Bekanntmachung : Datum:
Richtlinie "Public Spaces: Culture and Integration in Europe" – "Öffentliche Räume: Kultur und Integration in Europa". Bundesanzeiger vom 24.08.2017
Vom 21.08.2017
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Der öffentliche Raum ist ein Ort menschlicher Begegnung und des Austauschs, oft verknüpft mit Verhandlungen und Auseinandersetzungen. Öffentliche Räume sind häufig verbunden mit dem Ausdruck und Austausch von Werten und Glaubenssätzen und der Entwicklung von Institutionen und bieten so ein Forschungsfeld kultureller Analyse. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, im Rahmen des HERA Joint Research Programme "Public Spaces: Culture and Integration in Europe" Vorhaben zu fördern, die transnationale Forschungsansätze im Bereich "Öffentliche Räume: Kultur und Integration in Europa" weiterentwickeln. HERA steht für "Humanities in the European Research Area" und fördert, unter Beteiligung des BMBF, als europäisches Netzwerk von Forschungsförderern die Forschungszusammenarbeit in den Geisteswissenschaften. Die gültige Förderbekanntmachung mit dem kompletten Bekanntmachungstext (inklusive genauerer Spezifizierung des Fördergegenstands) wird durch HERA in englischer Sprache auf der HERA-Webseite veröffentlicht: www.heranet.info
Im Rahmen dieser neuen HERA-Förderbekanntmachung "Public Spaces: Culture and Integration in Europe" sind Geisteswissenschaftler/innen aus 24 europäischen Ländern dazu eingeladen, internationale Projektvorschläge einzureichen, die sich mit dem Thema "öffentliche Räume" aus geisteswissenschaftlicher Perspektive befassen und in diesem Kontext nach Verbindungen zwischen dem Gegenstand öffentlichen Raums sowie Kultur und Integration fragen: Wie gestaltet und konstituiert sich das Verhältnis zwischen öffentlichen Räumen und Kultur, und, insbesondere, wie gestaltet sich das Verhältnis zwischen öffentlichem Raum und europäischer Integration. Ziel soll sein, die theoretischen und empirischen Grundlagen zum kulturellen Verständnis öffentlicher Räume im europäischen Kontext zu verbessern und so zu einem besseren Zusammenleben beizutragen.
Die Forschungsvorhaben sollen zur Konzeptualisierung von "öffentlichem Raum" sowie seinen strukturellen und prozeduralen Formationen beitragen und dabei die möglichen Auswirkungen auf beispielsweise Integration, Fragmentierung oder Ausgrenzungen aufzeigen. Der Begriff "Öffentlicher Raum" ist in dieser Förderbekanntmachung breit gefasst: Einerseits schließt er somit materielle, räumliche und institutionelle Dimensionen ein, andererseits bezieht er sich aber auch auf Räume, die über Symbole und Praktiken konstituiert werden. Die Untersuchungen können sich sowohl historischen als auch zeitgenössischen Phänomenen widmen. Wichtig ist, dass die Frage der Interdependenz von öffentlichem Raum und kulturellen bzw. Integrationsprozessen in Hinsicht auf europäischen und nicht rein nationalen Mehrwert bearbeitet wird: Wie erwirken oder manifestieren öffentliche Räume integrative oder desintegrative Strukturen und Prozesse, etwa vor dem Hintergrund von grenzüberschreitenden Makroprozessen wie Migration, Globalisierung und Digitalisierung? Welche Rolle spielen kulturelle Praktiken im Hinblick auf die räumlichen Phänomene? Unter welchen Bedingungen gelingt Integration, wo zeigen sich auch negative Auswirkungen?
Es können europäische wie auch nicht-europäische bzw. globale Untersuchungsproblematiken im Fokus stehen – zentral ist dabei jedoch, dass stets ein direkter Bezug zu historischen oder gegenwärtigen Debatten innerhalb Europas oder eine vergleichende Perspektive hergestellt wird.
Die multi- und interdisziplinär ausgerichteten Projekte sollen ihren Schwerpunkt in den Geisteswissenschaften haben, innovative und exzellente Forschungsansätze einbringen sowie Strategien für den Wissenstransfer aufweisen. Die Zusammenarbeit mit weiteren Disziplinbereichen, ist, wo fachlich erforderlich, möglich; des Weiteren erwünscht ist die Kooperation mit Partnern aus den Medien, der Kreativindustrie und dem Kulturerbe-Sektor.
