie folgt geändert:
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich IKT zuzuordnen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.
Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen
- Elektronik- und Mikrosysteme, Elektromobilität und Entwurfsautomatisierung
- Softwaresysteme und Wissenstechnologien
- Kommunikationssysteme; IT-Sicherheit
- Mensch-Technik-Interaktion für den demografischen Wandel,
die auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind (siehe Förderprogramm IKT 2020).
In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit Projektskizzen eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Diese 3. Änderung der vorgenannten Förderrichtlinien tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 23. August 2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. E. Landvogt Dr. P. Schroth A. Eickmeyer-Hehn Dr. U. Lange