Ankündigung eines erneuten Priorisierungsverfahrens für umfangreiche Forschungsinfrastrukturen

Meldung , 15.07.2024

Um die notwendige Basis für Entscheidungen zu neuen Infrastrukturen in der Zukunft zu legen und den Anschluss an internationale Entwicklungen sicherzustellen, startet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein neues Verfahren zur Priorisierung umfangreicher Forschungsinfrastrukturen in Nachfolge des FIS-Roadmapprozesses.

Ziel des Verfahrens ist es,

  • die Vorhaben auszuwählen, die für den Ausbau und Erhalt der deutschen Spitzenposition im internationalen Wettbewerb und der Leistungsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems als Teil des europäischen Forschungsraums prioritär sind;
  • die möglichen Beiträge der Vorhaben zu Innovation und Transfer über den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn hinaus sichtbar zu machen und es zu ermöglichen, diese in den weiteren Entscheidungsprozess einzubeziehen;
  • die Belastbarkeit der vorgelegten Kosten und Planungen zu bewerten, um Risiken bei der Umsetzung zu verringern.

Die aussichtsreichsten Vorhaben werden in Form einer Shortlist veröffentlicht. Eine Aufnahme in die Shortlist bedeutet, dass das Vorhaben hervorragend geeignet ist, zur Zukunftsfähigkeit Deutschlands beizutragen, und aus forschungspolitischer Sicht zu den prioritär weiterzuverfolgenden Vorhaben gehört. Mit der Aufnahme auf die Shortlist ist keine Zusage einer Finanzierung verbunden.

Um kontinuierlich und frühzeitig die möglichen Vorhaben für neue Forschungsinfrastrukturen in Deutschland bzw. unter deutscher Mitwirkung einer Bewertung unterziehen zu können, wird ein regelmäßiges Priorisierungsverfahren in einem fortlaufenden Turnus angestrebt.

Formale Anforderungen

Alle interessierten Forschungseinrichtungen und Hochschulen (ggf. auch unter Beteiligung weiterer Partner), die den Aufbau neuer, umfangreicher Forschungsinfrastrukturen von nationaler Bedeutung oder eine Beteiligung an einer internationalen Forschungsinfrastruktur planen, haben die Möglichkeit ein Kurzkonzept einzureichen.

Als Forschungsinfrastruktur gelten dabei umfangreiche und langlebige Instrumente, Geräte und Labore, wie auch wissensbasierte Ressourcen und Serviceeinrichtungen aus allen Wissenschaftsgebieten. Dazu können in gut begründeten Fällen auch verteilte Infrastrukturen gehören, sofern diese inhaltlich abgrenzbar sind und in einem klaren Zusammenhang stehen. Forschungsinfrastrukturen zeichnen sich durch eine lange Nutzungsdauer (mehr als zehn Jahre) und einen offenen, wissenschaftsgeleiteten Zugang (im Sinne von „Open Science“) aus, der überwiegend der Forschung dient.

Voraussetzung für die Aufnahme in das Priorisierungsverfahren ist, dass die Aufbaukosten (ohne Betriebskosten) mindestens 50 Millionen Euro betragen. Für Forschungsinfrastrukturen mit einem Schwerpunkt in den Geistes- und Sozialwissenschaften gilt ein Schwellenwert von 20 Millionen Euro. Bei internationalen Beteiligungen gelten die o.g. Schwellenwerte für den deutschen Anteil an den Aufbaukosten. Zu den Aufbaukosten zählen dabei insbesondere auch die Kosten für die initiale Gewinnung und Erschließung von Daten, Informationen und Sammlungsbeständen.

Nicht berücksichtigt werden können Vorhaben, die in erster Linie dem Erhalt einer graduellen Fortentwicklung oder der Koordination bestehender Infrastrukturen dienen. Maßgeblich ist dabei der wissenschaftliche Mehrwert des Vorhabens über die bereits bestehenden Strukturen hinaus. Weiterhin nicht berücksichtigt werden Vorhaben, die auf eine Einrichtungs- oder Institutsgründung oder die dauerhafte Förderung eines bereits bestehenden Vorhabens abzielen.

