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BAföG-Reform 2024: Die wichtigsten Änderungen : , Thema: FAQ

Anfang März hat das Bundeskabinett das 29. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Die Reform greift wesentliche Punkte aus dem Koalitionsvertrag auf. Was sich durch den nächsten Schritt der BAföG-Reform ändern wird, lesen Sie in unseren FAQ.

Studierende in einer Vorlesung © Adobe Stock/kasto

Was ist die Studienstarthilfe und wer profitiert davon?

Jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug wird durch die neue Studienstarthilfe die Entscheidung für eine Hochschulausbildung erleichtert werden. Damit werden finanzielle Studienstarthürden abgebaut. Die Studienstarthilfe ist als einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro ausgestaltet und unterstützt die jungen Menschen bei Ausgaben, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind (beispielsweise Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution). Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.

Was soll sich bei der Förderungsdauer ändern?

Geförderte Studierende können künftig einmalig ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. So sollen sie sich auch dann auf die BAföG-Förderung verlassen und zum Beispiel ganz auf die Abschlussarbeit konzentrieren können, wenn sie die formale Regelstudienzeit leicht überschreiten.

Wie wird es Studierenden leichter gemacht, die Fachrichtung zu wechseln?

Geförderte Studierende werden ein Semester länger Zeit bekommen (bis zu Beginn des fünften Fachsemesters), um aus wichtigem Grund die Fachrichtung zu wechseln. Das Vorliegen eines wichtigen Grunds soll bis zum Beginn des vierten Fachsemesters (statt wie bisher bis zum Beginn des dritten Fachsemesters) vermutet werden. Damit wird mehr Flexibilität für Studierende geschaffen, Ausbildungsabbrüchen entgegengewirkt und gleichzeitig die Verwaltung von Nachforderungs- und Prüfungsaufwand entlastet.

Welche Verbesserungen gibt es bei den Freibeträgen für die Eltern?

Mit dem 27. BAföGÄndG wurde zu Beginn der Legislaturperiode mit der Anhebung der Freibeträge für Elterneinkommen um 20,75 Prozent bereits eine erhebliche Ausweitung des Berechtigtenkreises erreicht. Die Zahl der Studierenden mit BAföG-Förderung ist in den letzten beiden Jahren erstmals wieder gestiegen, nachdem sie seit 2012 kontinuierlich gesunken war. Zum Wintersemester 2024/25 werden die Freibeträge nun erneut um fünf Prozent angehoben, um diese positive Entwicklung auch bei weiteren Preis- und Einkommenssteigerungen abzusichern. Die neuen Freibeträge werden dieses Jahr somit fast 27 Prozent über den von der Vorgängerregierung zuletzt im Jahr 2021 angepassten Werten liegen. Mit dieser bewussten Schwerpunktsetzung tragen wir dazu bei, all denen eine Unterstützung zu bieten, die sie tatsächlich benötigen, in der Vergangenheit aber knapp keine Förderung mehr erhalten haben.

Nichtberücksichtigung des Geschwistereinkommens

Das Einkommen minderjähriger Geschwister, die nicht in einer förderfähigen Ausbildung stehen, wird künftig nicht mehr auf den erhöhten Elternfreibetrag angerechnet. Damit verringert sich der Aufwand sowohl für die Antragsteller als auch für die Ämter.

Wie trägt das neue Gesetz zu Bürokratieabbau und Digitalisierung bei?

Weiteres Ziel des Gesetzes sind der Bürokratieabbau und damit auch schnellere Bearbeitungszeiten. Der Aufwand für Antragstellende und Ämter wird durch angemessene Pauschalierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen (wie beim Geschwistereinkommen) reduziert. Zur Verwaltungseffizienz soll auch beitragen, das Verfahren zur Anpassung der Formblätter für die BAföG-Beantragung zu vereinfachen. Damit soll schneller und flexibler auf gesetzliche Änderungen wie auch auf Erfahrungen aus der Praxis der Antragstellung und Bescheidung reagiert werden können. Seit November 2023 steht ein vereinfachtes Formular zur Vermögenserklärung zur Verfügung, bei dem unterhalb einer gewissen Schwelle auf die Einreichung von Belegen und eine Prüfung im Einzelfall verzichtet wird. Weitere Fallkonstellationen, in denen eine Erklärung der Antragstellenden ausreicht und auf Nachweise im Einzelfall verzichtet werden kann, sollen folgen.

Weitere Digitalisierung

Außerdem wird auch BAföG Digital stetig verbessert. Die die BAföG Digital-App ist seit Ende Februar 2024 verfügbar, um Nachweis-Uploads einfacher zu ermöglichen. Gleichzeitig wurde der BAföG Rechner veröffentlicht.

Werden die Fördersätze zusätzlich erhöht?

Die Bundesregierung hat bereits zu Beginn der Legislaturperiode im Jahr 2022 mit dem 27. BAföGÄndG für erhebliche Leistungsverbesserungen für Studierende und Schülerinnen und Schüler gesorgt, indem die Bedarfssätze um fast sechs Prozent, der Wohnkostenzuschlag um fast 11 Prozent und die Elternfreibeträge um knapp 21 Prozent angehoben wurden. Der Bund hat weiterhin verschiedene Maßnahmen umgesetzt, mit denen auch BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger entlastet worden sind, wie zum Beispiel die beiden Heizkostenzuschüsse von 230 und 345 Euro. Darüber hinaus konnten Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten.

Die geplante Anhebung der Freibeträge zum Wintersemester 2024/25 um fünf Prozent hat auch eine positive Wirkung auf die Auszahlungsbeträge bei Auszubildenden in Teilförderung, da für sie der angerechnete Teil des Elterneinkommens niedriger wird.

Gelten die Reformen auch für Schülerinnen und Schüler?

Auch Schülerinnen und Schüler profitieren vom zweiten Schritt der BAföG-Reform. Die vorgesehene Anhebung der Freibeträge vom Einkommen der Eltern gilt für Studierende, aber genauso auch für Schülerinnen und Schüler. Außerdem soll für beide Gefördertengruppen die Freibetragsgrenze für eigenes Einkommen der Auszubildenden auf die ab dem 1. Januar 2025 geltende Minijob-Grenze von 556 Euro steigen. Zudem sieht das 29. BAföG-Änderungsgesetz Verwaltungsvereinfachungen durch Pauschalierungen und den Verzicht auf die Anrechnung des Geschwistereinkommens für minderjährige Geschwister bei der Berücksichtigung des Elternfreibetrags vor. Des Weiteren soll zukünftig, auch im Bereich der Schülerförderung, auf die Berücksichtigung des Kindergeldes im Rahmen des Vorausleistungsverfahrens verzichtet werden.

Wie geht es jetzt weiter?

Das 29. BAföG-Änderungsgesetz wurde am 6. März im Kabinett beschlossen. Daran schließt sich das parlamentarische Beratungsverfahren an. Die vorgesehenen Änderungen des BAföG sollen zum Beginn des Schuljahres 2024/25 beziehungsweise zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.

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