Inhalt
Im Jahr 2016 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Spitzenforschung an deutschen Universitäten mit einem neuen Förderprogramm dauerhaft zu unterstützen. Ziel ist dabei insbesondere, den deutschen Wissenschaftsstandort im internationalen Wettbewerb nachhaltig zu stärken und international sichtbarer zu machen. Die Förderung soll wissenschaftliche Spitzenleistungen ermöglichen, die Profile der Universitäten schärfen und zu noch stärkerer Vernetzung und Kooperation im Wissenschaftssystem anregen. So verbindet die Exzellenzstrategie die Förderung von Spitzenforschung mit langfristigen und strategischen Investitionen im Hochschulsystem.
Die Exzellenzstrategie baut dabei auf ihr Vorgängerprogramm auf: die Exzellenzinitiative der Jahre 2007 bis 2017. Diese hat
- zu herausragenden Forschungsleistungen beigetragen,
- die Zusammenarbeit von Universitäten mit außeruniversitären Partnern gestärkt und
- zu einer zunehmenden Vernetzung deutscher Universitäten mit Hochschulen auf der ganzen Welt geführt.
Die Exzellenzstrategie besteht aus zwei Teilen, sogenannten Förderlinien: Den Exzellenzclustern und den Exzellenzuniversitäten (ExU).
Exzellenzcluster
Mit den Exzellenzclustern werden international wettbewerbsfähige Forschungsfelder, auch wissenschaftsbereichsübergreifend, an Universitäten beziehungsweise Universitätsverbünden projektbezogen gefördert. Die Förderung gibt herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit, in innovativen Forschungsfeldern gemeinsam zu forschen, wissenschaftliche Nachwuchskräfte auszubilden und internationale Spitzenkräfte zu rekrutieren. Universitäten mit Exzellenzclustern können außerdem eine sogenannte Universitätspauschale als Strategiezuschlag zur Stärkung ihrer Organisation und strategischen Ausrichtung beantragen.Exzellenzcluster werden für die Dauer von sieben Jahren gefördert. Eine zweite Förderperiode von wiederum sieben Jahren ist möglich. Die Förderlinie wird regelmäßig alle sieben Jahre ausgeschrieben.
Exzellenzuniversitäten
Die Förderlinie Exzellenzuniversität dient der Stärkung der Universitäten beziehungsweise eines Verbundes von Universitäten als Institution und dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung auf Basis erfolgreicher Exzellenzcluster. Um sich als Exzellenzuniversität bewerben zu können, müssen Universitäten daher an mindestens zwei, als Universitätsverbünde an mindestens drei Exzellenzclustern als Antragssteller beteiligt sein. Exzellenzuniversitäten werden dauerhaft gefördert, müssen sich aber alle sieben Jahre einer Evaluation stellen und nachweisen, dass sie die Fördervoraussetzungen weiterhin erfüllen.
Bund-Länder-Förderung
Die Auswahl der Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten geschieht auf Grundlage von wissenschaftlichen Auswahlverfahren. Diese Verfahren werden im Auftrag von Bund und Ländern von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Wissenschaftsrat durchgeführt. Seit Januar 2019 werden 57 Exzellenzcluster (PDF, 314kB, Datei ist nicht barrierefrei) für zunächst sieben Jahre gefördert. Am 1. Februar 2024 hat das Expertengremium 41 Skizzen zur Antragsstellung für die zweite Förderphase ab 2026 ausgewählt. Alle derzeit geförderten Exzellenzcluster können Fortsetzungsanträge stellen. Seit November 2019 erhalten in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten elf Förderfälle – zehn Einzeluniversitäten und ein Verbund – Mittel aus der Exzellenzstrategie. Am 4. November 2022 haben Bund und Länder in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) eine Weiterentwicklung der Exzellenzstrategie beschlossen. Insbesondere werden zur Stärkung des Wettbewerbsraums ab der zweiten Förderperiode Mittel in Höhe von 539 Millionen Euro jährlich für bis zu 70 Exzellenzcluster bereitgestellt. Ab 2026 stehen somit in der Exzellenzstrategie insgesamt 687 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Weiterhin stammen 75 Prozent der Mittel vom Bund, 25 Prozent vom jeweiligen Sitzland des Exzellenzclusters beziehungsweise der Exzellenzuniversität.
Häufig gestellte Fragen – FAQ
Warum gab es 2022 eine Änderung der Bund-Länder-Vereinbarung Exzellenzstrategie?
