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BAföG eröffnet Bildungschancen
Das BAföG (kurz für Bundesausbildungsförderungsgesetz) eröffnet jungen Menschen seit nahezu einem halben Jahrhundert Bildungschancen. Denn: Der Bund stellt mit der individuellen Ausbildungsförderung nach dem BAföG den Auszubildenden die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung, soweit sie und ihre Eltern (und etwaige Ehe- oder Lebenspartnerinnen oder -partner) diese nicht selbst aufbringen können.
So haben bisher Millionen Jugendliche und junge Erwachsene vom BAföG profitiert. Dabei wurde das Gesetz immer weiterentwickelt und kontinuierlich an die Lebenswirklichkeit der jungen Menschen angepasst. Die kontinuierliche Beobachtung und Analyse aktueller Entwicklungen in der Bildungslandschaft im Bereich des BAföG sowie des Gesetzesvollzugs durch die zuständigen Landesbehörden steht auch heute und in Zukunft ganz oben auf der politischen Agenda des Bundministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Das BMBF trägt für die notwendigen Anpassungen des BAföG selbst ebenso Sorge, wie für die hierzu ergangenen Verordnungen und der für alle Länder verbindlichen Verwaltungsvorschriften.
Der BAföG-Rechner – jetzt auf BAföG Digital und in der App verfügbar
Auf der BAföG Digital-Website steht ein BAföG-Rechner zur Verfügung. Mit diesem Tool kann ein möglicher unverbindlicher Förderungsanspruch unkompliziert und ohne vorherige Registrierung ermittelt werden. Der erste Schritt, um zu prüfen, wer BAföG beantragen kann. Für ein valides Ergebnis, müssen die Fragen möglichst exakt beantwortet werden. Erläuterungen und Hinweistexte unterstützen beim Ausfüllen.
Die Ergebnisse des BAföG-Rechners sind unverbindlich und begründen für sich allein keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung. Der tatsächliche Anspruch auf Förderung darf nur durch das entsprechende Amt festgelegt werden.
BAföG Digital: Noch nie war es so einfach BAföG zu beantragen!
Mit dem Antragsassistenten BAföG Digital wurde die bereits seit 2016 mögliche elektronische Antragstellung deutlich verbessert und vereinheitlicht. Das Besondere: Antragstellende füllen nicht einfach über das Internet bereitgestellte Formulare online aus, sondern erhalten Zugang zu einem Online‐Tool, über das sie Schritt für Schritt alle notwendigen Daten eingeben. Eine nutzerfreundliche Menüführung und Hilfetexte unterstützen beim Online-BAföG-Antrag und notwendige Dokumente können bequem per Uploadfunktion hochgeladen werden. Der Bearbeitungsprozess kann jederzeit unterbrochen und fortgesetzt werden, denn die Daten werden in einem persönlichen Account gespeichert. Über diesen können Schülerinnen und Schüler sowie Studierende den Status ihres BAföG-Antrags jederzeit online nachverfolgen. Eine Datenübernahme für BAföG-Folgeanträge ist ebenso enthalten. Eltern, Ehepartnerinnen und Ehepartner machen ihre Eintragungen über ein separates Nutzerkonto.
BAföG Digital kann auf allen PCs, Tablets und Smartphones genutzt werden. Wie der digitale Antragsassistent funktioniert, zeigt der Erklärfilm auf BAföG Digital.
Zur elektronischen Antragstellung
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Die kostenfreie BAföG-Hotline kann helfen unter
0800-223 63 41
Erreichbar von montags bis donnerstags
8 - 18 Uhr, freitags 8 - 16:30 Uhr.
BAföG wird noch besser
Die Bundesregierung macht das BAföG besser. Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz (29. BAföGÄndG) sorgt sie dafür, das BAföG noch besser an moderne Studienbedingungen und die Lebensrealität junger Menschen anzupassen. Dazu sieht das 29. BAföGÄndG insbesondere die Einführung eines Flexibilitätssemesters vor, das eine längere Förderungsdauer als bisher ermöglicht.
