Inhalt
Eine Sprunginnovation kann
- einen existierenden Markt grundlegend verändern,
- einen komplett neuen Markt erschaffen oder
- ein bedeutendes technologisches, soziales oder ökologisches Problem lösen.
Klimaschutz, Gesundheitswesen oder Mobilität – zentrale Themen, die unsere Gesellschaft stark beschäftigen und kontinuierliche Weiterentwicklung erfordern. Um einem Stillstand im Fortschritt unseres Landes entgegenzuwirken, sind wir darauf angewiesen, dass mehr revolutionäre Ideen und Sprunginnovationen in Deutschland entwickelt und gefördert werden.
Die SPRIND – Bundesagentur für Sprunginnovationen
Um innovative Ideen und die Fortentwicklung im Land voranzutreiben, wurde im Dezember 2019 die Bundesagentur für Sprunginnovationen, kurz SPRIND, in Leipzig gegründet. Die Abkürzung SPRIND steht für Sprunginnovationen in Deutschland. Sie ist ein flexibles und schnelles staatliches Instrument zur Förderung zukunftsweisender Erfindungen und Entwicklungen. Der Bund ist alleiniger Gesellschafter.
Ein Geschäftsführer und eine Geschäftsführerin leiten die SPRIND:
- Rafael Laguna de la Vera (wissenschaftliche Geschäftsführung) und
- Berit Dannenberg (kaufmännische Geschäftsführung).
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist Dr.-Ing. E. h. Peter Leibinger (TRUMPF SE + Co. KG)
Mit der SPRIND wollen das BMBF, kurz für Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Suche nach visionären Ideen sowie deren Entwicklung und Markteintritt beschleunigen.
SPRIND Challenges – Wettbewerb der klügsten Köpfe
Die besten Ideen entstehen häufig im Wettbewerb. Die Agentur setzt daher auf sogenannte Challenges: Innovationswettbewerbe zu den drängendsten gesellschaftlichen Herausforderungen. Die Wettbewerbe finden in mehreren Stufen statt. Seit der ersten Challenge im Sommer 2021 starteten unter anderem Wettbewerbe zur CO2-Verwertung, Energie- und Datenspeicherung oder zur zirkulären Kreislaufwirtschaft.
SPRIND Tochtergesellschaften – mehr agiles Unternehmertum
Ein weiteres Förderinstrument der SPRIND Agentur ist die Gründung von Tochtergesellschaften. Diese ermöglichen den Innovatorinnen und Innovatoren, ihre Vorhaben voranzutreiben. Eine Zukunftsstrategie des BMBF und der Bundesagentur für Sprunginnovationen ist es, die Tochtergesellschaften nach fünf Jahren als Unternehmen am Markt zu behaupten. Die aktuell geförderten Projekte reichen von einem neuartigen Alzheimer-Medikament bis hin zu einer innovativen Lösung, um Mikroplastik aus Gewässern zu entfernen. Eine ausführliche Vorstellung der bereits gestarteten Projekte ist hier zu finden.
Vorschläge
Start
Projektvorschläge können jederzeit direkt bei der SPRIND eingereicht werden.
Nähere Details dazu finden sich auf der Webseite der Agentur (www.sprind.org).
Mehr Flexibilität durch das SPRIND-Freiheitsgesetz
Seit dem 30. Dezember 2023 besitzt die Bundesagentur für Sprunginnovationen mehr Flexibilität durch das sogenannte SPRIND-Freiheitsgesetz.
- Durch die Lockerung der rechtlichen, sowie finanziellen Rahmenbedingungen, kann die Agentur nun ohne den Bund als bisherige Zwischeninstanz agiler fördern und investieren.
- Zudem gibt es eine Ausnahmeregelung zum Besserstellungsverbot, wodurch die SPRIND in begründeten Fällen qualifiziertes und mithin am Markt stark umkämpftes Personal anwerben kann.
- Des Weiteren kann sie nun neben den bisherigen Finanzierungsinstrumenten auch privatrechtliche finanzielle Mittel zur Förderung von Innovationen nutzen und sich selbst an Unternehmen sowie Unternehmensgründungen beteiligen.
- Auch ermöglicht das Gesetz eine flexiblere Mittelbewirtschaftung. Insgesamt bedeutet das weniger bürokratische Hürden und mehr unmittelbare Befugnisse, um Sprunginnovationen schneller, passgenauer und besser zum Durchbruch zu verhelfen.
Innovationspolitische Begleitung und Internationalisierung der SPRIND Agentur
Die SPRIND steht für neuartige Unterstützungsmaßnahmen für Erfindungen und Entwicklungen, die aus visionären Ideen entstehen. Wie bei jeder Innovation ist es auch bei der SPRIND wichtig, sich stetig kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Die Instrumente zur Förderung von Sprunginnovationen der SPRIND werden daher stetig evaluiert und optimiert.
Von der Idee zur Sprunginnovation
-
Projekteinreichung
Jede gute Idee, die das Potenzial zu tiefgreifenden Veränderungen hat und zivile Zwecke verfolgt, darf jederzeit bei der Bundesagentur für Sprunginnovationen eingereicht werden. Hierfür gibt es einen Leitfaden mit den wichtigsten Fragen.
-
Prüfung
Einreichungen werden bei der SPRIND erfasst. Ausgewählte Expertinnen und Experten prüfen im Mehraugenprinzip die Idee. Alle notwendigen Dokumente werden gesichtet.
-
Projektkonzept
Wird die Idee als disruptiv eingeschätzt, unterstützen erfahrene Innovationsmanagerinnen und -manager der SPRIND Agentur bei der strategischen Weiterentwicklung der Projektidee.
-
Auswahlentscheidung
Die Idee wird dem SPRIND-Entscheidungsgremium vorgestellt. Bewertet dieses das vorgelegte Konzept positiv, dann wird es dem SPRIND-Aufsichtsrat vorgelegt. Dieser entscheidet final, ob und welche Kooperation möglich ist.
-
Unterstützungsangebote
Eine klassische Zuwendung von Fördergeldern gibt es nicht. Die SPRIND nutzt flexible Förderinstrumente. Außerdem erarbeitet sie sehr individuelle Angebote zur Finanzierung, Beratung, Unternehmensgründung, zum Teambuilding und Netzwerkaufbau bedarfsgerecht.
-
Zeitrahmen
Die Auswahl dauert im Schnitt 12 Wochen von der Projekteinreichung bis zur Aufsichtsratsentscheidung. Sollte sich die SPRIND für das Projekt engagieren, ist eine mehrjährige Unterstützung vorgesehen.
Um global wettbewerbsfähig zu bleiben, sind internationale und vor allem europäische Kooperationen essenziell. Wichtige internationale Partner sind deshalb unter anderem der Europäische Innovationsrat (EIC) sowie internationale Initiativen.
Redaktionsschluss dieses Textes: 01.11.2024