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Gute Bildung den ganzen Tag
Kinder müssen eine Chance zum Aufstieg haben – unabhängig von ihrer Herkunft. Ganztagsangebote ermöglichen Kindern breite fachliche, soziale sowie individuelle Förderung, auch nach dem Unterricht. Die positiven Wirkungen auf die Bildung und Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen hängen entscheidend von der Qualität der Ganztagsangebote ab.
Schon der Ausbau von Ganztagsschulen in früheren Jahren hat gezeigt, dass eine Betreuung von hoher pädagogischer Qualität Fortschritte bei der Bildungsbeteiligung und eine Stärkung des Bildungssystems zeigt. Vor allem ressourcenärmere Familien fühlen sich durch Ganztagsangebote entlastet – mit positiven Wirkungen für das Familienklima. Eine hohe Qualität der Ganztagsangebote ist dabei entscheidend für deren Wirkungen auf die individuelle Entwicklung sowie die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler.
Neben der Betreuung in Kindertagesstätten und ganztägigen Angeboten in weiterführenden Schulen fehlt bisher der gesicherte Anspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem 1. August 2026
Mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 hat jedes Kind, das 2026 eingeschult wird, bis zum Eintritt in die fünfte Klasse einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben. Das bedeutet eine verlässliche Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Länder können in den Ferien eine Schließzeit von maximal vier Wochen regeln.
Um dieses bildungs- und gesellschaftspolitisch wichtige Vorhaben zu ermöglichen, unterstützt der Bund den Ganztagsausbau mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in Infrastruktur und Ausstattung. Die Länder beteiligen sich ihrerseits mit 30 Prozent. Der Bund entlastet die Länder zudem durch geänderte Umsatzsteueranteile zum anteiligen als Ausgleich für laufende Belastungen, die diesen aus der Einführung des Rechtsanspruchs entstehen. Für die Jahre 2026 bis 2029 beläuft sich die Entlastung auf 2,49 Milliarden Euro, ab 2030 auf dauerhaft 1,3 Milliarden Euro jährlich.
Begleitforschung und Evaluation
Um einen nachhaltigen Einsatz der Investitionsmittel zu gewährleisten, hat das BMBF in enger Abstimmung mit den Ländern von 2005 bis 2021 eine umfassende Begleitforschung zum Ausbau schulischer Ganztagsangebote gefördert. Damit wurde erstmals eine bildungspolitische Maßnahme von ihrer Einführung an empirisch begleitet. Die Ergebnisse sind wichtig für die Weiterentwicklung unseres Bildungssystems insgesamt.
Zudem evaluiert die Bundesregierung unter Beteiligung der Länder die durch das Ganztagsfinanzhilfegesetz verursachten Investitions- und Betriebskosten.
Redaktionsschluss dieses Textes: 01.11.2024