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Das Bund-Länder-Programm: Karrieren in der Wissenschaft planbarer und transparenter machen
Die Tenure-Track-Professur richtet sich an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase und sieht nach erfolgreich absolvierter Bewährungsphase (in der Regel nach spätestens sechs Jahren) den unmittelbaren Übergang in eine Lebenszeitprofessur vor.
Mit dem Programm von Bund und Ländern zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird die Tenure-Track-Professur erstmals breit an deutschen Hochschulen und Universitäten etabliert.
Für viele junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wird der Karriereweg zur Professur damit transparenter und planbarer, da der Übergang auf eine Lebenszeitprofessur ausschließlich vom Erfolg der Tenure-Evaluation abhängt. Die zeitlich klar definierte Tenure-Phase führt zudem dazu, dass die Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler früher als bislang Gewissheit über einen dauerhaften Verbleib im Wissenschaftssystem erhalten.
Förderumfang
Hierzu stellt der Bund insgesamt bis zu einer Milliarde Euro (2017-2032) bereit. Die geförderten neuen Tenure-Track-Professuren sollen langfristig erhalten bleiben. Sie stehen damit Generationen junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dauerhaft zur Verfügung und stärken so das deutsche Wissenschaftssystem insgesamt.
Strukturelle Reformen
Die Einführung der Tenure-Track-Professur zielt auf einen Kulturwandel an den deutschen Universitäten ab, indem ein zusätzlicher Karriereweg zur Professur etabliert und verankert wird. Der Fokus des Programms geht indes auch darüber hinaus. So soll das Programm Impulse für die Weiterentwicklung der Personalstrukturen des gesamten wissenschaftlichen Personals an den deutschen Universitäten setzen – auch mit Blick auf Karrierewege außerhalb der Professur. Zudem wollen Bund und Länder mit dem Programm die Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig verbessern.
Laufzeit
Das Bund-Länder-Programm hat eine Gesamtlaufzeit von 15 Jahren (2017–2032).
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971
Tenure-Track-Professuren wurden zum Stichtag 31. Mai 2023 geschaffen.
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49,1
%
Frauenanteil an den geschaffenen Tenure-Track-Professuren.
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35,9
Durchschnittsalter bei Erstberufung auf eine Tenure-Track-Professur.
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25
%
waren vor Stellenantritt im Ausland beschäftigt (Brain Gain).
Die Tenure-Track-Professur
Der Weg zu einer Lebenszeitprofessur innerhalb des deutschen Wissenschaftssystems galt bisher – insbesondere im internationalen Vergleich – als langwierig und unsicher. Aus diesem Grund haben Bund und Länder 2016 das Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beschlossen.
Ziel ist die dauerhafte Etablierung der Tenure-Track-Professur als eigenständiger Karriereweg neben dem herkömmlichen Berufungsverfahren auf eine Professur.
Tenure Track-Professuren sind ein Mittel, um den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in einer frühen Karrierephase eine verlässliche berufliche Perspektive zu bieten und gleichzeitig das gesamte Wissenschaftssystem durch größere Planbarkeit zu stärken. Ähnlich wie bei der Juniorprofessur wird die Wissenschaftlerin oder der Wissenschaftler zwar zunächst von einer Universität befristet eingestellt, erhält aber – nach erfolgreicher Bewährungsphase (sogenannter Tenure Track) – unmittelbar im Anschluss eine dauerhafte Professur. Der Verzicht auf diesen sogenannten Stellenvorbehalt bedeutet, dass die Übernahme auf eine Lebenszeitprofessur nicht – zusätzlich zur erfolgreichen Evaluierung – auch davon abhängig ist, dass zum Zeitpunkt des Auslaufens der Tenure-Track-Professur eine freie Lebenszeitstelle an der Hochschule zur Verfügung steht. Zum Vergleich: Erfolgt die Tenure-Track-Zusage unter Stellenvorbehalt, liegt eine bloße Tenure-Track-Option vor, die in diesem Programm nicht gefördert wird.
Durch das Bund-Länder-Programm ist garantiert, dass Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber an den geförderten Universitäten eine angemessene Anfangsausstattung erhalten und bereits in einem frühen Stadium ihrer wissenschaftlichen Karriere selbstständige Forschung und Lehre betreiben können.
Ob die Bewährungsphase erfolgreich war oder nicht, wird durch ein Evaluationsverfahren überprüft. Die Entscheidung für oder gegen eine Entfristung wird hierbei ausschließlich auf Grund der Qualität und Leistung der Tenure-Track-Professorin oder des Tenure-Track-Professors gefällt. Finanzielle oder strategische Aspekte dürfen bei der Beurteilung keine Rolle spielen. Die Tenure-Track-Professur bietet der Stelleninhaberin oder dem Stelleninhaber somit frühzeitige Planungssicherheit für den eigenen Karriereweg.
Förderung
Grundlage der Förderung ist die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über ein Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vom 19. Oktober 2016.
