30.11.2010 - 28.02.2011

Bekanntmachung

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung von Forschungsvorhaben zu den Themen Sicherheitsökonomie und Sicherheitsarchitektur im Rahmen des Programms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit“

Vom 19. November 2010

Mit dieser Bekanntmachung verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, Forschung zu gesellschaftlich relevanten Fragen in der zivilen Sicherheit zu fördern. Erwartet werden disziplinübergreifende Projekte zu Fragen der Sicherheitsökonomie und der Sicherheitsarchitektur. Wichtige Förderkriterien sind Erkenntnisgewinn bzw. Innovationshöhe, Relevanz der Erkenntnisse und Lösungsansätze, wissenschaftliche Qualität und Bedeutung des Beitrags zur Erhöhung der zivilen Sicherheit.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Im Mittelpunkt des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit" ( http://www.sicherheitsforschungsprogramm.de) steht die Verbesserung des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger vor Bedrohungen, ausgelöst u. a. durch Terrorismus, organisierte Kriminalität, Naturkatastrophen oder technische Großunfälle.

Im Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ wird die Sicherheitsforschung im Gesamtkontext betrachtet. Im Rahmen der Förderung werden Lösungen aus der Forschung erwartet, die Beiträge zur zivilen Sicherheit unter wesentlicher Berücksichtigung sowohl der technologischen als auch der gesellschaftlichen Dimensionen erbringen.

Innovative Sicherheitslösungen können nur dann erfolgreich sein, wenn ihr Nutzen und Mehrwert im Dialog mit Anwendern und Öffentlichkeit optimiert werden. Gesellschaftliche Fragestellungen sind deshalb von zentraler Bedeutung. Sie werden in den Dimensionen „Technik“, „Organisation“, „Architektur“ und „Kultur“ bearbeitet (vgl. Säulenmodell unter Bekanntmachung zu den gesellschaftlichen Dimensionen vom 21.10.2008 (siehe Bekanntmachungstextunter http://www.bmbf.de/foerderungen/13124.php) wurden bereits Fragestellungen aus den Bereichen „Sicherheitskultur“ und „Sicherheitsarchitektur“ adressiert. Einige dieser Fragestellungen werden in der vorliegenden Ausschreibung in modifizierter und spezifizierter Form aufgenommen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Programm ist von der EU-Kommission notifiziert.

2 Gegenstand der Förderung

Die vorliegende Förderbekanntmachung bezieht sich auf Forschungen zu ökonomischen Aspekten von Sicherheit sowie auf Forschungen zur Sicherheitsarchitektur. Diese Themensetzung markiert Forschungslücken, ohne weitere Themen im Feld der gesellschaftlichen Dimensionen ziviler Sicherheit auszuschließen. Es sollen Fragen zu gesellschaftlichen Bedürfnissen und Erwartungen an Sicherheit sowie zu gesellschaftlichen Voraussetzungen für die Akzeptanz der im Forschungsprogramm zur zivilen Sicherheit avisierten Sicherheitslösungen bearbeitet werden. Neben der Analyse von offenen Fragestellungen soll die Forschung auch dazu beitragen, ein besseres Verständnis für technologische Weiterentwicklungen in der zivilen Sicherheitsforschung in Wissenschaft und Öffentlichkeit zu entwickeln. Die Bekanntmachung umfasst die folgenden Themenfelder.

2.1 Themenfelder

2.1.1 Sicherheitsökonomie

Wesentlich für den Erfolg der zivilen Sicherheitsforschung ist die Umsetzung von entwickelten Lösungen und Technologien in marktfähige Sicherheitsleistungen (Produkte, Verfahren, Dienstleistungen). Der Markt für Sicherheitsprodukte und -dienstleistungen wächst laut OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) jährlich um fünf bis sieben Prozent. Damit bieten innovative Sicherheitslösungen auch international Wettbewerbsvorteile und können das Entstehen von Leitmarktsituationen begünstigen. Der Staat kann als Nachfrager im Bereich Sicherheitslösungen neue Marktchancen eröffnen und die Einführung von Innovationen erleichtern. Voraussetzungen hierfür sind eine leistungsfähige industrielle Basis und wettbewerbsfähige Kostenstrukturen. Gefordert sind Analysen und Studien zu ökonomischen Bewertungen und Modellen, aus denen anwendungsbezogene Handlungsempfehlungen oder Strategien abgeleitet werden können.

