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Das AFBG: finanzielle Unterstützung für berufliche Fortbildungen
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG oder Aufstiegs-BAföG) ist das Äquivalent zum BAföG in der beruflichen Bildung. Mit dem AFBG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt. Ziel ist es, die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten eines jeden Einzelnen und die Fortbildungsmotivation zu verbessern sowie den Fachkräftenachwuchs zu sichern. Der Beitrag zum Lebensunterhalt wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss geleistet. Die Kosten für die Maßnahme (zum Beispiel Lehrgänge) werden bis zu einem Betrag von 15.000 Euro mindestens zur Hälfte mit einem Zuschuss gefördert.
Das AFBG unterstützt individuelle Karrierewege
Das Gesetz regelt einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Gefördert wird die Teilnahme an vorbereitenden Lehrgängen zum Geprüften Berufsspezialisten/ zur Geprüften Berufsspezialistin, zum Meister oder Bachelor Professional bis hin zum Master Professional oder gleichwertige Fortbildungsabschlüsse. Es ist ein Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt, Fernunterricht). Die AFBG-Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Das AFBG fördert den Fachkräftenachwuchs
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt die berufliche Qualifizierung, stärkt die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses und bietet für potenzielle Existenzgründerinnen und -gründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Das AFBG leistet insoweit einen Beitrag zur Sicherung und Qualifizierung von Fach- und Führungskräften und trägt damit auch zur Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland bei.
Welche Maßnahmen werden durch das Aufstiegs-BAföG gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung in Vollzeit oder Teilzeit.
Welche Voraussetzungen muss eine Vollzeitmaßnahme erfüllen?
Um die Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG zu erfüllen, müssen Vollzeitmaßnahmen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, dürfen nicht länger als drei Jahre dauern und müssen eine bestimmte Fortbildungsdichte aufweisen (mindestens 25 Unterrichtsstunden an mindestens vier Werktagen die Woche).
Wie setzt sich die Förderung einer Vollzeitmaßnahme zusammen?
Es wird ein Maßnahmebeitrag geleistet, zum Beispiel zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. 50 Prozent sind ein Zuschuss. Für 50 Prozent kann ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Bei Vollzeitmaßnahmen wird einkommens- und vermögensabhängig ein Unterhaltsbeitrag als Vollzuschuss geleistet.
Welche Voraussetzungen muss eine Teilzeitmaßnahme erfüllen?
Um die Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG zu erfüllen, müssen Teilzeitmaßnahmen min. 200 Unterrichtsstunden auf Stufe 1 (Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin) und mindestens 400 Unterrichtsstunden auf Stufe 2 (Bachelor Professional oder Meister) oder 3 (Master Professional) umfassen.
Wie werden Teilzeitmaßnahmen gefördert?
Es wird ein Maßnahmebeitrag geleistet, zum Beispiel zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. 50 Prozent sind ein Zuschuss. Für 50 Prozent kann ein zinsgünstiges Darlehen bei der KfW beantragt werden.
Wird auch ein Meisterstück gefördert?
Zu den Materialkosten der fachpraktischen Arbeit wird durch das AFBG eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten und einer Höhe von bis zu 2.000 Euro gewährt. 50 Prozent der Förderung sind auch hier ein Zuschuss. Für 50 Prozent kann ein zinsgünstiges Darlehen bei der KfW beantragt werden.
Wie werden Familien durch das AFBG finanziell unterstützt?
Der Unterhaltsbeitrag erhöht sich für den Ehegatten und Lebenspartner sowie für jedes Kind um jeweils 235 Euro je Monat. Dieser einkommens- und vermögensabhängige Betrag wird zu 100 Prozent als Zuschuss geleistet.
Wie werden Alleinerziehende gefördert?
Alleinerziehende erhalten einen pauschalen Zuschuss für die Kinderbetreuung in Höhe von 150 Euro pro Kind (bis 14 Jahre) und Monat.
Gibt es Erlassmöglichkeiten für das KfW-Darlehen?
Erlasse gibt es für das Bestehen der Prüfung, für die Gründung einer Existenz sowie bei geringem Einkommen bei zeitgleicher Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder der Pflege naher Angehöriger.
Gibt es eine Altersgrenze?
Nein, das Aufstiegs-BAföG kann unabhängig vom Alter beantragt werden.