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Eine hohe Qualität von Studium und Lehre an allen deutschen Hochschulen, eine hochwertige akademische Ausbildung der Studierenden und international wettbewerbsfähige Studienbedingungen sind die Voraussetzungen dafür, um langfristig ausreichend akademische Fachkräfte für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft auszubilden.
Daher haben die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern am 6. Juni 2019 den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken beschlossen. Mit dem Zukunftsvertrag als Nachfolge des Hochschulpakts 2020 verbessern Bund und Länder gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen – flächendeckend und dauerhaft. Gleichzeitig werden die insbesondere mit dem Hochschulpakt aufgebauten Studienkapazitäten bedarfsgerecht erhalten. Von besseren Studienbedingungen und einer höheren Lehrqualität an allen Hochschulen profitieren fast drei Millionen Studierende in ganz Deutschland.
Hochschulpakt 2020
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Mit dem Hochschulpakt 2020 handelten Bund und Länder vorausschauend. Die seit Mitte der 2000er Jahre stark angestiegene und seitdem dauerhaft hohe Studiennachfrage wurde antizipiert. Alle Studierwilligen in Deutschland konnten ein qualitativ hochwertiges Hochschulstudium aufnehmen. Mit Hilfe der von Bund und Ländern bereitgestellten Hochschulpaktmittel in Höhe von insgesamt rund 39 Milliarden Euro schufen die Hochschulen die dafür benötigten Studienkapazitäten. Insgesamt wurden in der Zeit von 2007 bis 2020 mit Mitteln des Hochschulpakts 1,63 Millionen zusätzliche Studienplätze finanziert.
Die Finanzierung des Zukunftsvertrags
Der Bund stellte für den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 1,88 Milliarden Euro bereit. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) hat am 4. November 2022 beschlossen, dass dieser Betrag in den Jahren 2023 bis 2027 dynamisiert wird (2023: 1,94 Milliarden Euro, 2024: 2,05 Milliarden Euro, 2025: 2,08 Milliarden Euro, 2026: 2,14 Milliarden Euro, 2027: 2,21 Milliarden Euro). So werden in diesem Zeitraum rund 338 Millionen Euro zusätzliche Bundesmittel zur Verfügung gestellt.
Die Länder stellen zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen Finanzmittel in mindestens derselben Höhe bereit, sodass den Hochschulen durch den Zukunftsvertrag jährlich insgesamt rund vier Milliarden Euro zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung stehen.
Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt transparent nach einem jährlich neu berechneten Schlüssel. Eine Übersicht über die Verteilung der Bundes- und Landesmittel im Jahr 2025 finden Sie hier.
Ziele und Maßnahmen des Zukunftsvertrags
Mit der dauerhaften Förderung soll insbesondere unbefristetes, mit Studium und Lehre befasstes Hochschulpersonal ausgebaut werden. Darin sehen Bund und Länder einen wesentlichen Faktor für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre.
Weitere qualitätssteigernde Maßnahmen, wie beispielsweise die Verbreitung innovativer Lehr- und Lernkonzepte oder der Ausbau von Beratungs- und Betreuungsangeboten, sind ebenfalls vorgesehen. Der Zukunftsvertrag kann damit auch die Durchlässigkeit im Bildungssystem erhöhen und eine zunehmend heterogene Studierendenschaft adressieren. Zudem können die Hochschulen einzelne Hochschultypen oder Fachbereiche gezielt ausbauen beziehungsweise fördern.
Die Mittel des Zukunftsvertrags dienen auch gezielt der Digitalisierung in Studium und Lehre. Dazu gehört die Erweiterung digitaler Angebote in der Lehre ebenso wie der Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Hochschulen.
