Informationen für Geflüchtete

Integration

Wer als Geflüchtete oder Geflüchteter nach Deutschland kommt, hat viele Fragen. Auf dieser Seite finden Sie Hilfe rund um die Themen Schule, Ausbildung, Studium, Arbeit und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Kurz zusammengefasst:

  • Deutschland ist ein vielfältiges und weltoffenes Land. Hier gibt es hervorragende Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Sie und Ihre Kinder.
  • Mit Chancengerechtigkeit und Bildungsteilhabe für alle schaffen wir die Grundlage für eine lebendige Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
  • Bildung ist ein wichtiger Baustein für die gesellschaftliche Integration. Sie eröffnet für Sie und Ihre Familie Zukunftsperspektiven.

Sie möchten in Deutschland eine Schule besuchen, eine Ausbildung beginnen oder ein Hochschulstudium antreten? Hier finden Sie erste Informationen rund um das Thema Schule, Ausbildung und Studium sowie weitere Informationen zum Thema Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und weiteren bildungsspezifischen Unterstützungsangeboten – in mehreren Sprachen.

Kita

Jedes Kind hat Anspruch auf Kinderbetreuung, um individuell gefördert zu werden. In der Kindertagesbetreuung (Kita) lernen Kinder Gleichaltrige kennen und profitieren von altersgerechten Bildungsangeboten. Erzieherinnen und Erzieher unterstützen und begleiten sie dabei. Über das Familienportal können Sie nach Ansprechpersonen in Ihrer Umgebung suchen. Besuchen Sie auch verschiedene Gemeindeverwaltungen und Kitas vor Ort, um sich über Betreuungsangebote zu informieren.

Schule

Die allgemeine Schulpflicht beginnt in Deutschland in der Regel mit sechs Jahren und beträgt zumeist neun Vollzeitschuljahre. Mehr Informationen zum Thema Bildung im Schulalter finden Sie hier. Schulpolitik liegt in Deutschland in der Verantwortung der 16 Länder. Auf der Seite der Kultusministerkonferenz finden Sie Informationen und Ansprechpartner, für die Schulthemen in dem Land, in dem Sie sich gerade aufhalten.

Ausbildung und Arbeit

Die betriebliche (auch duale) Ausbildung ist die am häufigsten verbreitete Ausbildungsart in Deutschland. Die Lehre in einem der über 320 Ausbildungsberufe erfolgt sowohl in einem Betrieb als auch in der Berufsschule. Insgesamt gibt es über 320 Ausbildungsberufe. Mehr Informationen und Unterstützung auf dem Weg in eine Ausbildung finden Sie vor Ort über die KAUSA-Landes und Servicestellen, alternativ über die Portale BerufeNavi oder zynd. Welche Programme das BMBF noch anbietet, erfahren Sie hier. Jugendliche mit Flucht- oder Migrationsgeschichte können sich im Rahmen des Programms BOFplus – Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung auf eine Ausbildung vorbereiten. Und hier geht es zu workeer – einer Jobbörse für arbeitssuchende Geflüchtete und interessierte Arbeitgeber.

Studium und Unterstützung für Akademikerinnen und Akademiker

Sie haben im Herkunftsland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben, ein Studium begonnen oder abgeschlossen. Um den Zugang zum Studium in Deutschland und den Übergang in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, gibt es zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen. Mehr Informationen zu Zugangsvoraussetzungen, Hochschulen und Studienangebote in Deutschland finden sich auf dem Portal Study in Germany.

Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen

Sie haben im Herkunftsland studiert oder einen Beruf erlernt. Für bestimmte Berufsabschlüsse ist die Anerkennung in Deutschland notwendig. Was das bedeutet, erfahren Sie hier. Auf dem Portal Anerkennung in Deutschland erfahren Sie in 11 Sprachen, wie und wo Sie ihren ausländische Berufsabschluss anerkennen lassen können.

Sprachkurse

Im vhs-Lernportal finden Sie Online-Deutschkurse auf verschiedenen Stufen von A1 bis B2. Diese Kurse sind für das Selbststudium geeignet. Lernende werden von Online-Tutorinnen – und Tutoren begleitet, die Aufgaben korrigieren, Feedback geben, individuell beraten und motivieren. Das Lernportal erfordert keine Vorkenntnisse. Es ist für die Nutzung auf Smartphones optimiert und kann über eine App auch genutzt werden, wenn vorübergehend keine Internetverbindung besteht.

Redaktionsschluss dieses Textes: 01.11.2024