Bei den einzureichenden Vorhaben wird eine angemessene Planungsreife vorausgesetzt. Das bedeutet, dass die erforderlichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, wie auch die organisatorischen Planungen so weit vorangeschritten sein müssen, dass innerhalb der nächsten vier Jahre Umsetzungsreife erreicht werden kann.

Information zum Verfahren

Zeitplan

Die Veröffentlichung des offiziellen Aufrufs zur Einreichung von Kurzkonzepten ist für den 15.7.2024 geplant. Dann werden auch eine Dokumentvorlage für die etwa 30-seitigen Kurzkonzepte und ein Leitfaden mit Erläuterungen für die Einreicher, sowie weitere Informationen zu den Bewertungskriterien bereitgestellt.

Am 23.7.2024 sowie am 14.8.2024 wird eine digitale Informationsveranstaltung für potenzielle Konzepteinreicher angeboten.

Forschungseinrichtungen oder Hochschulen, die planen ein Kurzkonzept einzureichen, müssen bis zum 26.8.2024 eine verbindliche Interessenbekundung abgeben. Hierzu wird eine Formatvorlage bereitgestellt. Die Abgabe einer Interessenbekundung verpflichtet nicht zur Einreichung eines Kurzkonzeptes - ohne Abgabe einer Interessenbekundung ist eine Einreichung jedoch nicht möglich.

Verbindliche Einreichungsfrist für die Kurzkonzepte ist der 25.10.2024. Ein Nachreichen von Unterlagen oder Informationen ist nicht möglich.

Nach einer formalen Eingangsprüfung durch das BMBF beginnt ab November 2024 die Bewertungsphase.

Grafik zum Zeitplan des Verfahrens

Zeitplan des Verfahrens

Grafik zum Zeitplan des Verfahrens

Ablauf des Bewertungsverfahrens

Die eingereichten Kurzkonzepte durchlaufen ein ausbalanciertes Begutachtungsverfahren, das aus drei parallelen Bewertungssträngen besteht:

  • Eine wissenschaftsgeleitete Bewertung durch den Wissenschaftsrat. Dabei stehen die vier Dimensionen wissenschaftliches Potential, wissenschaftliche Nutzung, die Bedeutung für den Wissenschaftsstandort Deutschland und die wissenschaftliche und technische Umsetzbarkeit im Fokus.
  • Eine Bewertung der Belastbarkeit der vorgelegten Kostenplanungen und Finanzierungskonzepte über den gesamten Lebenszyklus der FIS, sowie eine Analyse der technischen, organisatorischen und finanziellen Risiken durch ein Panel aus externen Expertinnen und Experten (Bewertung der Kosten und Risiken). Dabei werden auch Nachhaltigkeitsaspekte bei Aufbau und Betrieb berücksichtigt.
  • Zudem wird das Innovations- und Transferpotential der Vorhaben durch ein Gremium aus internationalen Experten und Expertinnen bewertet. Dabei wird ein umfassender Transferbegriff zugrunde gelegt, um das Wirkungspotential der Vorhaben über das wissenschaftliche Potential hinaus für den Standort Deutschland als Teil der europäischen Gemeinschaft zu bewerten. Dieser Transferbegriff umfasst neben den gesellschaftlichen Wirkungen sowie Beiträgen zur Zukunftsvorsorge und Transformation beispielsweise auch zu erwartende Beiträge der Vorhaben zur technologischen Souveränität in Deutschland und Europa.

Die Ergebnisse der drei Bewertungsstränge werden vom BMBF zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt und die aussichtsreichsten Vorhaben in Form einer Shortlist veröffentlicht.

Mit der Aufnahme in die Shortlist ist keine Zusage, ob und wie viele Vorhaben ggf. in die Umsetzung kommen, und insbesondere auch keine verbindliche Zusage einer Finanzierung verbunden. Die abschließende Entscheidung hierüber erfolgt unter Berücksichtigung der gesamtstaatlichen Relevanz und in enger Abstimmung mit der Weiterentwicklung der jeweiligen Fachstrategie sowie in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln.

Grafik zum Ablauf des Bewertungsverfahrens

Ablauf des Bewertungsverfahrens

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© | BMBF Ablauf des Bewertungsverfahrens
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