Forschungsthemen können sein:

  • Ökonomische Bewertung von Sicherheitsanforderungen und Evaluation der Finanzierung von Sicherheitsleistungen. In Betracht kommen Forschungen zu ökonomischen Effekten von Sicherheitsmaßnahmen, zur Optimierung der Kostenstrukturen im Vergleich zwischen öffentlicher und privater Trägerschaft, zur Kosten- und Nutzenverteilung auf unterschiedliche Akteure.
  • Innovative Geschäftsmodelle und -strategien für Sicherheitsleistungen auch unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Zahlungsbereitschaft sowie der Wirkungen technologischer Innovationen etwa im Bereich von Infrastrukturen oder öffentlicher Räume. Dies kann auch die vergleichende Analyse von Best Practice-Beispielen national oder international einschließen.
  • Ökonomische Effekte unterschiedlicher Rahmensetzungen (z. B. Gesetze, Normen, Standards, Beschaffungsformen) für Sicherheitsmaßnahmen. In Betracht kommt hier z.°B. auch die Frage, inwieweit der Staat durch das Setzen bestimmter Anforderungen bzw. Regularien einen Eingangsmarkt für Lösungen der zivilen Sicherheit schaffen kann. Als weiteres Forschungsthema kommt die Analyse von möglichen Marktfragmentierungen in Frage, sowie ggf. Handlungsempfehlungen zum Erreichen eines verbesserten marktwirtschaftlichen Wettbewerbs.
  • Ökonomische Folgen sicherheitskultureller Wandlungsprozesse. Beispiel wären die Folgen einer veränderten Bereitschaft, ziviles Engagement zu erbringen, die Folgen höherer Qualifikationsanforderungen durch Hightech-basierte Sicherheitsleistungen oder die Konsequenzen sich wandelnder Anforderungen an die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit.

2.1.2 Sicherheitsarchitektur - Regulation verteilter Sicherheit

Ein Kennzeichen des gegenwärtigen Wandlungsprozesses im Sicherheitsbereich besteht darin, nicht mehr allein den Staat in der Verantwortung für zivile Sicherheit zu sehen. In welcher Weise sich neue Strukturen herausbilden werden, ist jedoch noch weitgehend unklar. Gefordert sind daher innovative Beiträge zur Identifikation von adäquaten Strukturen und Praktiken, Sicherheit auf unterschiedliche gesellschaftliche Akteure zu verteilen. Auch Lösungskonzepte für die sicherheitskulturellen Herausforderungen, die sich aus diesem Wandel der Sicherheitsarchitektur ergeben, sind gefordert.

Forschungsthemen können sein:

  • Europäisierung der nationalen Sicherheitssysteme, institutionelle und regulative Angleichungen sowie Rückwirkung europäischer und internationaler Standards auf die Strukturen in Deutschland.
  • Gestaltung von Sicherheit unter zunehmender Beteiligung gesellschaftlicher Akteure im Bereich von kritischen Infrastrukturen. Von besonderem Interesse ist das Spannungsfeld von privater Eigentümerschaft und Sicherheit als öffentliches Gut. Die Forschungen können sich auf rechtliche Rahmenbedingungen, organisatorische Formen und praktische Aspekte zur Gewährleistung von Sicherheit beziehen. Auch kommt die Frage in Betracht, wie bei einer Privatisierung ehemals hoheitlich geführter Bereiche (z. B. der kritischen Infrastrukturen) marktkonform Anreize und Mechanismen etabliert werden, die die Wahrung gesellschaftlicher Sicherheitsbelange gewährleisten.
  • Sicherheit des öffentlichen Raums im Kontext des Zusammenwirkens öffentlicher und privater Sicherheitsdienstleister. Von besonderem Interesse sind zum einen Studien, die sich mit der partiellen Privatisierung des öffentlichen Raums und daraus resultierenden Anforderungen an Sicherheitsleistungen auseinandersetzen; etwa mit Formen von Private-Public-Partnerships im Sicherheitsbereich.
  • Auswirkungen einer zunehmenden Durchmischung von öffentlichem Raum und Cyberspace auf die Sicherheit; wie verändern sich Risiken (etwa durch Terrorismus oder Kriminalität), Sicherheitsanforderungen (etwa als Schutz vor „ferngesteuerten Angriffen“ oder an den Schutz der Privatsphäre) und Sicherheitsleistungen (etwa als Gewährleistung, fundamentale Rechte ausüben zu können); welche sicherheitskulturellen Dynamiken verbinden sich mit diesen Technisierungsschüben?
  • Leitorientierungen einer künftigen Sicherheitsarchitektur. Themen können sich auf generelle Untersuchungen oder auf Fallbeispiele beziehen, die sich mit Fragen des Verhältnisses von Selbstorganisation und hoheitlicher Aufgabe, von ziviler und staatlicher Verantwortung, oder auch des Verhältnisses von Prinzipien wie Kontrolle, Prävention, Vorsorge, Reaktion, Resilienz usw. auseinandersetzen.

