Studentische Verbändeförderung

Studium

Das BMBF unterstützt studentisches Engagement in der Auseinandersetzung mit hochschulpolitischen Themen. Studierende sollen ihre Perspektiven in Diskussionen in der deutschen Hochschullandschaft einbringen können.

Chancen

  • Die Förderung bringt Studierende aus ganz Deutschland zusammen.
  • Durch den intensiven Austausch über die verschiedenen Hochschulen und auch Fachrichtungen hinweg können Studierende aktiv sowohl an ihren Hochschulen als auch bundesweit an der Verbesserung der Studienbedingungen mitwirken.
  • Die geförderten Workshops, Tagungen und Konferenzen zu hochschulbezogenen Themen können bundesweiter Multiplikator für studentisches Engagement an den Hochschulen sein.

Wir unterstützen studentisches Engagement bei der Auseinandersetzung mit hochschulbezogenen Themen von bundesweiter Bedeutung. Studierende sollen befähigt werden, zu Diskussionen und Veränderungsprozessen in der deutschen Hochschullandschaft beizutragen und damit auch daran teilzuhaben. Wichtig ist uns dabei der bundesweite Austausch und die Vernetzung der Studierenden untereinander.

Gefördert werden zum Beispiel Workshops, Kongresse, Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen zu bundesweit relevanten Hochschulthemen. Voraussetzung dafür ist, dass die Veranstaltungen von studentischen Verbänden oder anderen Organisationen für mindestens 40 Studierende organisiert und durchgeführt werden. Außerdem müssen grundsätzlich alle Studierenden teilnehmen können, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind – unabhängig von ihrem Studienort, ihrem Studienfach oder einer Vereinszugehörigkeit. Die konkreten Fördervoraussetzungen und -bedingungen werden jährlich bekanntgegeben.

Förderfähig sind beispielsweise Maßnahmen zu folgenden Themenbereichen:

Hochschulpolitik/-strukturen

zum Beispiel: Akkreditierung, Gleichstellungsfragen, Erstsemestereinführung, First Academic Generation, Hochschulwechsel, Prüfungsordnungen, Studienbedingungen wie Ausstattung von Arbeitsplätzen und Hörsälen, Studienfachwahl, Studienorientierung, Studienunterbrechung, Arbeiten an der Hochschule als Hilfskraft

Ehrenamtliches Engagement an der Hochschule

zum Beispiel: Fachschaftsarbeit wie Organisation, Recht, Gewinnung von Nachwuchs et cetera, allgemeine Information von Studierenden über die Mitwirkung in Hochschulgremien

Soziale Belange von Studierenden

zum Beispiel: Studieren mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, Studieren mit Behinderung, Bewältigung des Studienalltags, Mental Health, Stress, Gesundheitsangebote für Studierende, Awareness, Rassismus, Sexismus

Studienfinanzierung

zum Beispiel: Studienbeiträge, Studienförderung/-finanzierung wie Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und Stipendien, Sozialversicherung im Studium

Studentische Teilhabe an Forschung und Lehre

zum Beispiel: studienfachbezogene Betrachtung aktueller hochschulpolitischer Fragen mit Einfluss auf Curricula, Umsetzung und Fortschreibung des Bologna-Prozesses

Hochschule und Arbeitswelt

zum Beispiel: Forschungs- und Praxisbezug der Studiengänge beziehungsweise Curricula

Internationaler Austausch und Vernetzung

zum Beispiel: Anerkennungspraxis von im Ausland erbrachten Studienleistungen, Voraussetzung und Vorbereitung von Auslandsstudien und -praktika, Auslandsjahr, Integration ausländischer Studierender, Förderung der internationalen Verständigung und Zusammenarbeit

Third Mission

zum Beispiel: demographischer Wandel, Digitalisierung, Klima, Nachhaltigkeit, neue Formen des Lehrens und Lernens, Technologietransfer, Innovation, Service Learning und so weiter im Hochschulkontext, das heißt Betrachtung von Bezug und Einfluss der Themen auf Hochschulen

Förderzyklus

Darstellung des jährlichen (an die Studienjahre geknüpften) Förderzyklus aus Veröffentlichung der BKM, Einreichung und der Anträge, Förderentscheidung, Bewilligung, Zeitfenster für Veranstaltungen:

  1. Anfang des Jahres

    1.

    Veröffentlichung der BMBF-Förderrichtlinie Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen im Bundesanzeiger

  2. Ende März/Anfang April

    2.

    Fristende für die Einreichung der Förderanträge beim BMBF

  3. Juli

    3.

    Information an die Antragsteller über die grundsätzliche Förderentscheidung durch BMBF und sukzessive Bewilligung

  4. 01.10. bis 30.09. des Folgejahres

    4.

    Durchführung der Maßnahmen (Veranstaltungen) – orientiert am akademischen Jahr durch Zuwendungsempfänger

  5. Nach einer Veranstaltung

    5.

    Vorlage eines Nachweises durch Zuwendungsempfänger

 

Redaktionsschluss dieses Textes: 01.11.2024