Inhalt
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Das Praktikum ist in der Prüfungs- oder Studienordnung der Universität bzw. Fachhochschule oder allgemeinbildenden Schule vorgeschrieben (sog. Pflichtpraktikum) vgl. Nr. 1a der Praktikanten-Richtlinie
oder
ein Praktikum soll begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung geleistet werden (sog. freiwilliges Praktikum) vgl. Nr. 1c der Praktikanten-Richtlinie.
Für Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen und besteht die Möglichkeit, im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes eine Verwaltungs-, Wahlpflicht- oder Wahlstation im BMBF abzuleisten.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Bewerben Sie sich bei uns, wenn Sie sich mit den Themen der Bildung und Forschung persönlich identifizieren können. Ihre elektronische Bewerbung inkl. Motivationsschreiben richten Sie bitte an folgende E-Mailadresse:
- Praktikum@bmbf.bund.de (für Schüler/innen und Studenten/innen)
- Referendariat@bmbf.bund.de (für Referendare/innen)
Elektronisch übersandte Bewerbungsunterlagen sollten bitte in einer pdf-Datei zusammengefasst sein.
Weitere Einzelheiten finden Sie zusammengefasst in unserem Merkblatt.
Information zu Bewerbungsfrist, Aufwandsentschädigung und Urlaub
Bewerbungsstichtag: gibt es nicht. Aber, Ihre Bewerbung sollte frühestens 10 Monate vor dem gewünschten Beginn des Praktikums bzw. der Referendariatsstation bei uns eingehen.
Rückmeldung: Sie erhalten in der Regel nach etwa drei bis sechs Wochen eine Nachricht per E-Mail zum Erfolg Ihrer Bewerbung.
Aufwandsentschädigung: Sie erhalten eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung von 450,- Euro pro Monat, wenn Sie ein studentisches Praktikum im BMBF absolvieren.
Fahrt- und Unterbringungskosten: die mit dem Praktikum/Station verbundenen Fahrt- und Unterbringungskosten werden nicht erstattet.
Urlaubsanspruch: Während des studentischen Praktikums und bei Schülerinnen und Schülern besteht kein Anspruch. Im Referendariat entscheidet die abordnende Behörde über die Höhe der Urlaubstage.
Dauer des Praktikums
Das Praktikum sollte mindestens 4 Wochen und höchstens 3 Monate dauern.
Bei einem Schülerpraktikum maximal 3 Wochen.
Geforderte Studienfachrichtung
Unser Praktikumsangebot richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen (vorwiegend der Rechts-, Verwaltungs-, Sozial-, Bildungs- sowie der Naturwissenschaften).
Anforderungen der Universitäten oder Fachhochschulen/HAW
Falls Sie während des Praktikums bestimmte Anforderungen seitens Ihrer Universität/Fachhochschule erfüllen müssen, geben Sie diese bitte im Anschreiben an (z.B. Qualifikation der Ausbilder/innen bei Juristinnen und Juristen etc.).