2.2 Forschungsausrichtung

Die angesprochenen Themenfelder sollen an Anwendungen ausgerichtet werden und einen klaren Mehrwert für die zivile Sicherheitsforschung aufzeigen. Erwartet werden konkrete Ergebnisse, die beispielsweise in Strategien bzw. Handlungsempfehlungen für politische Entscheider, Endanwender, Institutionen der öffentlichen Sicherheit usw. münden.

Die Themenfelder können in unterschiedlicher Ausrichtung bearbeitet werden:

  • Forschungen zu methodischen Problemen, die sich im Feld der Sicherheitsforschung stellen. Dies kann etwa die Indikatoren- oder Datenermittlung zur Sicherheitsökonomie wie die Bestimmung von Evaluationskriterien zur Effizienzbemessung von Maßnahmen betreffen. Dabei kommen sowohl quantitative als auch qualitative Methoden in Betracht.
  • Forschungen, die im Wesentlichen auf empirische Bestandsaufnahmen zielen, deren Ergebnisse wichtige Orientierungsmarken für die Entwicklung von Sicherheitslösungen liefern.
  • Forschungen, die sich auf die Entwicklung von generalisierbaren (Evaluations-) Studien im Feld der Sicherheitsökonomie oder die Bestimmung von Zuständigkeiten und Verfahrensformen bei definierten Problemlagen beziehen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland) und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und die den Zuwendungszweck und die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen als Endnutzer (Feuerwehr, Polizei, Technisches Hilfswerk u. a.) sind ebenfalls antragsberechtigt.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an Verbundprojekten zu beteiligen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Förderfähig sind innovative Vorhaben zu den unter Nummer 2 (Gegenstand der Förderung) genannten Themenfeldern.

Gefördert werden vorzugsweise kooperativ angelegte Forschungsarbeiten, die disziplinäre Einzelthemen übergreifen. Die gewünschte Interdisziplinarität erstreckt sich vorwiegend auf die Zusammenarbeit innerhalb gesellschaftswissenschaftlicher Disziplinen, das heißt der Geistes-, Sozial-, Kultur-, Wirtschafts-, Rechtswissenschaften und andere. Die Einbindung von technischen bzw. naturwissenschaftlichen Disziplinen, von Unternehmen und Endnutzern (Infrastrukturbetreiber, Behörden oder Sicherheits- und Rettungskräfte) ist durchaus möglich und erwünscht. Durch innovative Fragestellungen und Methoden sollen profunde Einsichten in Grundprobleme von Sicherheit und in verbesserte Anwendungen neuer Technologien zur Herstellung von Sicherheit gewonnen werden. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass interdisziplinäre Kooperationen zur umfassenden Untersuchung komplexer Fragestellungen beitragen, die Qualität und Vergleichbarkeit der Erkenntnisse erhöhen und zu einer nachhaltigen Verbreitung der Ergebnisse führen.

Wenn die Form eines Verbundprojektes gewählt wird, haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. In diesem Fall muss vor der Entscheidung eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte, vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (im Internet abrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf) entnommen werden.

