Wortwörtlich ein „Studienplatz“: Der hier gezeigte Hörsaalstuhl steht stellvertretend für exzellente Lehre und moderne Lernumgebungen an den deutschen Hochschulen. Um diese auch weiter zu fördern, haben die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern am 6. Juni 2019 den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ beschlossen. Mit dem Zukunftsvertrag verbessern das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Länder gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen. Gleichzeitig werden die Studienkapazitäten bedarfsgerecht erhalten.
Verbreitung innovativer Lehr- und Lernkonzepte
Mit der dauerhaften Förderung seit 2021 sollen insbesondere mehr unbefristete Arbeitsverhältnisse in Studium und Lehre entstehen. Dies kann die Qualität von Studium und Lehre wesentlich verbessern. Weitere qualitätssteigernde Maßnahmen, wie beispielsweise die Verbreitung innovativer Lehr- und Lernkonzepte oder der Ausbau von Beratungs- und Betreuungsangeboten, sind ebenfalls vorgesehen. Die Mittel des Zukunftsvertrags dienen auch gezielt der Digitalisierung von Studium und Lehre. Dazu zählen die Erweiterung digitaler Angebote in der Lehre ebenso wie der Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Hochschulen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellte für den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 1,88 Milliarden Euro bereit. In 2022 beschlossen Bund und Länder, dass dieser Betrag in den Jahren 2023 bis 2027 dynamisiert wird. So werden in diesem Zeitraum rund 338 Millionen Euro zusätzliche Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Die Länder beteiligen sich mindestens in gleicher Höhe, so dass den Hochschulen durch den Zukunftsvertrag – zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen durch die Länder – jährlich insgesamt rund vier Milliarden Euro zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung stehen. Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt transparent nach einem jährlich neu berechneten Schlüssel.
Die Umsetzung des Zukunftsvertrags berücksichtigt die Vielfalt der Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland. Alle sieben Jahre legt jedes Land in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung in einer Verpflichtungserklärung fest, welche landesspezifischen strategischen Ansätze es bei der Verwendung der Mittel verfolgt, um die gemeinsam vereinbarten Ziele des Zukunftsvertrags zu erreichen.