Forschungsdaten

Wissenschaftssystem

Daten besitzen ein großes Innovationspotential und können bei der Bewältigung der Herausforderungen unserer Zeit helfen. Dafür brauchen Forschung und Wissenschaft einen besseren Zugang zu Daten.

Chancen

  • Ein besserer Zugang zu Daten für die öffentliche und private Forschung ermöglicht wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt.
  • Die Verknüpfung von Forschungsdaten aus unterschiedlichen Domänen und Sektoren erlaubt innovative neue Forschungsansätze. Auf deren Basis entstehen Lösungen für technologische und gesellschaftliche Herausforderungen. Neue Geschäftsmodelle werden möglich.
  • Die Verfügbarkeit von hochwertigen Forschungsdaten steigert die Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems. So wird es zum Anziehungspunkt für herausragende Forschende aus aller Welt.

Forschungsdaten – Grundlage für Innovation und Erkenntnisgewinn

Um das Innovationspotential von Daten für Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Staat noch besser auszuschöpfen, fördert das BMBF Zugang, Bereitstellung und Nutzung von Forschungsdaten. Grundlage dafür sind unter anderem der Aktionsplan Forschungsdaten des BMBF, aber auch das geplante Forschungsdatengesetz. Dabei spielen die Auswertung und Verknüpfung verschiedener Datenmengen sowie neue Formen und Modelle des Datenteilens für die Forschung eine wichtige Rolle. Gleichzeitig gilt es, Methoden, Standards und Formate zu definieren, die einen Austausch der Daten über wissenschaftliche Domänen und Sektoren (zum Beispiel Wissenschaft, Wirtschaft, Gesundheit, Verkehr) hinweg ermöglichen. Dazu gehört auch, den Zugang zu Daten der öffentlichen Hand zu öffnen und zu vereinfachen sowie Verknüpfungsmöglichkeiten zu schaffen. Profitieren sollen öffentliche und private Forschungseinrichtungen gleichermaßen, insbesondere auch Unternehmen. So soll ein Impuls für die Schaffung neuer Erkenntnisse und die Entwicklung datenbasierter Geschäftsmodelle gesetzt werden.

Forschungsdatenmanagement

Forschungsdaten sind Daten, die im Laufe des Forschungsprozesses entstehen, zum Beispiel im Rahmen von Experimenten, Messungen, Quellenforschungen, Erhebungen, Befragungen oder Daten, die mit einer wissenschaftlichen Methode verarbeitet werden. Forschungsdaten stellen die Basis für Forschungsergebnisse dar.

Zu Forschungsdaten gehören beispielsweise:

  • Messergebnisse und Laborwerte,
  • Texte,
  • Resultate aus Umfragen,
  • Feldnotizen,
  • audiovisuelle Dokumente,
  • Objekte
  • oder auch die für die Bearbeitung der Daten benutzte Software.

Das Forschungsdatenmanagement umfasst alle Maßnahmen zur Organisation, Bewahrung und Dokumentation der erhobenen Daten. Es erstreckt sich über alle Stadien des Forschungszyklus, von der Planung eines Forschungsprojekts über dessen Durchführung bis hin zur Veröffentlichung der Ergebnisse und der Bereitstellung der Daten in Repositorien oder Datenzentren, um die Nachnutzung durch andere Forschende zu gewährleisten. Ein nachhaltiger, offener Umgang mit Forschungsdaten fördert die Transparenz, Reproduzierbarkeit und Nachnutzung der Ergebnisse. Das Forschungsdatenmanagement ist wichtiger Teil der guten wissenschaftlichen Praxis.