Um mehr Chancengerechtigkeit beim Bildungszugang für junge Menschen aus besonders finanzschwachen Elternhäusern zu realisieren, wurde für diese Gruppe mit dem 29. BAföGÄndG eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro als Vollzuschuss eingeführt.
Mit dem 29. BAföGÄndG werden die Bedarfssätze erneut um fünf Prozent angehoben und die Freibeträge nochmals um 5,25 Prozent. Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende wird von 360 Euro auf 380 Euro erhöht. Für auswärtswohnende Schülerinnen und Schüler ist eine entsprechende Steigerung vorgesehen. Der Förderungshöchstbetrag steigt damit von 934 Euro um 58 Euro auf 992 Euro. Das ist eine Steigerung um 6,2 Prozent. Die Anhebungen traten zum Schuljahr beziehungsweise Wintersemester 2024/25 in Kraft.
Dokumente zum Entwurf eines 29. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes:
- Referentenentwurf
- Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)
- Stellungnahme des Beirats für Ausbildungsförderung
- Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks (DSW)
- Stellungnahme der Juso-Hochschulgruppen
- Stellungnahme der Liberalen Hochschulgruppen (LHG)
- Stellungnahme des Campusgrün
- Stellungnahme des freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs e.V.)
- Stellungnahme Deutscher Landkreistag
- Stellungnahme der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
- Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
- Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
-
3,4
Mrd. € betrugen im Jahr 2023 die Ausgaben des Bundes für BAföG-Leistungen
-
663
€ erhielten durch BAföG geförderte Studierende monatlich durchschnittlich im Jahr 2023.
FAQ zum 29. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes:
Was ist die Studienstarthilfe und wer profitiert davon?
Jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug wird durch die neue Studienstarthilfe die Entscheidung für eine Hochschulausbildung erleichtert werden. Damit werden finanzielle Studienstarthürden abgebaut. Die Studienstarthilfe ist als einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro ausgestaltet und unterstützt die jungen Menschen bei Ausgaben, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind (beispielsweise Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution). Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.
Was soll sich bei der Förderungsdauer ändern?
Geförderte Studierende können einmalig ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. So können sie sich auch dann auf die BAföG-Förderung verlassen und zum Beispiel ganz auf die Abschlussarbeit konzentrieren können, wenn sie die formale Regelstudienzeit leicht überschreiten.
Wie wird es Studierenden leichter gemacht, die Fachrichtung zu wechseln?
Geförderte Studierende bekommen ein Semester länger Zeit (bis zu Beginn des fünften Fachsemesters), um aus wichtigem Grund die Fachrichtung zu wechseln. Das Vorliegen eines wichtigen Grunds wird bis zum Beginn des vierten Fachsemesters (statt wie bisher bis zum Beginn des dritten Fachsemesters) vermutet. Damit wird mehr Flexibilität für Studierende geschaffen, Ausbildungsabbrüchen entgegengewirkt und gleichzeitig die Verwaltung von Nachforderungs- und Prüfungsaufwand entlastet.
Welche Verbesserungen gibt es bei den Freibeträgen für die Eltern?
Mit dem 27. BAföGÄndG wurde zu Beginn der Legislaturperiode mit der Anhebung der Freibeträge für Elterneinkommen um 20,75 Prozent bereits eine erhebliche Ausweitung des Berechtigtenkreises erreicht. Die Zahl der Studierenden mit BAföG-Förderung ist in den letzten beiden Jahren erstmals wieder gestiegen, nachdem sie seit 2012 kontinuierlich gesunken war. Zum Wintersemester 2024/25 werden die Freibeträge nun erneut um 5,25 Prozent angehoben, um diese positive Entwicklung auch bei weiteren Preis- und Einkommenssteigerungen abzusichern. Die neuen Freibeträge werden dieses Jahr somit rund 27 Prozent über den von der Vorgängerregierung zuletzt im Jahr 2021 angepassten Werten liegen. Mit dieser bewussten Schwerpunktsetzung tragen wir dazu bei, all denen eine Unterstützung zu bieten, die sie tatsächlich benötigen, in der Vergangenheit aber knapp keine Förderung mehr erhalten haben.
