Inhalt
Studium und Lehre vor Ort stärken, Lehrinnovationen gestalten, Qualität fördern, neue Lehr- und Lernformate in Hochschulen erproben – zusammen mit mehr Austausch, besserer Vernetzung und nachhaltigem Wissenstransfer: Das wollen Bund und Länder in der Hochschullehre erreichen. Dafür haben sie die Stiftung Innovation in der Hochschullehre unter dem Dach der Toepfer Stiftung gGmbH ins Leben gerufen.
Die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern haben am 6. Juni 2019 die Bund-Länder-Vereinbarung Innovation in der Hochschullehre beschlossen. Damit soll in Nachfolge des Qualitätspakts Lehre die Erneuerungsfähigkeit der Hochschullehre gefördert werden, um sich besser und schneller auf neue gesellschaftliche Herausforderungen und Bedarfe aus Wissenschaft und Wirtschaft einzustellen.
150 Millionen Euro stehen jährlich auf Dauer zur Verfügung – zunächst allein durch den Bund und seit 2024 mit Länderbeteiligung über 40 Millionen Euro. Die Entscheidung für die Toepfer Stiftung gGmbH als Trägerinstitution hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz in ihrer Sitzung am 6. Dezember 2019 beschlossen. Bund und Länder haben in der Folge die Stiftung Innovation in der Hochschullehre am 9. November 2020 als neue, weitgehend selbständige Treuhandstiftung unter dem Dach der Toepfer Stiftung gGmbH errichtet.
Anreize für Lehr- & Lerninnovationen
Um kontinuierlich Anreize für Lehr-/Lern-Innovationen zu setzen, unterstützt die Stiftung die Entwicklung innovativer Studien- und Lehrformate durch entsprechende Förderung. Zugleich soll die Stiftung Austausch und Vernetzung relevanter Akteure sowie Wissenstransfer zu gelingender Lehre und zu neuen Ergebnissen und Erkenntnissen vorantreiben.
Aktivitäten im Überblick – Förderportfolio
Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre verwirklicht ihren Stiftungszweck durch Aktivitäten insbesondere in drei Bereichen:
- Wissenschaftsgeleitete Projektförderung
- Organisation und Förderung des bundesweiten Austauschs
- Organisation und Förderung des Wissenstransfers
Förderung von Projekten
Die Förderung innovativer Projekte in Studium und Lehre auf Basis wissenschaftsgeleiteter Auswahlverfahren umfasst drei Förderlinien:
- strategisch-strukturelle Stärkung der Hochschulen
- aktuelle, themenbezogene Herausforderungen
- themenoffene Erprobung neuer Ideen – Transfer erprobter Ansätze auf andere Fächer/Hochschulen
Austausch/Vernetzung & Wissenstransfer
Über die Projektförderung hinaus generiert die Stiftung durch folgende Aktivitäten spezifischen Mehrwert:
- Austausch zu fachbezogenen und themenübergreifenden Fragestellungen
- Vernetzung zwischen Hochschulen und beteiligen Akteurinnen und Akteuren
- Transfer von Wissen für einen breiten Kreis von Anwenderinnen und Anwendern
Redaktionsschluss dieses Textes: 01.11.2024