Umsetzung des Zukunftsvertrags
Die Umsetzung des Zukunftsvertrags trägt der Vielfalt der Hochschullandschaft Rechnung. Alle sieben Jahre legt jedes Land in Abstimmung mit dem Bund in einer Verpflichtungserklärung fest, welche landesspezifischen strategischen Ansätze es bei der Verwendung der Mittel verfolgt, um die gemeinsam vereinbarten Ziele des Zukunftsvertrags zu erreichen. Von den Ländern definierte Indikatoren ermöglichen es, die Durchführung nachzuverfolgen und die Zielerreichung zu überprüfen. Die Verpflichtungserklärungen der Länder für die Jahre 2021 bis 2027 und weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Ein mehrstufiges Berichtswesen begleitet die Umsetzung des Zukunftsvertrags und die Erreichung der Ziele aus den Verpflichtungserklärungen der Länder:
- Jährliche Länderberichte über die Bereitstellung und die Verwendung der Mittel des Zukunftsvertrags sowie Nachweis, dass die Landesmittel zusätzlich zur Grundfinanzierung erbracht werden.
- Alle drei Jahre Länderberichte zur qualitativen Bewertung der durchgeführten Maßnahmen und der Zielerreichung anhand von Indikatoren.
- Alle sieben Jahre Evaluation des Zukunftsvertrags durch den Wissenschaftsrat.
Unter Berücksichtigung des Evaluationsergebnisses berät und beschließt die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz alle sieben Jahre über inhaltliche und finanzielle Anpassungsbedarfe. Dies findet erstmals im Jahr 2027 statt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Laufzeit hat der Zukunftsvertrag?
Der Zukunftsvertrag läuft unbefristet. Er stellt dauerhaft einen jährlichen Milliardenbetrag zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen zur Verfügung. Das schafft finanzielle Planungssicherheit und erlaubt es den Hochschulen, mehr Personal in Studium und Lehre dauerhaft zu beschäftigen.
Was unterscheidet den Zukunftsvertrag von seinem Vorgänger, dem Hochschulpakt?
Hauptmotiv des Hochschulpakts war, die stark gestiegenen Studienanfängerzahlen zu bewältigen. Heute haben sich die Zahlen auf hohem Niveau stabilisiert. Der Zukunftsvertrag zielt daher nicht mehr auf die Ausweitung, sondern den Erhalt der Studienkapazitäten sowie die Qualität von Studium und Lehre.
Was sind die Verpflichtungserklärungen der Länder?
Die Herausforderungen in Studium und Lehre unterscheiden sind von Land zu Land. Jedes Land stellt deshalb in einer landesspezifischen Verpflichtungserklärung dar, welche strategischen Ansätze und Schwerpunkte es bei der Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsvertrag verfolgt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Sind die Milliarden aus dem Zukunftsvertrag zusätzliche Mittel für die Hochschulen?
Die befristeten Mittel des Hochschulpakts werden mit dem Zukunftsvertrag verstetigt und gesteigert. Die Länder müssen Landesmittel mindestens in gleicher Höhe der Bundesmittel zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen bereitstellen. Der Nachweis hierüber erfolgt über ein jährliches Monitoring.
Wie kommen die Mittel des Zukunftsvertrags an die Hochschulen?
Empfänger der Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag sind zunächst die Länder. Die Länder geben die Bundes- und Landesmittel an ihren direkten Hochschulbereich weiter. Wie die Länder die Mittel auf ihre Hochschulen verteilen, liegt im Rahmen der Zweckbindung der Finanzmittel in deren Ermessen.
Kann der Zukunftsvertrag zu mehr unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen führen?
Ja, denn im Zukunftsvertrag ist der Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen und künstlerischen, mit Studium und Lehre befassten Personals als zentraler Schwerpunkt der Mittelverwendung verankert.
Welche Maßnahmen mit den Zukunftsvertragsmitteln noch durchgeführt werden?
Mit dem Zukunftsvertrag sind verschiedene Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre oder zum Kapazitätserhalt umsetzbar – zur Erhöhung der Durchlässigkeit, zur Adressierung einer heterogenen Studierendenschaft, zur Digitalisierung oder zur Schwerpunktsetzung in einzelnen Fachbereichen.
Redaktionsschluss dieses Textes: 01.11.2024