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Das Wichtigste zum Professorinnenprogramm
Das Professorinnenprogramm ist das zentrale Instrument von Bund und Ländern, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen zu fördern. Bund und Länder haben dieses Programm gemeinsam entwickelt, um den Anteil von Frauen in wissenschaftlichen Spitzenpositionen in Richtung Parität dynamisch zu erhöhen und damit aktiv der sogenannten Leaky Pipeline entgegen zu treten. Wissenschaftlerinnen werden auf dem Weg zur Lebenszeitprofessur gefördert und im Wissenschaftssystem gehalten. Das Programm läuft seit 2008. Bislang wurden über 850 Professuren gefördert.
Es wirkt auf zwei Ebenen:
- Die Anzahl der Professorinnen in Deutschland wird erhöht und
- die Gleichstellungsstrukturen an den Hochschulen werden durch spezifische Maßnahmen gestärkt.
Warum brauchen wir ein Professorinnenprogramm?
Frauen sind in Deutschland hervorragend ausgebildet. Sie sind bei den Bildungsabschlüssen bis einschließlich zur Promotion mindestens so erfolgreich wie Männer. Danach jedoch gehen viele Frauen dem Wissenschaftssystem verloren. Überwiegt jeweils bei Abitur und Studienbeginn der Anteil der jungen Frauen leicht, so machen Doktorandinnen nur noch 46 Prozent und Habilitandinnen sogar nur 37 Prozent aus. In der Professorenschaft sinkt der Frauenanteil dann weiter auf aktuell 28 Prozent. Man spricht hier auch von einer Leaky Pipeline. Es muss uns gelingen, die Talente und Potenziale von Frauen nachhaltiger in das Wissenschaftssystem einzubinden. Dafür braucht es die richtigen Rahmenbedingungen und Rollenvorbilder.
Genau hier setzt das Professorinnenprogramm an: Hochschulen qualifizieren sich für eine Teilnahme am Programm durch die Einreichung von Gleichstellungskonzepten, die extern begutachtet werden. Diese Konzepte umfassen insbesondere auf die jeweilige Hochschule ausgerichtete gleichstellungsfördernde Maßnahmen. Denn auch wenn Frauen aufgeholt haben, die meisten Plätze an der Spitze werden in Wissenschaft und Forschung noch immer von Männern besetzt.
Was ist neu im Professorinnenprogramm 2030?
Das Professorinnenprogramm 2030 (PP 2030) hat eine längere Laufzeit als die vorangegangenen Programmphasen. So werden nun drei Förderrunden in acht Jahren möglich (bisher waren es zwei Förderrunden in fünf Jahren). Statt unterschiedlicher Konzepte je nach bisheriger Programmteilnahme gibt es künftig für alle Hochschulen nur noch ein Konzept, mit dem sich die Hochschulen bewerben: das Gleichstellungskonzept für Parität an der Hochschule.
Die Hochschulen haben die Möglichkeit, bei der Erstellung der Gleichstellungskonzepte zusammenzuarbeiten. Die Einreichung selbst erfolgt aber hochschulindividuell. Das PP 2030 hat mit dem neuen Prädikat Gleichstellungsstarke Hochschule für die überzeugendsten Konzepte die Zukunft fest im Blick: Ausgezeichnete Hochschulen können zusätzlich die Förderung einer Nachwuchswissenschaftlerin beantragen und erhalten die öffentlichkeitswirksame Plakette Gleichstellungsstarke Hochschule. Zudem wird es administrative Vereinfachungen geben. Überdies rücken Gender-Controlling und geschlechtersensibles Berufungsmanagement stärker in den Fokus.
Erste Auswahlrunde zum Professorinnenprogramm 2030
92 Hochschulen überzeugten in der ersten Auswahlrunde zum Professorinnenprogramm 2030. Sie haben nun die Möglichkeit, bis zum 30. September 2025 Anträge für bis zu drei Anschubfinanzierungen für die Erstberufung von Frauen auf unbefristete W2- oder W3-Professuren zu stellen.
Besondere Würdigung erhalten zudem 22 der zur Förderung ausgewählten Hochschulen: Ihre Gleichstellungskonzepte wurden vom Begutachtungsgremium vor dem Hintergrund der jeweiligen hochschulspezifischen Situation sowie in Bezug auf Typ und Größe am besten bewertet. Für diese Leistung wird ihnen erstmals das Prädikat Gleichstellungsstarke Hochschule verliehen.
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der Pressemitteilung der GWK vom 23.02.2024 mit Übersicht der erfolgreichen Hochschulen.
FH Aachen - University of Applied Sciences
Link zu Gleichstellungskonzept_PP_2030_FH_Aachen.pdf
Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
https://www.filmuniversitaet.de/filmuni/gleichstellung/professorinnenprogramm-2030
Hochschule Bremerhaven
https://www.hs-bremerhaven.de/gleichstellung
Hochschule Fulda
Wie kann man sich bewerben?
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Antragsberechtigt sind alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen mit Sitz in Deutschland.
Erste Verfahrensstufe:
Einreichung eines Gleichstellungskonzepts für Parität an der Hochschule bis spätestens 31. August 2025 (für die dritte Einreichungsrunde).
Zweite Verfahrensstufe:
Einreichung des förmlichen Förderantrags – nach positiver Bewertung des Gleichstellungskonzeptes für Parität an der Hochschule - bis spätestens
- 30. September 2025 (für die erste Einreichungsrunde) bzw.
- 30. September 2026 (für die zweite Einreichungsrunde) bzw.
- 30. September 2027 (für die dritte Einreichungsrunde).
Finanzvolumen (je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert) & Laufzeiten
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150
Millionen Euro für die erste Programmphase (Professorinnenprogramm I, 2008-2012)
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150
Millionen Euro für die zweite Programmphase (Professorinnenprogramm II, 2013-2017)
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200
Millionen Euro für die dritte Programmphase (Professorinnenprogramm III, 2018-2022)
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320
Millionen Euro für die vierte Programmphase (Professorinnenprogramm 2030, 2023-2030)
Evaluation
Die ersten drei Phasen des Professorinnenprogramms wurden von unabhängigen Prüforganisationen jeweils positiv evaluiert. Die Programmphase I 2012, die Programmphase II 2017 und die Programmphase III im Jahr 2022. Gemäß der aktuellen Evaluation (2022) ermöglicht das Professorinnenprogramm den beteiligten Hochschulen, sich vertieft und strategisch mit dem Thema Gleichstellung zu befassen. Dies manifestiert sich in nachweisbaren strukturellen Weiterentwicklungen. Auf der Ebene der Zielgruppen (Frauenanteil am wissenschaftlichen Personal) sind positive Wirkungen belegbar. Ein mit dem Professorinnenprogramm annähernd vergleichbares Programm zur Förderung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern ist in der deutschen Hochschulpolitik auf Bundesebene nicht vorhanden.
Weitere Informationen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR-PT) beauftragt. Ansprechpersonen zu Fragen der Projektförderung im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030 sind:
Dr.'in Heike Scheidemann und
Dr.'in Astrid Schüßler
Telefonhotline (Mo bis Fr 10 - 15 Uhr): +49 228 3821 2500
E-Mail: pp@dlr.de
* = Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Darstellung