Die Exzellenzstrategie ist langfristig ausgelegt. Vor Beginn der zweiten Förderphase war es jedoch erforderlich, Nachjustierungen an dem Programm vorzunehmen. Ziel der Anpassungen ist es, die dynamische Entwicklung der Spitzenforschung an den Universitäten aufzugreifen und im Sinne der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems weiter zu stärken. Durch zwei Änderungen stellen Bund und Länder sicher, dass neue wie bisherige Exzellenzcluster über angemessene Erfolgschancen in der zweiten Ausschreibungsrunde verfügen:
Die einmalige Erweiterung des Wettbewerbsraums in der Förderlinie Exzellenzcluster auf bis zu 70 Förderfälle und die Bereitstellung der dafür notwenigen zusätzlichen Mittel.
Wie viele Mittel stehen in der zweiten Förderphase der Exzellenzstrategie zur Verfügung?
Ab 2026 stehen in der Förderlinie Exzellenzcluster jährlich 539 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt finanzieren Bund und Länder die Exzellenzstrategie zukünftig mit 687 Millionen Euro im Jahr (davon Bund: rund 515 Millionen Euro). Der Bund trägt weiterhin 75 Prozent – und damit etwa 115 Millionen Euro pro Jahr mehr als in der ersten Förderphase. Darüber hinaus können in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten in der zweiten Förderphase ab 2027 bis zu vier weitere Förderfälle hinzukommen. Die gegebenenfalls dafür notwendigen Mittel werden zusätzlich bereitgestellt.
Wie ist der zeitliche Ablauf der Auswahl für die zweite Phase?
Förderlinie Exzellenzcluster:
- 08.2024: Frist zur Einreichung der Vollanträge
- Anfang Oktober 2024 bis Mitte Februar 2025: Begutachtung der Anträge
- 05.2025: Förderentscheidung durch die Exzellenzkommission
- 01.2026: Förderbeginn
Förderlinie Exzellenzuniversitäten/Verbünde:
- August 2025: Einreichfrist der Selbstberichte bestehender ExU, Start des Evaluationsverfahrens
- Mitte November 2025: Einreichfrist der Neuanträge
- Oktober bis Dezember 2025: Ortsbesuche der bestehenden ExU
- März 2026: Bewertung des Evaluationsergebnisses durch das Expertengremium
- April bis Juni 2026: Ortsbesuche der Neuanträge
- September 2026: Förderentscheidung der Neuanträge durch die Exzellenzkommission
- 01.2027: Förderbeginn
Wer entscheidet über die Förderung der Exzellenzstrategie?
Die Auswahl der Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten geschieht auf Grundlage von wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren. Das heißt, entscheidend für eine Förderung ist die wissenschaftliche Qualität. International anerkannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewerten die Anträge beziehungsweise Selbstberichte. Die Entscheidung über eine Förderung trifft die Exzellenzkommission, die aus 39 Expertinnen und Experten aller Wissenschaftsbereiche sowie den für Wissenschaft und Forschung zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder besteht. In der Exzellenzkommission verfügt die Wissenschaft über die Mehrheit der Stimmen. Im Auftrag des Bundes und der Länder wird das Auswahlverfahren für die Exzellenzcluster von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), für die Exzellenzuniversitäten vom Wissenschaftsrat durchgeführt.
Welche Rolle spielt Interdisziplinarität bei den Exzellenzclustern?
Die Exzellenzstrategie ist offen für Vorhaben aller Disziplinen sowie für wissenschaftsbereichsübergreifende Exzellenzcluster. Das wissenschaftliche Expertengremium, das auf der Grundlage (fach-)wissenschaftlicher Begutachtungen die Förderempfehlungen ausspricht, verfügt über inter- und transdisziplinäre Expertise. Den besonderen Herausforderungen bei der Bewertung interdisziplinärer Anträge wird im Begutachtungsverfahren Rechnung getragen.
Wie erfolgt die Qualitätssicherung im Rahmen der Exzellenzstrategie?
In beiden Förderlinien erfolgt eine Förderung ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien. Zur Qualitätssicherung des Gesamtprogramms legt das Expertengremium der GWK regelmäßig einen Bericht über die Erfahrungen mit den beiden Förderlinien vor. Darüber hinaus haben Bund und Länder im November 2022 beschlossen, nach Abschluss der zweiten Förderphase eine externe Evaluation der Exzellenzstrategie hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die vereinbarten Ziele unter Beteiligung internationaler Expertinnen und Experten durchführen zu lassen.
Redaktionsschluss dieses Textes: 01.11.2024