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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bmbf.de veröffentlichte Webpräsenz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Das BMBF ist bemüht, https://www.bmbf.de und die mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von §12 BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im September 2024 durchgeführten BITV-Test. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Die daraus resultierenden Änderungen befinden sich noch in der Einspielung. Sollte letztgenannte abgeschlossen sein, werden noch offene Barrieren an dieser Stelle dokumentiert.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Folgende Bereiche sind als nicht barrierefrei zu bewerten:
1. Medien und Dateien:
Barrierefreie Alternativen für Dateidownloads und Medien sind teilweise noch in Arbeit.
Sollten Sie zeitnah eine barrierefreie Version benötigen, nutzen Sie bitte die aufgeführten Kontaktmöglichkeiten.
Fehlende Videos in Leichter Sprache und Gebärde werden in Kürze ergänzt!
2. Kriterium: "Videofähigkeiten":
Die Video-Steuerleiste wird aktuell über dem Bild dargstellt und verdeckt damit teilweise Inhalte.
3. Kriterium: "Textalternativen":
a. Einige Elemente verfügen über keine oder unzureichende zugängliche Namen.
b. Einige Bilden werden nicht als Schmuckbilder deklariert.
4. Kriterium: "Anpassbar":
a. Überschriften befinden sich an einigen Stellen in thematisch falschen Hierachien und einige Überschriften in Texten sind nicht technisch als solche nutzbar.
b. Rechts eingebettete Inhalte werden in der Leserreihenfolge fälschlicherweise zuerst ausgegeben.
c. Nummerierungen und Jahreszahlen in Prozessdarstellungen werden nicht als erwartungskonform als erstes ausgegeben.
5. Eingabefelder in Formularen verfügen teilweise nicht über korrekt nutzbare Eingabehilfen für persönliche Angaben.
6. Kriterium: "Unterscheidbar":
a. Die Position in Paginierungen (Seitenauswahl) ist in mobiler Darstellung nicht verfügbar.
b. Im Fußbereich brechen einige Elemente bei schmaler Darstellung nicht in die nächste Zeile um.
c. Einige Inhalte wie Audi-Dokumente öffnen Dialoge, in denen sie abgespielt werden. Dies ist visuell nicht erkennbar, die Schalter sind von Links ähnlicher Teaser nicht unterscheidbar.
d. In sortierbaren Tabellen ist der aktuelle Sortierstatus nicht erkennbar.
e. Einige grafische Kontraste sind unzureichend.
f. Einige grafische Kontraste sind unzureichend.
7. Kriterium: "Navigierbar":
a. Der Sprunglink zur Suche funktioniert nicht erwartungskonform.
b. Zitat-Abschnitte können als Bereich nicht angesprungen werden.
c. Bei Diagrammen erhalten Tabellen-Ansichten unnötige Regionen.
d. Werden Sortierfunktionen in Tabellen genutzt, springt man nicht nach dem Neuladen zurück zur Tabelle.
e. Bei der Benutzung von Suchen, Filtern und Paginierungen wird der Tastaturfokus nicht zu den Ergebnissen gesetzt.
f. Viele Namen von Bereichen und Elementen sind technisch falsch befüllt.
g. Viele Suchergebnisse werden lückenhaft oder nicht unterscheidbar ausgegeben.
h. Vereinzelt ist der Tastaturfokus schlecht oder gar nicht zu erkennen.
8. Kriterium "Lesbar":
Einige englischsprachige Inhalte sind nicht technisch als solche gekennzeichnet oder nicht übersetzt worden.
9. Kriterium "Eingabeunterstützung":
Der Datenschutz-Abschnitt wird redundant im Formular verschachtelt ausgegeben.
10. Kriterium "Kompatibel":
a. Die Kennzeichnung aktuell besuchter Navigationsknoten ist teilweise redundant oder verwirrend.
b. Einige Gruppen und Bereiche sind technisch nicht korrekt mit ihrer Beschriftung verknüpft.
c. In der Steuerleiste des Medien-Players ist die Semantik von der Zeitleiste und Lautstärke-Auswahl fehlerhaft.
d. Im Quiz wird das Wort "Frage" doppelt ausgegeben.
e. Schalter für die Tabellen-Ansicht von Diagrammen werden störend doppelt benannt und erhalten redundante Status-Angaben.
11. Kriterium "Benutzerpräferenzen":
a. Bei benutzerdefinierten Farben sind viele grafische Elemente wie zum Beispiel einige Medien-Player-Bedienelemente, Schalter und Zustände nicht mehr gut sichtbar.
b. Einige Elemente werden im dunklen Farbmodus nicht kontrastreich genug ausgegeben.
12. Kriterium "Dokumentation und Support":
Der technischer Support wurde nicht geprüft.
Hinweis: Konzeptionell bietet die Vorlese- und Texthervorhebung-Software ReadSpeaker in einigen wenigen Situationen Vorteile für zum Beispiel Analphabeten sofern keine alternative Technologien vorhanden sind. Für alle anderen Nutzer erhöht der ReadSpeaker die Komplexität der Bedienoberfläche und führt zu weiteren Barrieren.
Wir bemühen uns die genannten Barrieren aufzulösen oder Alternativen bereitzustellen.
So können sie Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter E-Mail: Nachricht schreiben .
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail:
E-Mail:
Nachricht schreiben
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de