Inhalt
In vielen Bereichen der Spitzenforschung sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Vorreiter des technologischen Fortschritts. Mit KMU-innovativ vereinfacht das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für KMU. Ein zentraler Lotsendienst hilft bei allen Fragen weiter. Verbindliche Bearbeitungsfristen geben Planungssicherheit. KMU-innovativ ist in Technologiefeldern integriert, die für Deutschlands Zukunft besonders wichtig sind:
Technologiefelder
Spitzenforschung bietet KMU die Chance, mit neuen Produkten und Prozessen erfolgreich im Markt zu bestehen. Bei der Erschließung neuer Märkte sind KMU besonders flexibel und schnell. Dies gilt gerade für neue Forschungsfelder, in denen Geschwindigkeit entscheidet. Wichtige Impulse hierfür kommen in vielen Fällen aus mittelständischen Unternehmen. Auch in den Dienstleistungsbranchen sind es vor allem KMU, die in Forschung und Entwicklung investieren.
KMU-innovativ: Eine Erfolgsgeschichte
-
15700
Ideen für risikoreiche Forschung wurden bereits eingereicht (Stand: Juni 2024).
-
2700
ambitionierte Forschungsvorhaben wurden bereits als Einzel- oder Verbundprojekt gefördert (Stand: Juni 2024).
-
4500
KMU waren an den bisher geförderten Projekten beteiligt (Stand: Juni 2024).
-
über 2
Mrd. € wurden bereits für risikoreiche Projekte von innovativen KMU zur Verfügung gestellt (Stand: Juni 2024).
Die Vorteile von KMU-innovativ
Beratung durch einen Lotsendienst
Mit dem Lotsendienst für Unternehmen können alle Fragen rund um KMU-innovativ schnell und umfassend telefonisch (kostenfrei: 0800 26 23 009) besprochen werden. Alle Bekanntmachungen und Informationen zu den einzelnen Technologiefeldern der Förderinitiative KMU-innovativ finden Sie hier auf der Seite unter der Überschrift „Technologiefelder".
Schnelles Verfahren
Ein zweistufiges Verfahren mit verbindlichen Fristen gibt Planungssicherheit. Das Auswahlergebnis wird in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der Projektskizze zum 15. April bzw. 15. Oktober mitgeteilt. Über die Bewilligung einer Förderung wird in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen entschieden.
Vereinfachte Bonitätsprüfung
Im Rahmen von KMU-innovativ gelten einfache Regeln für den Nachweis des erforderlichen Eigenkapitals, wenn die Eigenanteile aller BMBF-geförderten Vorhaben des Unternehmens pro Jahr unter 100.000 Euro liegen. Das sorgt dafür, dass auch Spitzenforscher in kleinen Unternehmen ihre Ideen verwirklichen können.
Erfolgsgeschichte von Anfang an
Die Förderinitiative stößt seit ihrem Start 2007 auf große Resonanz. Ein Großteil der Unternehmen bewirbt sich erstmals um BMBF-Fördermittel – erfolgreich! Die Förderinitiative KMU-innovativ steht heute für etwa ein Viertel der KMU-Förderung des BMBF.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wo findet man die Bekanntmachung bzw. die Richtlinie?
Jedes Technologiefeld innerhalb von KMU-innovativ wird mit einer eigenen Internetseite vorgestellt. Die Bekanntmachungen bzw. Richtlinien selbst können Sie dort finden.
Wie gelangt man zum Skizzentool?
Auf der Internetseite des jeweiligen Technologiefeldes von KMU-innovativ führt ein Link direkt zum Skizzentool.
Wer kann sich um Fördermittel bewerben?
Förderungswürdig sind Einzel- und Verbundvorhaben von Unternehmen mit Kompetenz in dem jeweiligen Technologiefeld. Generell ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU mit Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, möglich. Es muss jedoch der Nutzen des Vorhabens in erster Linie den an der Forschung und Entwicklung beteiligten KMU zugutekommen. Genaue Hinweise bezüglich der Antragsberechtigten sind der jeweiligen Bekanntmachung zu entnehmen.
Wer kann Projektkoordinator sein?
Projektkoordinator (bei Verbundprojekten) ist grundsätzlich ein KMU beziehungsweise ein mittelständisches Unternehmen. Der Projektkoordinator reicht die gemeinsame Skizze über das Onlinetool ein.
Können sich auch neu gegründete Unternehmen beteiligen?
Auch neu gegründete Unternehmen können sich beteiligen, wenn sichergestellt ist, dass der Eigenanteil erbracht werden kann.
Welcher Eigenanteil wird vom KMU erwartet? Wie hoch ist der KMU-Bonus?
Das BMBF gewährt staatliche Beihilfen auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission. Die AGVO findet sich in der Anlage der Bekanntmachung. In der AGVO ist das zulässige Verhältnis zwischen Fördermitteln und Eigenmitteln bei geförderten Unternehmen geregelt. Unternehmen können eine Förderung nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie in der Lage sind, den Eigenanteil an ihren Projektkosten zu tragen. Regelungen zur Höhe des Eigenanteils sowie zur Gewährung eines KMU-Aufschlags (Bonus), durch den sich der Eigenanteil reduzieren kann, sind den geltenden Bekanntmachungen zu entnehmen.
Gibt es Vorgaben zum maximalen Projektvolumen?
Das maximale Projektvolumen ist von der Projektkonstellation und vom Leistungsvermögen der beteiligten KMU abhängig.
Welche Kosten werden in der Projektkalkulation berücksichtigt?
