Inhalt
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73
Mio. Euro ist die Promovierendenförderung dem BMBF jährlich wert.
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3900
Promovierende werden aktuell von den Begabtenförderungswerken gefördert.
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~ 30
% der Bewerbungen sind erfolgreich.
Mehr als ein Stipendium: Die Begabtenförderungswerke bieten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern ein breites Bildungsangebot und Möglichkeiten der Vernetzung mit anderen Geförderten, Alumni und Akteuren aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft an. Dies ist die ideelle Förderung.
Wichtig zu wissen: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vergibt selbst keine Stipendien. Eine Bewerbung ist nur direkt bei den Begabtenförderungswerken möglich.
Die 13 Begabtenförderungswerke des Bundes spiegeln die Vielfalt der verschiedenen weltanschaulichen, religiösen und politischen Strömungen in Deutschland wider. Die Werke setzen daher in ihrer ideellen Förderung, das heißt im Bereich Schulung und Vernetzung, unterschiedliche inhaltliche Akzente.
Bewerbende sollten daher bereits im Vorfeld einer Bewerbung für sich prüfen, ob das jeweilige Begabtenförderungswerk die eigenen Überzeugungen und Werteeinstellungen widerspiegelt.
Zwar setzen die Werke aufgrund der Vielfalt der von ihnen vertretenen Ausrichtungen in ihren Förderprogrammen unterschiedliche inhaltliche Akzente. Für alle aber ist das das Engagement der Geförderten ebenfalls ein Kernanliegen. Für die Aufnahme in die Begabtenförderung der Werke ist das gesellschaftliche Engagement bei der Bewerbung daher genauso wichtig wie überdurchschnittliche Leistungen.
Bei der Bewerbung um ein Promotionsstipendium kommt es zudem darauf an, dass
- die vorliegenden Studien- und Prüfungsleistungen eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen,
- das zur Promotion berechtigende Studium zügig durchgeführt wurde und
- das wissenschaftliche Vorhaben einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lässt.
Weitere Informationen zu den Promotionsstipendien der Werke finden Sie auf www.stipendiumplus.de
Welche Finanzierung bieten die Promotionsstipendien der Begabtenförderungswerke?
Die Promotionsstipendien betragen derzeit 1.550 Euro pro Monat. Ab dem Wintersemester 2025/2026 erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten monatlich 1.650 Euro. Zusätzlich zu den Stipendiengeldern erhalten Promovierende eine monatliche Forschungskostenpauschale von 100 Euro. Möglich sind zudem Krankenversicherungs- und Familienzuschläge.
Wie lange kann ich gefördert werden?
Die Regelförderdauer beträgt drei Jahre. Verlängerungen sind zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder Behinderung oder bei der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren möglich. Die Höchstförderdauer beträgt viereinhalb Jahre.
Wo bewerbe ich mich für ein Promotionsstipendium?
Eine Bewerbung ist nur direkt bei den Begabtenförderungswerken möglich. Eine Übersicht über die Profile und Zugangswege der 13 Begabtenförderungswerke bietet www.stipendiumplus.de. Weitere Informationen erhalten Sie zudem auf den dort verlinkten Webseiten der Begabtenförderungswerke.
Welche Voraussetzungen gelten für die Vergabe der Promotionsstipendien?
Voraussetzung ist zunächst, dass die vorliegenden Studien- und Prüfungsleistungen eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen sowie das zur Promotion berechtigende Studium zügig durchgeführt sein muss. Außerdem muss das wissenschaftliche Vorhaben der Promotion einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.
Für die erfolgreiche Bewerbung ist zudem das gesellschaftliche Engagement genauso wichtig wie überdurchschnittliche Leistungen.
Weitere Informationen über den Zugang zum Promotionsstipendium finden Sie auf www.stipendiumplus.de
Wer ist mein Ansprechpartner bei Problemen?
Die Stipendienvergabe und die gesamte Stipendienabwicklung erfolgt durch die Begabtenförderungswerke nach Maßgabe der Zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Erster Ansprechpartner ist daher immer das Begabtenförderungswerk, bei dem Sie das Stipendium erhalten oder sich beworben haben.
Redaktionsschluss dieses Textes: 01.11.2024