Das Forschungsdatengesetz: Ein Booster für die Forschungslandschaft

Die datenbasierte Forschung braucht klare und einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für den Zugang zu und die Verknüpfung von Daten. Der europäische Gesetzgeber hat mit dem Data Governance Act, dem Digital Services Act und dem Data Act einen Rahmen für das Datenrecht gegeben. Mit dem Forschungsdatengesetz sollen nunmehr auf nationaler Ebene erstmals notwendige Rechtsgrundlagen geschaffen, um die datenbasierte Forschung in Deutschland voranzutreiben. Dazu gehören ein sektorenübergreifender Anspruch auf Zugang zu Daten inklusive zentraler Datenzugangs- und Datentreuhandstelle ebenso wie Rechtsgrundlagen, die eine datenschutzkonforme und technisch sicherere Datenverknüpfung ermöglichen. Ergänzt wird dies um forschungsfreundliche Anpassungen im Datenschutzrecht. Auch die Auffindbarkeit von dezentral gehaltenen Forschungsdaten soll verbessert werden. Das Forschungsdatengesetz soll hierdurch zu einem Booster für die Forschungslandschaft in Deutschland werden. Zugleich soll es dazu beitragen, dass der Forschungsstandort Deutschland europäisch und international wettbewerbsfähig und attraktiv bleibt. Dies ist wichtig, damit Innovationen hier bei uns in Deutschland geschaffen werden.

Nationale Forschungsdateninfrastruktur

Als Grundlage für ein besseres Forschungsdatenmanagement in Deutschland fördert das BMBF gemeinsam mit den Ländern seit 2019 den Aufbau und Betrieb der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI). In der NFDI werden wertvolle Datenbestände von Wissenschaft und Forschung für das gesamte deutsche Wissenschaftssystem systematisch erschlossen, vernetzt und nachhaltig sowie qualitativ nutzbar gemacht.

Hierbei finden auch die sogenannten FAIR-Prinzipien Anwendung, nach denen Daten

  • auffindbar (Findable),
  • zugänglich (Accessible),
  • interoperabel (Interoperable) und
  • wiederverwertbar (Re-useable)

zur Verfügung gestellt werden sollen.

In 26 Fachkonsortien und einem Konsortialverbund, der Basisdienste für alle Konsortien entwickeln soll, arbeiten mehr als 400 Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Datenzentren oder Forschungsmuseen an dem Aufbau der NFDI. Um die Aktivitäten zu koordinieren, wurde der gemeinnützige Verein Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) e.V. mit Sitz in Karlsruhe gegründet und eine Geschäftsstelle eingerichtet. Die NFDI ist als mandatierte Organisation auch am Aufbau der European Open Science Cloud (EOSC) beteiligt. Diese Initiative der Europäischen Kommission, der EU-Mitgliedsländer und assoziierten Staaten sowie der EOSC Association zielt darauf ab, einen europaweiten Verbund von Infrastrukturen zu schaffen, der den Zugang zu Forschungsressourcen und Diensten ermöglicht.

Rat für Informationsinfrastrukturen

Der Rat für Informationsinfrastrukturen (RfII) berät als Sachverständigengremium Politik und Wissenschaft in strategischen Zukunftsfragen der digitalen Wissenschaft und in Gestaltungsfragen rund um Daten- und Informationsinfrastrukturen. Seine 24 Mitglieder repräsentieren ein breites Spektrum wissenschaftlicher Disziplinen, Einrichtungen und Institutionen. In seiner aktuellen Mandatsphase liegt der inhaltliche Fokus auf den Synergien der Daten- und Informationsinfrastrukturen in Deutschland (NFDI) und Europa (EOSC) und ihren Schnittstellen zu Datenräumen anderer Sektoren (wie zum Beispiel der Wirtschaft).

Quiz

FrageFrage: 1von 5

Forschungsdaten sind bereits heute schon für Forschende in hoher Qualität zugänglich und stehen für weitere Forschungsarbeiten, beispielsweise zur Bearbeitung neuer Forschungsfragen oder zur Reproduktion beziehungsweise Überprüfung von Forschungsergebnissen, zur Verfügung

FAQ zum Datenzugang

Sind meine Daten auch vom Datenzugang der Forschung betroffen?

Der Datenzugang soll Daten der öffentlichen Hand, wie Statistikdaten und Registerdaten, erfassen. Zu privaten Daten besteht kein Zugangsanspruch.

Darf ich selbst einen Zugangsantrag stellen?

Für einen Zugangsantrag muss ein konkretes Forschungsvorhaben nachgewiesen werden.

Kann ich die Daten herunterladen?

Nein, die Daten können nicht aus der kontrollierten, besonders sicheren Verarbeitungsumgebung heruntergeladen werden.

Sind meine Geschäftsgeheimnisse betroffen?

Der Zugang soll zu Daten der öffentlichen Hand gewährt werden. Privatwirtschaftliche Marktteilnehmer werden nicht verpflichtet.

 

Redaktionsschluss dieses Textes: 01.11.2024