Immer mehr Eltern möchten Familie und Beruf vereinbaren und wünschen sich qualitativ hochwertige und flexible ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote. Diese können beispielsweise Ganztagsschulen bieten, die in der Bildungslandschaft bereits fest verankert sind. Ganztagsangebote, die Hausaufgabenbetreuung ebenso wie sportliche Aktivitäten umfassen, entsprechen einer modernen und nachgefragten Infrastruktur im Bildungsbereich. Doch trotz des Ausbaus der Ganztagsangebote in den Ländern wird der Bedarf – insbesondere für Kinder im Grundschulalter – noch nicht gedeckt.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Um zu mehr Bildungschancen und Chancengerechtigkeit beizutragen, tritt ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich und gilt zunächst für die erste Klassenstufe. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/2030 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben. Bei der Bereitstellung der Angebote sind Kooperationen von Kindertageseinrichtungen oder Schulen mit Dritten, wie zum Beispiel Sportvereinen, Musikschulen oder anderen in vergleichbarer Weise geeigneten Kooperationspartnern, möglich.
Um dieses bildungs- und gesellschaftspolitisch wichtige Vorhaben zu ermöglichen, unterstützt der Bund die Länder mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ganztagsausbau. Die Länder beteiligen sich daran mit 30 Prozent. Der Bund entlastet die Länder zudem durch geänderte Umsatzsteueranteile zum anteiligen Ausgleich für laufende Belastungen (Betriebskosten), die diesen aus der Einführung des Rechtsanspruchs entstehen. Für die Jahre 2026 bis 2029 beläuft sich die Entlastung auf 2,49 Milliarden Euro, ab 2030 auf dauerhaft 1,3 Milliarden Euro jährlich.
Redaktionsschluss dieses Textes: 01.11.2024