Praktikum und Referendariat

Ministerium

Lernen Sie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) während einer praktischen Studienzeit oder während einer Ihrer Stationen im juristischen Vorbereitungsdienst kennen. Schauen Sie dabei hinter die Kulissen der Bildungs- und Forschungspolitik in Deutschland!

Chancen

  • Sie sammeln neue Erfahrungen und wirken in einer obersten Bundesbehörde mit.
  • Unsere Praktikantinnen und Praktikanten sind dabei, wenn die Weichen dafür gestellt werden, dass Bildung in Deutschland auch in Zukunft Spitzenklasse bleibt.
  • Sie können hautnah erleben, wie die Technologien von Morgen identifiziert und Wirklichkeit werden.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Das Praktikum ist in der Prüfungs- oder Studienordnung der Universität bzw. Fachhochschule oder allgemeinbildenden Schule vorgeschrieben (sog. Pflichtpraktikum) vgl. Nr. 1a der Praktikanten-Richtlinie

oder

ein Praktikum soll begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung geleistet werden (sog. freiwilliges Praktikum) vgl. Nr. 1c der Praktikanten-Richtlinie.

Für Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen und besteht die Möglichkeit, im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes eine Verwaltungs-, Wahlpflicht- oder Wahlstation im BMBF abzuleisten.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Bewerben Sie sich bei uns, wenn Sie sich mit den Themen der Bildung und Forschung persönlich identifizieren können. Ihre elektronische Bewerbung inkl. Motivationsschreiben richten Sie bitte an folgende E-Mailadresse:

  • Praktikum@bmbf.bund.de (für Schüler/innen und Studenten/innen)
  • Referendariat@bmbf.bund.de (für Referendare/innen)

Elektronisch übersandte Bewerbungsunterlagen sollten bitte in einer pdf-Datei zusammengefasst sein.

Weitere Einzelheiten finden Sie zusammengefasst in unserem Merkblatt

Information zu Bewerbungsfrist, Aufwandsentschädigung und Urlaub

Bewerbungsstichtag: gibt es nicht. Aber, Ihre Bewerbung sollte frühestens 10 Monate vor dem gewünschten Beginn des Praktikums bzw. der Referendariatsstation bei uns eingehen.

Rückmeldung: Sie erhalten in der Regel nach etwa drei bis sechs Wochen eine Nachricht per E-Mail zum Erfolg Ihrer Bewerbung.

Aufwandsentschädigung: Sie erhalten eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung von 450,- Euro pro Monat, wenn Sie ein studentisches Praktikum im BMBF absolvieren.

Fahrt- und Unterbringungskosten: die mit dem Praktikum/Station verbundenen Fahrt- und Unterbringungskosten werden nicht erstattet.

Urlaubsanspruch: Während des studentischen Praktikums und bei Schülerinnen und Schülern besteht kein Anspruch. Im Referendariat entscheidet die abordnende Behörde über die Höhe der Urlaubstage.

Dauer des Praktikums

Das Praktikum sollte mindestens 4 Wochen und höchstens 3 Monate dauern.

Bei einem Schülerpraktikum maximal 3 Wochen.

Geforderte Studienfachrichtung

Unser Praktikumsangebot richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen (vorwiegend der Rechts-, Verwaltungs-, Sozial-, Bildungs- sowie der Naturwissenschaften).

Anforderungen der Universitäten oder Fachhochschulen/HAW

Falls Sie während des Praktikums bestimmte Anforderungen seitens Ihrer Universität/Fachhochschule erfüllen müssen, geben Sie diese bitte im Anschreiben an (z.B. Qualifikation der Ausbilder/innen bei Juristinnen und Juristen etc.).