Finanzierung des Studiums

Studium

Für ein Studium benötigt man Geld. Was tun, wenn das nicht reicht? Der Bund bietet hier verschiedene Fördermöglichkeiten in Form von BAföG, Stipendien und Bildungskredit an.

Chancen

  • BAföG, Stipendien und Bildungskredit eröffnen Bildungschancen. Sie helfen bei der Finanzierung des Studiums.
  • Unsere Gesellschaft insgesamt profitiert von qualifizierten Kräften für Wissenschaft und Wirtschaft.

BAföG eröffnet Bildungschancen

Das BAföG (kurz für Bundesausbildungsförderungsgesetz) eröffnet jungen Menschen seit nahezu einem halben Jahrhundert Bildungschancen. Denn: Der Bund stellt mit der individuellen Ausbildungsförderung nach dem BAföG die für den Lebensunterhalt und das Studium benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung, soweit Studierende bzw. ihre Eltern (und etwaige Ehe- oder Lebenspartner/innen) diese nicht selbst aufbringen können. So haben bisher Millionen Jugendliche und junge Erwachsene vom BAföG profitiert. Dabei wurde das Gesetz immer weiterentwickelt und kontinuierlich an die Lebenswirklichkeit der jungen Menschen angepasst.

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Stipendien für engagierte Talente

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet ein breites Spektrum an Stipendien – sowohl für akademische als auch berufliche Bildungswege. Sie zielen allesamt darauf, besonders begabte und engagierte Menschen bei der Entfaltung ihrer Talente und Fähigkeiten in besonderer Weise zu unterstützen.

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Unterstützung durch den Bildungskredit

Mit dem Bildungskredit wird ein zeitlich befristeter Kredit zur Unterstützung von volljährigen Studierenden, Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten. Der Kredit kann unabhängig von Leistungen nach dem BAföG in Anspruch genommen werden. Er wird – im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG – einkommensunabhängig gewährt. Es werden aber nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten gefördert, die auch im Rahmen des BAföG anerkannt sind.

Es gelten unter anderem die folgenden Förderbestimmungen:

  • Kreditnehmerinnnen und Kreditnehmer können bis zu 24 gleichbleibende Monatsraten von 100, 200 oder 300 Euro frei wählen und zudem stattdessen oder daneben eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro beantragen, wenn sie glaubhaft machen, dass sie die Einmalzahlung zum Beispiel für besondere Ausbildungszwecke benötigen und soweit damit insgesamt die Grenze von 24 Raten und 7.200 Euro nicht überschritten wird.
  • Die Kredite werden entsprechend der Zielrichtung des Programms nur an Auszubildende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen vergeben. Eine solche wird bei Bachelorstudiengängen, in denen keine Vorprüfung vorgesehen ist, jedoch schon dann angenommen, wenn die Ausbildungsstätte erklärt, dass der Studierende die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahres erbracht hat.
  • Eine fortgeschrittene Ausbildungsphase ist bei allen postgradualen Studiengängen von Anfang an gegeben, wenn zuvor ein grundständiger Studiengang erfolgreich abgeschlossen wurde.

Der Bildungskredit wird beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragt.

Der Bildungskredit ist etwas anderes als der KfW-Studienkredit. Informationen zum KfW-Studienkredit finden Sie auf der Homepage der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Redaktionsschluss dieses Textes: 01.11.2024

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