Vor Antragstellung ist zu prüfen, ob das beabsichtigte Projekt nicht sachlich besser in Verknüpfung zu szenarienorientierten oder technologieorientierten Forschungsfragestellungen (siehe Nummer 1.1) zu bearbeiten ist. Es ist ebenfalls zu prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende Förderung durch die Europäische Union (EU) möglich ist (z. B. http://www.cordis.europa.eu/fp7/cooperation/security_en.html). Die Ergebnisse der Prüfung sollen im Antrag kurz dargestellt und begründet werden. Kooperation mit europäischen Partnern ist erwünscht.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlagen für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Forschung und Entwicklung und Innovation-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf).

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Aufgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Bekanntmachung hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner ist Herr Dr. Christian Fenster
Telefon: 0211/6214-378
Telefax: 0211/6214-484
E-Mail: E-Mail: Nachricht schreiben

Es wird empfohlen, vor der Vorlage einer Projektskizze mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter http://www.sifo.de/de/nationale-foerderung-in-der-sicherheitsforschung-1696.html abgerufen oder beim Projektträger VDI-Technologiezentrum GmbH angefordert werden kann. Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI-Technologiezentrum GmbH spätestens bis zum 28. Februar 2011 zunächst die begutachtungsfähigen Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Verbundpartner reichen, vertreten durch die Koordinatorin/den Koordinator eine aussagefähige Projektskizze inkl. Anlagen beim Projektträger ein. Der Umfang der Projektskizze sollte 20 DIN A 4-Seiten (Schriftgröße 12, 1,5-zeilig, doppelseitig) nicht überschreiten.

Für die Projektskizze ist folgende Gliederung einzuhalten:

  1. Ziele
    1.1 Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
    1.2 Beschreibung der Problemstellung, Bezug zu den förderpolitischen Zielen des Sicherheitsforschungsprogramms, erwartete Ergebnisse
    1.3 Projektkonsortium: Projektkoordinatorin/Projektkoordinator, Verteilung der Rollen
  2. Stand der Wissenschaft sowie eigene Arbeiten
    2.1 Stand der Wissenschaft
    2.2 Bisherige Arbeiten der Antragstellerinnen/Antragsteller
  3. Arbeitsplan
    Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. inkl. Unterauftragnehmer) und ausführliche Erläuterung des methodischen Vorgehens einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze.
  4. Verwertungsplan
    Wissenschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner, Umsetzung z. B. Empfehlungen für Handlungsstrategien, Vorschriften, Richtlinien und rechtliche Rahmenbedingungen bis hin zur Implementierung bzw. akademischen Anwendung.
    Darstellung konkretisierter Kriterien für den Projekterfolg sowie der öffentlichkeitswirksamen Präsentation des Vorhabens (z. B. durch Konferenzen, Podiumsdiskussionen, Medienbeiträge, Ausstellungen etc.).
  5. Netzplan
    Arbeitspakete, Meilensteine und Umsetzungsentscheidungen inkl. Zeitplan
  6. Finanzierungsplan
    Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner.

Es steht den Antragstellerinnen/Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Die Projektteilnehmerinnen/Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Die Ergebnisse der Fördermaßnahme werden der Wissenschaft und der Öffentlichkeit regelmäßig auf Statusseminaren und Konferenzen präsentiert.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

7.2.2 Auswahl von Projektskizzen

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen / Gutachter insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • wesentlicher Beitrag zum Programmziel;
  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung;
  • Erkenntnisgewinn bzw. Innovationshöhe;
  • wissenschaftliche Qualität;
  • Relevanz der Erkenntnisse und Lösungsansätze;
  • akademischer und anwendungsorientierter Erfolg (Veröffentlichungen, Vorträge, Medienpräsenz, Verwertung der Forschungsergebnisse);
  • interdisziplinärer Charakter der Forschungsaufgabe und der Zusammensetzung des Forscherteams (Bildung von institutsübergreifenden, bundesweiten oder internationalen Netzwerken).

Auf der Grundlage dieser Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF - das Auswahlergebnis - wird dem der Verbundkoordinatorin/Verbundkoordinator vom Projektträger schriftlich mitgeteilt.

7.2.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides sowie für die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetzes

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit dem Ablauf der Förderperiode im Jahr 2013.

Bonn, den 19.November 2010

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Christine Thomas