Welche Projektkosten für Unternehmen zuwendungsfähig sind, ist im "Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen - Kostenbasis- (AZK Finanzierung, Vordr.-Nr. 0048a)" geregelt. Merkblätter werden im Formularschrank für Fördervordrucke des Bundes bereit gestellt.
Welche Kostenabrechnungen gibt es bei der Zuwendung auf Kostenbasis?
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Kostenabrechnung und damit der Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis:
- Kostenabrechnung nach PreisLS (Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten)
- Pauschalierte Kostenabrechnung bei KMU und Mittelstand nach Nr. 2.4 der „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017) , einschließlich Bestätigung zur Zuschlagshöhe im Sinne des Artikel 25 III e) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission (Erklärung siehe Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis - AZK, Vordruck 0047a). Hierzu können nach Änderung der beihilferechtlichen Regelungen in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (in Kraft seit 01.07.2023) Ausnahmenregelungen für neue Vorhaben vom Zuwendungsgeber zugelassen werden.
Einzelheiten sind dem "Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen - Kostenbasis (AZK-Finanzierung , Vordruck 0048a) und Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis - AZK, Vordruck 0047a (2024) zu entnehmen.
Für die Projektförderung relevante Formulare, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen werden im Formularschrank für Fördervordrucke des Bundes bereitgestellt.
Die Entscheidung, ob die Gemeinkosten im kaufmännischen Sinne detailliert abgerechnet werden sollen (nach PreisLS) oder die pauschalierte Abrechnung gewählt wird, muss das Unternehmen nach entsprechender Kalkulation selbst treffen. Bei laufenden Vorhaben kann nicht von pauschalierter auf PreisLS-Abrechnung gewechselt werden. Hat ein Unternehmen bereits bei einem anderen geförderten Vorhaben die Abrechnung nach PreisLS gewählt, ist grundsätzlich ein Wechsel zum pauschalierten Verfahren nicht mehr möglich. Hierzu können insbesondere in der aktuellen Situation nach Änderung der beihilferechtlichen Regelungen in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (in Kraft seit 01.07.2023) Ausnahmenregelungen für neue Vorhaben vom Zuwendungsgeber zugelassen werden.“
Welche Vor- und Nachteile hat die detaillierte Abrechnung nach Preis-LS?
- Die Abrechnung nach PreisLS ist flexibel nutzbar, da mehrere Optionen zur Kostenabrechnung zur Verfügung stehen, je nach Grundlagen im Unternehmen, geregelt in Ziffer 2.2.1 der NKBF 2017.
- Mit der Abrechnung nach PreisLS kann eine hohe Kostendeckung relativ einfach erreicht werden; grundsätzlich muss das Unternehmen die Selbstkosten über ein geordnetes Rechnungswesen nachweisen. Diese können im Zweifel auch anhand der doppelten Buchführung ermittelt und nachgewiesen werden, womit eine weniger komplexe Ermittlungsalternative zur Verfügung steht.
- Im Rahmen dieses Nachweises können die tatsächlichen projektbezogenen Gemeinkosten geltend gemacht werden. Unterschiedlichen Gestaltungs- und Kostenvarianten von Projekten kann hiermit Rechnung getragen werden.
Wann kann eine pauschalierte Abrechnung der Gemeinkosten erfolgen?
In den NKBF 2017 ist geregelt, dass die pauschalierte Abrechnung nur zugelassen werden kann, wenn ein Unternehmen
- über ein geordnetes Rechnungswesen i.S. von Nr. 2 PreisLS verfügt oder
- in der Lage ist, seine Kosten in vereinfachter Form anhand der kaufmännischen Buchführung zu ermitteln und nachzuweisen
- und die Bestätigung der AGVO-Konformität (Bestätigung gemäß Antragsrichtlinie, Vordruck Nr. 0047a) vorlegen kann
Wie umfangreich sollte die Projektbeschreibung in der Skizze sein?
Projektskizzen sollten den Umfang, den die jeweilige Bekanntmachung vorgibt, nicht überschreiten und über das Skizzeneinreichungstool online eingereicht werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar.
Muss auch die unterschriebene Skizze dem Projektträger zum Bewertungsstichtag vorliegen?
Die Skizzeneinreichung muss spätestens bis zum jeweiligen Stichtag über ein Skizzentool online abgeschlossen sein. Für jedes Technologiefeld und jeden Stichtag wird für die Skizzeneinreichung ein eigenes Skizzentool durch die Projektträger online bereitgestellt. Bei einigen Projektträgern muss das ausgedruckte und unterschriebene Projektblatt bzw. die Projektskizze direkt nach dem Stichtag eingereicht werden.
Wer muss die Projektskizze unterschreiben?
Wenn ein unterschriebenes Projektblatt bzw. eine Projektskizze erforderlich ist, ist die Unterschrift des Projektleiters ausreichend. Erst die Förderanträge müssen rechtsverbindlich unterschrieben werden.
Ist es möglich, in mehreren Technologiefeldern dieselbe Skizze einzureichen?
Wir empfehlen, im Vorfeld der Projektskizzeneinreichung die Technologiefeldzuordnung vorzunehmen und mit dem Projektträger abzustimmen. Wenn eine eindeutige Zuordnung des Themas nicht möglich ist, kann die Projektskizze in Ausnahmefällen auch in mehreren Technologiefeldern eingereicht werden. Ein Antrag kann jedoch nur in einem Bereich gestellt werden.
Wie wird ein KMU definiert?
Ein KMU ist entsprechend der Definition der EU-Kommission ein Unternehmen, das
- weniger als 250 Beschäftigte hat,
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder
- eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweist.
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte sind die Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen. Die Kommission hat dazu einen Benutzerleitfaden veröffentlicht.