Inhalt
Nichts stärkt die europäische Identität mehr als Begegnung und gelebtes Miteinander über Ländergrenzen hinweg. Dafür steht auch Erasmus+, das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (2021 - 2027).
Es fördert die Mobilität Lernender und unterstützt Menschen aller Altersstufen dabei, beschäftigungsrelevante und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben. Zudem fördert Erasmus+ die europäische und internationale Bildungszusammenarbeit. Den teilnehmenden Ländern hilft das Programm bei der Modernisierung ihrer Bildungssysteme und der Jugendarbeit.
Derzeit beteiligen sich die 27 EU-Mitgliedsstaaten der EU, sowie Island, Lichtenstein, die Republik Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei an Erasmus+.
Seit dem Start des Programms im Jahr 1987 konnten insgesamt rund 13 Millionen Menschen gefördert werden, dabei wurden allein circa eine Million Studierende und Personal im Hochschulbereich in Deutschland gefördert.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie fördert Erasmus+ Kitas und Schulen?
Mobilitätsprojekte (zum Beispiel mit Akkreditierung oder Kurzzeitprojekte) für Mitarbeiter und Schüler; Kooperationspartnerschaften für große Organisationen oder kleinere Partnerschaften; e-Twinning; European School Education Platform
Wie fördert Erasmus+ Schülerinnen und Schüler?
Austausche (alleine und als Gruppe), digitale Austausche (zum Beipsiel e-Twinning), gemeinsame Projekte für Schulen, Europa macht Schule
Wie fördert Erasmus+ Auszubildende und Ausbildungsbetriebe?
Auszubildende: Auslandspraktika; Ausbilder/Lehrkräfte: Job-Shadowings, Hospitationen, Lehr- und Schulungsaktivitäten sowie Weiterbildungen (Beantragung der Fördermittel durch Bildungseinrichtungen und Organisationen)
Wie fördert Erasmus+ Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden sowie Hochschulen?
Auslandsstudium, Auslandspraktika, Blended Intensive Programmes, Gemischte Mobilitäten, Erasmus Mundus Joint Master, Europa macht Schule, Mobilitäten von Hochschulmitarbeitern; Förderung von Hochschulkooperationen
Wie fördert Erasmus+ die Erwachsenenbildung?
Teilnehmende an Kursen oder Seminaren in einer Erwachsenenbildungseinrichtung: Auslandsaufenthalte; Personal von Einrichtungen der Erwachsenenbildung: Job-Shadowings, Hospitationen, Lehr- und Schulungsaktivitäten sowie Weiterbildungen (Antrag erfolgt durch Einrichtungen der Erwachsenenbildung für eine Akkreditierung oder für Kurzzeitprojekte)
Programmgeneration 2021-2027
Am 20. Mai 2021 hat das EU-Parlament die rechtliche Grundlage für die Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 geschaffen. Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021.
Schwerpunkte der Programmgeneration sind die soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben. Konkret bedeutet dies:
Mehr Budget – mehr Mobilität
Das Budget umfasst 28,4 Milliarden Euro - das ist fast doppelt so viel wie für das Vorläuferprogramm (2014–2020).
Mehr Nachhaltigkeit
Damit die Förderung von Lernmobilitäten dem Klimaschutz nicht entgegensteht, können Teilnehmende, die ein Reisemittel mit weniger CO2-Ausstoß nutzen, eine längere Reisezeit geltend machen und werden mit höheren Reisekostenpauschalen gefördert. Darüber hinaus werden virtuelles und blended learning für die Vor- und Nachbereitung genutzt.
Mehr Inklusion
Den breiten Inklusionsbegriff Europas zugrunde legend, haben die Nationalen Agenturen Inklusionsstrategien erstellt, um dem Ziel des Programms gerecht zu werden. Für Teilnehmende mit geringeren Möglichkeiten trägt Erasmus+ 100 Prozent der tatsächlichen nachgewiesenen Kosten im Bereich der Reise und des Aufenthalts.
Die Programmgeneration 2021-2027 steigert die soziale Teilhabe von Studierenden erheblich. Die Stipendien für Studierende erhöhen sich um 150 Euro monatlich. Zusätzlich erhalten Studierende mit Behinderung, bei Auslandsaufenthalten mit Kindern, aus einem nicht-akademischen Elternhaus oder erwerbstätige Studierende einen zusätzlichen Zuschuss von 250 Euro pro Monat.
Redaktionsschluss dieses Textes: 01.11.2024