Für die Förderung der antragstellenden Einrichtungen gelten zum einen die allgemeinen Regelungen der HERA-Bekanntmachung ( http://heranet.info ) und zum anderen die jeweiligen Richtlinien der entsprechenden Partnerstaaten, für Deutschland also die Förderrichtlinien des BMBF.
Für deutsche Partner in "Public Spaces: Culture and Integration in Europe"-Verbünden gelten die Richtlinien des HERA Joint Research Programme "Public Spaces: Culture and Integration in Europe" und die BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis sowie die Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Bei Abweichungen gelten die Regelungen, die im Netzwerk HERA für das Forschungsförderprogramm getroffen wurden. Die BMBF-Standardrichtlinien können im Formularschrank des BMBF abgerufen werden: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Forschungsvorhaben, die relevante Forschungsfragen zum öffentlichen Raum adressieren und im Verbund auftreten. Voraussetzung hierfür ist ein Team aus mindestens vier "principal investigators" aus mindestens vier der beteiligten Länder. Neben Deutschland sind dies Belgien (Wallonie), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. Die Projektlaufzeiten sollen zwischen 24 und 36 Monaten liegen; das maximale Fördervolumen beträgt 1 Million Euro pro Projektverbund. Das Gesamtfördervolumen, welches das BMBF gemeinsam mit Forschungsförderern aus den weiteren 23 europäischen Ländern sowie der Europäischen Kommission über HERA zur Verfügung stellt, liegt bei insgesamt 20 Mio. Euro.
3 Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen
Antragsberechtigt in Deutschland sind Universitäten und Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Museen, Bibliotheken und Archive. Die Beteiligung von Forschenden aus Kleinen Fächern wird begrüßt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
4 Finanzierungsart und -form
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Die Zuwendungen können für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
5 Verfahren
"Public Spaces: Culture and Integration in Europe" wird im Rahmen eines ERA-NET Cofund von der EU gefördert. Mit der Verwaltung des Förderprogramms "Public Spaces: Culture and Integration in Europe" sind die "Nederlandse Organisatie voor Wetenschappelijk Onderzoek" beauftragt, die auch die Themenschwerpunkte, die geltenden Richtlinien für Antragstellende, nationale Sonderbestimmungen, Bewertungskriterien etc. veröffentlicht sowie das "Irish Research Council", das die Abwicklung der Projektförderung vornehmen wird. Die Bekanntmachung sowie alle Dokumente sind einzusehen unter: http://heranet.info
Mit der Abwicklung in Deutschland hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger als Nationale Kontaktstelle für HERA beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet:
http://pt-dlr-gsk.de/
und
http://www.nks-gesellschaft.de
Fachliche Ansprechpartner sind:
Christa Engel
Telefon: 02 28/38 21-16 95
Telefax: 02 28/38 21-13 31
E-Mail: hera-up@dlr.de
Dr. Christopher Wertz
Telefon: 02 28/38 21-15 77
Telefax: 02 28/38 21-15 00
E-Mail: http://heranet.info
Antragstellenden wird empfohlen, vor der Einreichung ihres Antrags bei HERA mit den genannten nationalen Ansprechpartnern des HERA-Konsortiums in Kontakt zu treten, um die Förderfähigkeit ihres Antrags vorab zu klären.
Das Antragsverfahren ist offen und kompetitiv. Es ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind Kurzanträge (Outline Proposals) in englischer Sprache auf elektronischem Weg über die Website von HERA ( http://heranet.info ) bis spätestens 24. Oktober 2017, 14.00 Uhr MEZ (Ausschlussfrist) einzureichen.
Die eingegangenen Anträge werden von einem internationalen Gremium begutachtet. Auf Grundlage der Bewertung werden dann in der zweiten Verfahrensstufe die Interessenten der ausgewählten Vorhaben zur Vorlage eines Vollantrags (Full Proposal) aufgefordert. Die Eingangsfrist für die Vollanträge wird im Mai 2018 liegen, es folgt eine erneute kompetitive Begutachtung. Ein Beginn der dabei zur Förderung ausgewählten Vorhaben wird für Mai 2019 erwartet.
Zur offiziellen Bekanntmachung HERA Joint Research Programme "Public Spaces: Culture and Integration in Europe": http://heranet.info
6 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 21. August 2017
Bundesministerium´für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Gisela Helbig