Nichtberücksichtigung des Geschwistereinkommens
Das Einkommen minderjähriger Geschwister, die nicht in einer förderfähigen Ausbildung stehen, wird nicht mehr auf den erhöhten Elternfreibetrag angerechnet. Damit verringert sich der Aufwand sowohl für die Antragsteller als auch für die Ämter.
Wie trägt das neue Gesetz zu Bürokratieabbau und Digitalisierung bei?
Weiteres Ziel des Gesetzes sind der Bürokratieabbau und damit auch schnellere Bearbeitungszeiten. Der Aufwand für Antragstellende und Ämter wird durch angemessene Pauschalierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen (wie beim Geschwistereinkommen) reduziert. Zur Verwaltungseffizienz soll auch beitragen, das Verfahren zur Anpassung der Formblätter für die BAföG-Beantragung zu vereinfachen. Damit soll schneller und flexibler auf gesetzliche Änderungen wie auch auf Erfahrungen aus der Praxis der Antragstellung und Bescheidung reagiert werden können. Seit November 2023 steht ein vereinfachtes Formular zur Vermögenserklärung zur Verfügung, bei dem unterhalb einer gewissen Schwelle auf die Einreichung von Belegen und eine Prüfung im Einzelfall verzichtet wird. Weitere Fallkonstellationen, in denen eine Erklärung der Antragstellenden ausreicht und auf Nachweise im Einzelfall verzichtet werden kann, sollen folgen.
Weitere Digitalisierung
Außerdem wird auch BAföG Digital stetig verbessert. Die die BAföG Digital-App ist seit Ende Februar 2024 verfügbar, um Nachweis-Uploads einfacher zu ermöglichen. Gleichzeitig wurde der BAföG Rechner veröffentlicht.
Werden die Fördersätze zusätzlich erhöht?
Die Bundesregierung hat bereits zu Beginn der Legislaturperiode im Jahr 2022 mit dem 27. BAföGÄndG für erhebliche Leistungsverbesserungen für Studierende und Schülerinnen und Schüler gesorgt, indem die Bedarfssätze um fast sechs Prozent, der Wohnkostenzuschlag um fast 11 Prozent und die Elternfreibeträge um knapp 21 Prozent angehoben wurden. Der Bund hat weiterhin verschiedene Maßnahmen umgesetzt, mit denen auch BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger entlastet worden sind, wie zum Beispiel die beiden Heizkostenzuschüsse von 230 und 345 Euro. Darüber hinaus konnten Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten.
Mit dem 29. BAföGÄndG werden die Bedarfssätze nun nochmals um fünf Prozent angehoben. Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende wird von 360 Euro auf 380 Euro erhöht. Für auswärtswohnende Schülerinnen und Schüler ist eine entsprechende Steigerung vorgesehen. Der Förderungshöchstbetrag steigt damit von 934 Euro um 58 Euro auf 992 Euro. Das ist eine Steigerung um 6,2 Prozent.
Gelten die Reformen auch für Schülerinnen und Schüler?
Auch Schülerinnen und Schüler profitieren vom zweiten Schritt der BAföG-Reform. Die vorgesehene Anhebung der Bedarfssätze sowie Freibeträge vom Einkommen der Eltern gilt für Studierende, aber genauso auch für Schülerinnen und Schüler. Außerdem soll für beide Gefördertengruppen die Freibetragsgrenze für eigenes Einkommen der Auszubildenden auf die ab dem 1. Januar 2025 geltende Minijob-Grenze von 556 Euro steigen. Zudem sieht das 29. BAföG-Änderungsgesetz Verwaltungsvereinfachungen durch Pauschalierungen und den Verzicht auf die Anrechnung des Geschwistereinkommens für minderjährige Geschwister bei der Berücksichtigung des Elternfreibetrags vor. Des Weiteren soll zukünftig, auch im Bereich der Schülerförderung, auf die Berücksichtigung des Kindergeldes im Rahmen des Vorausleistungsverfahrens verzichtet werden.
Redaktionsschluss dieses Textes: 01.11.2024