In der Verwaltungsvereinbarung sind die wesentlichen Eckpunkte der Förderung geregelt. Folgende Anforderungen und Merkmale sind dort mit der Tenure-Track-Professur verbunden:
- Die Strukturen, Verfahren und Qualitätsstandards für Tenure-Track-Professuren sind satzungsförmig zu regeln,
- Tenure-Track-Professuren sind auf eine Dauer von bis zu sechs Jahren befristet. Sie können in W 1 oder W 2 ausgewiesen werden,
- die Stellenausschreibung erfolgt in der Regel international und unter Hinweis auf die vorgesehene Tenure-Track-Zusage, die nicht unter Stellenvorbehalt steht,
- Bewerberinnen und Bewerber auf eine Tenure-Track-Professur sollen nach der Promotion die Universität gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der berufenden Hochschule wissenschaftlich tätig gewesen sein,
- die Besetzung von Tenure-Track-Professuren verlangt ein reguläres, qualitätsgesichertes Berufungsverfahren oder ein vergleichbares Verfahren, bei dem international ausgewiesene Gutachterinnen und Gutachter beteiligt werden. Wenn dies vom fachlichen Profil der Professur her geboten erscheint, sind auch ausländische Gutachterinnen und Gutachter zu beteiligen,
- Inhaber von Positionen mit Tenure Track nehmen ihre Aufgaben als Professorinnen und Professoren in Forschung und Lehre selbständig wahr. Daher ist die Tenure-Track-Professur mit einer angemessenen Ausstattung verbunden und
- der Übergang auf eine dauerhafte Professur setzt eine erfolgreiche, qualitätsgesicherte Evaluierung nach bei Berufung klar definierten und transparenten Kriterien voraus. Die Evaluierung dient der Überprüfung, ob die bei der Berufung definierten Leistungen erbracht wurden und ob die für die jeweilige dauerhafte Professur notwendige fachliche und pädagogische Eignung vorliegt. Zur Orientierung über den weiteren Karriereweg kann eine Zwischenevaluierung vorgesehen werden. Die für Berufungsverfahren geltenden Qualitätsstandards sind auf die Evaluierung zu übertragen.
Was wird gefördert?
Es können sowohl Personal- als auch Sachkosten mit den Programmmitteln gefördert werden. Diese werden in Form einer Pauschale ausgezahlt und setzen sich zusammen aus:
- Personalaufwendungen für die Tenure-Track-Professuren über einen Zeitraum von maximal sechs Jahren, der bei Geburt oder Adoption eines Kindes um ein Jahr pro Kind, insgesamt um maximal zwei Jahre verlängert werden kann;
- Personalaufwendungen für bis zu zwei Jahre Anschlussfinanzierung der Lebenszeitprofessur bei positiver Tenure-Evaluation;
- Ausstattung der geförderten Professuren;
- einem Strategieaufschlag in Höhe von 15 Prozent auf die vorgenannten Fördergegenstände, um den notwendigen strukturellen Wandel an der Universität zu bewältigen.
Wie viele Tenure-Track-Professuren werden gefördert?
Insgesamt wurden an 75 Universitäten 1.000 Professuren im Programm bewilligt. Zum 31. Mai 2023 konnten diese Universitäten von den 1.000 bewilligten Professuren insgesamt 971 erstmalig besetzen (97,1 Prozent der bewilligten Professuren). Nur insgesamt 29 bewilligte Professuren (2,9 Prozent) der ersten und zweiten Bewilligungsrunde konnten nicht fristgemäß besetzt und somit nicht gefördert werden.
Wie beteiligen sich die Länder?
Die Sitzländer der geförderten Universitäten stellen die Gesamtfinanzierung sicher. Die Länder stellen darüber hinaus sicher, dass der mit dem Bund-Länder-Programm erreichte Umfang an Tenure-Track-Professuren auch nach dem Ende der Laufzeit des Programms erhalten bleibt. Schließlich haben die Länder zugesagt, die Zahl der unbefristet beschäftigten Professorinnen und Professoren an ihren antragsberechtigten Universitäten dauerhaft um die Zahl der geförderten Tenure-Track-Professuren zu erhöhen.
Welche Voraussetzungen bestehen für eine Förderung?
Die Universität musste eine verbindliche Grundsatzentscheidung getroffen haben, dass sie den Karriereweg der Tenure-Track-Professur entsprechend den Anforderungen nach Paragraph 4 der Verwaltungsvereinbarung implementieren wird. Des Weiteren musste dargelegt sein, dass Personalentwicklung für den wissenschaftlichen Nachwuchs und für das gesamte wissenschaftliche Personal ein strategisches Handlungsfeld der Universitätsleitung ist. Schließlich musste ein Personalentwicklungskonzept vorliegen, in dem Aussagen zu Standards, zum Grad der institutionellen Verankerung und zum Stand der Umsetzung dieses Konzepts enthalten sind.
Vor Beginn der Förderung musste darüber hinaus das Sitzland der antragstellenden Universität bestätigt haben, dass die erforderlichen landesrechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind, um den Karriereweg der Tenure-Track-Professur einzuführen.
Wie lange wird gefördert?
- Die Universitäten können innerhalb der Gesamtlaufzeit des Programms (von 2017 bis 2032) für die Dauer von maximal dreizehn Jahren gefördert werden:
- Für Universitäten, deren Vorhaben in der ersten Runde im Jahr 2017 bewilligt worden sind, hat die Förderung am 1. Dezember 2017 begonnen und endet spätestens am 30. November 2030.
- Für Universitäten, deren Vorhaben in der zweiten Runde im Jahr 2019 bewilligt wurden, endet die Förderung spätestens im Jahr 2032.
Redaktionsschluss dieses Textes: 01.11.2024